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Bauvorhaben betreffend 1110 Wien Csokorgasse - Ecke Simmeringer Hauptstraße1,01MBpdf
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Martha Tremmel
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Bauvorhaben betreffend 1110 Wien Csokorgasse - Ecke Simmeringer Hauptstraße1,01MBpdf
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Bauvorhaben betreffend PlanNr. 8143 bei MA 21 in 1110 Wien, Csokorgasse - Ecke Simmeringer Hauptstraße. Ziel der Petition - das geplante Wohnbauprojekt wie alle angrenzenden Siedlungen nur auf BAUKLASSE I und II eingeschränkt bzw. bewilligt wird.
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Bauvorhaben betreffend PlanNr. 8143 bei MA 21 in 1110 Wien, Csokorgasse - Ecke Simmeringer Hauptstraße. Ziel der Petition - das geplante Wohnbauprojekt wie alle angrenzenden Siedlungen nur auf BAUKLASSE I und II eingeschränkt bzw. bewilligt wird.
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Bauvorhaben betreffend 1110 Wien Csokorgasse - Ecke Simmeringer Hauptstraße
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Freigegeben
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06.07.2016
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276
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Petition Nordwest-Bahnhof-Gelände43,98kbPDF
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Johannes Zbiral
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Petition Nordwest-Bahnhof-Gelände43,98kbPDF
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Wir fordern eine breite Einbindung der Bevölkerung des 20. und 2. Bezirkes.Es geht um eine Neubetrachtung und Modifikation des städtebaulichen Leitbilds,das aus den Jahren 2006-2008 stammt.Viele der damaligen Voraussetzungen haben sich stark geändert.
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Um nur ein Beispiel zu nennen:Es gibt sehr viele leerstehende Büroflächen im Bezirk wie auch Wien-weit.Der Fokus soll mehr auf leistbares Wohnen u vor allem Durchlässigkeit des Areals gelegt werden.Die bisherigen Trennung in 2 Bezirksteile muss aufgehoben werden.Das städtebauliche Leitbild Nordwestbahnhof wurde zwischen 2006 und 2008 unter heute nicht mehr aktuellen Rahmenbedingungen entwickelt. Daher fordern wir: 1.Eine grundlegende Revision des städtebaulichen Leitbilds, da die Rahmenbedingungen während des Betriebs des Terminals zu bauen, wegfällt und eine freiere Gestaltung des Raums möglich ist 2.Eine laufende Information der EinwohnerInnen des. 2. und 20. Bezirks zum Planungsstand, Einbindung der EinwohnerInnen in die Planung und MItgestaltung durch regelmäßige Feedbackschleifen 3.Bebauung in der Mitte des Areals und die Verlegung der Grünflächen an den Rand des Geländes, um den AnrainerInnen des Geländes einen direkten Zugang zu den Grünflächen zu ermöglichen 4.Mehrere Sichtachsen durch das Gelände mit geraden Querungsmöglichkeiten in NO - SW - Richtung (parallel zur Achse Wallensteinstraße - Traisengasse) für den nicht-motorisierten Individualverkehr 5.Ein Verkehrskonzept für das Gelände, das folgende Fragestellungen beantwortet: -Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen sind in den an den Nordwestbahnhof angrenzenden Wohngegenden aufgrund des motorisierten Individualverkehrs der BewohnerInnen des Nordwesstbahnhofgeländes zu erwarten, wenn keine Querungsmöglichkeiten vorhanden sind? -Können die Verkehrsbelastungen der umgebenden Wohngebiete reduziert werden, wenn auf BewohnerInnen und AnrainerInnen eingeschränkte Querungsmöglichkeiten des Nordwestbahnhofgeländes geschaffen werden? -Welche Auswirkungen sind auf die Verkehrsbelastung der Traisengasse, der Dresdner Straße, der Nordwestbahnstraße und der Wallensteinstraße zu erwarten? -Wie werden Zufahrtsmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge gestaltet? 6.Eine Machbarkeitsstudie für eine Straßenbahnverbindung zwischen Handelskai über S-Bahn-Traisengasse, durch das Nordwestbahnhofgelände, Wallensteinstraße zur U4 Friedensbrücke 7.Zwei höhere Schulen am Gelände, Einplanung von Räumen für Ambulanzzentren und Gruppenpraxen für die Gesundheitsversorgung der BewohnerInnen 8.Ein besseres Verhältnis von Bruttogeschoßflächen zu Grundflächen um den Grundkostenanteil an den Wohnungen zu verringern 9.Kleinteiliger strukturierte Bebauung anstelle von Wohnhofblöcken 10.Ein Konzept für die Nachnutzung der Zulaufstrecke und Erhaltung der Kleingartenanlagen 11.Ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung der aufgrund der Bebauung entstehenden durchgängigen Achse Wallensteinstraße-Traisengasse (Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Zonen für den motorisierten Individualverkehr, Einbahnregelungen usw.)
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Neustart Nordwest-Bahnhof-Gelände im 20. Bezirk
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Freigegeben
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04.07.2016
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426
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Lassallestrasse-Anlage34,53kbpdf
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Andreas Michael Martin Marek
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Lassallestrasse-Anlage34,53kbpdf
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Errichtung einer Radverkehrsanlage auf der stadtauswärts gesehen rechten Seite der
Lassallestraße zwischen Venediger Au und Vorgartenstraße.
Die Anlage soll so errichtet werden, dass die am meisten rechts befindliche Fahrbahn durch
einen entsprechend breiten, baulich leicht erhabenen und gegenüber der Fahrbahn
unterschiedlich eingefärbten Zweirichtungsradweg ersetzt wird. Die Parkplätze zwischen den
Bäumen sollen durch Radabstellanlagen, Bänke und Tische ersetzt werden.
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Entlang dieser Strecke ist die Radverkehrsanlage auf der gegenüberliegenden Straßenseite
überlastet – die meistbefahrenste Wiens und Teil der als erstes realisierten Rad-
Langstreckenverbindung Nord - es kommt insbesondere bei den Aufstellflächen für
FußgängerInnen und Radfahrenden in den Kreuzungsbereichen bei Radingerstraße und
Vorgartenstraße immer wieder zu Konflikten und gefährlichen Situationen mit knapp
vorbeifahrenden Autofahrenden.
Der derzeitige Gehsteigquerschnitt soll für FußgängerInnen erhalten bleiben. Die Verlegung
der am weitesten links befindlichen Fahrbahn auf den Grünstreifen erzwingt die Fällung von
vielen Bäumen und die teure Neuasphaltierung einer Fahrbahn. Der Ersatz der Parkspur
durch den Radweg erzwingt ebenfalls die Fällung der sich in dieser befindlichen Bäume und
würde dadurch auch auch die grüne Lunge der Stadt Wien beeinträchtigen. Deshalb scheiden
diese beide Alternativen aus.
Laut der aktuellen Verkehrszählung[1] fahren auf der Lassallestraße stadtauswärts 18289
Kfz/Tag. Die 3 Fahrspuren des Mariahilfer Gürtels bewältigen 43993 Kfz/Tag. Für die mit der
Lassallestraße vergleichbaren 17337 Kfz/Tag in der Koppgasse sind nur 2 Fahrspuren
notwendig. Die Reduktion einer Fahrspur stadtauswärts stellt daher kein Problem dar.
Da die SP den Vorgängerantrag vom 15. März abgelehnt hat, mit der Begründung, dass
ausparkende Autos dort Radfahrende gefährden könnten, müssen die dortigen 49 nicht
ausgelasteten Kfz-Parkplätze entfallen. Durch den Ersatz einiger Kfz-Parkplätze durch
Fahrradabstellanlagen kann die Parkkapazität um vervielfacht werden. Der restliche
freiwerdende öffentliche Raum kann viel besser multifunktional durch Bänke und Parklets
ohne Konsumzwang genutzt werden, insbesondere von den BewohnerInnen des
Stuwerviertels, um diese derzeit fast tote Straßenseite zu beleben.
[1] ECE Straßenverkehrszählung 2010, bmvit:
https://www.bmvit.gv.at/service/publikationen/verkehr/strasse/downloads/strassenverkehrszae
hlung2010.pdf
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Zweite Radverkehrsanlage auf Lassallestraße
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Freigegeben
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13.06.2016
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102
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Wolfgang Jell-Paradeiser
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"Für unsere schöne Josefstadt"
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Das Haus in der Strozzigasse 39 wird von seinem Eigentümer seit Jahren verfallen gelassen. Das Gebäude zählt jedoch zu den ältesten erhalten gebliebenen Bauten dieses Bezirksteils und ist aufgrund seines Baualters für die baugeschichtliche Entwicklung dieses Gebiets von besonderer Bedeutung (Aus dem Gutachten der MA 19). Leider gibt es Wien weit mehrere Fälle, bei welchen Häuser dem Verfall preisgegeben werden ohne dass die Stadt Wien einschreiten kann. Mit dieser Petition soll sichergestellt werden, dass die Stadt Wien rechtliche Möglichkeiten schafft um schützenswerte Gebäude und unser schönes Stadtbild in unseren Bezirken zu bewahren.
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"Für unsere schöne Josefstadt"
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Ausgezählt
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Insgesamt wurden auf Papierlisten ca. 637 Unterschriften abgegeben.
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25.05.2016
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> 500
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Thomas Brödl
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Der Schlosspark Hetzendorf soll in den ersten beiden August-Wochen 2017 - (1.-11.8.2017) - der Bevölkerung zugänglich gemacht werden (an Tagen, an denen dass Schloss nicht vermietet ist). Eine Aufsichtsperson soll das Schloss bzw. die Modeschule beaufsichtigen.
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Der Schlosspark Hetzendorf soll in den ersten beiden August-Wochen 2017 - (1.-11.8.2017) - der Bevölkerung zugänglich gemacht werden (an Tagen, an denen dass Schloss nicht vermietet ist). Eine Aufsichtsperson soll das Schloss bzw. die Modeschule beaufsichtigen.
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Öffnung Schlosspark Hetzendorf
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Freigegeben
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02.06.2016
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3
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Informationen rund um die Petition873,06kbpdf
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Rainer Balduin
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Informationen rund um die Petition873,06kbpdf
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Die in Döbling grassierende Bauwut macht es dringend notwendig, die Verantwortlichen aufzufordern, endlich etwas gegen die Zerstörung von Kulturgütern und Grünflächen sowie die Verschlechterung der Lebensqualität der Menschen zu tun. Wir fordern daher:
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- Bauvorhaben, sowie Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne dürfen zu keiner Verschlechterung der Lebensqualität der Anrainer führen. Insbesondere sind Verschlechterungen der Luftqualität und Lärmbelästigung hintanzuhalten. - Angebliche "Unsanierbarkeit" eines Objekts innerhalb einer Schutzzone muss mit entsprechenden neutralen und einsehbaren Gutachten und Kostenvoranschlägen in allen wichtigen Punkten begründet werden. Kreditwürdigkeit und Ausfallsrisiko der Investoren sind bei umfangreichen Bauvorhaben anzugeben. - Bei Flächenumwidmungen im öffentlichen Interesse muss den Bürgern ein entscheidendes Mitspracherecht eingeräumt werden. Eine gesetzliche Anerkennung von Petitionen und Unterschriftenlisten muss bei der Entscheidung einen bindenden Charakter erhalten. - Die gesetzlichen Sachverhalte "wirtschaftliche und technische Abbruchreife" sind in Schutzzonen abzuschaffen, um der Spekulation jede Grundlage zu entziehen. Sollte es einmal dennoch zu einem Abriss kommen, muss der Neubau originalgetreu errichtet sein, sowie empfindliche Geldstrafen verhängt werden. - Die vorgeschriebene Erhaltungspflicht des Eigentümers bei Gebäuden in Schutzzonen ist laufend zu kontrollieren und es ist auf ihre strikte Einhaltung zu achten. – Die Schließung von Baulücken hat in Schutzzonen dem Stil des historischen Orts- und Stadtbildes zu erfolgen, wobei es zu keiner Erhöhung der Kubatur gegenüber den benachbarten Gebäuden kommen darf. – Eine Erweiterung der Schutzzonen auf schützenswerte Gebiete (Schutzzonenmodell Wien aus 1996/MA 19) ist überfällig. – Die Erhaltung von halb-öffentlichen Räumen der Begegnung – wie aktuell das Casino Zögernitz oder der Leoboldsberg. – Die Erhaltung und Erweiterung von Grünflächen an Stelle der Umwidmung in Bauland. Stattdessen Rückwidmungen von Bau. In Grünland zu Verbesserung der Lebensqualität (Kleinklima). – Die Anwendung der oben genannten Forderungen soll insbesondere für folgende Projekte gelten: Neustifter Friedhof, Sieveringer Malerwinkel, Neustift am Walde 86, Bezirksamt Gatterburggasse, Brauereigelände und Freihof in Nußdorf, Grinzingerstraße Zimmermann, Liegenschaft Casino Zögernitz, Studentenwohnheim Peter-Jordanstraße, Türkenwirt im Cottageviertel, Areal der Vienna auf der Hohen Warte, Ensemble rund um Robert´s Altsievering, Hangerschließung Fröschelgasse. – Altstadterhaltung und Ortsbildschutz darf sich nicht mehr vorwiegend auf die Erhaltung und Instandsetzung einer gebauten Kulisse beziehen.
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SOS Rettet Döbling "Bewahrung des noch verbleibenden Kultur- und Naturerbes"
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In Bearbeitung
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Vom Petitionsausschuss am 01.06.2016 in Behandlung genommen.Insgesamt wurden auf Papierlisten über 900 Unterschriften abgegeben.
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13.04.2016
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> 500
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Christian Wallner
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Der Haschahof wird nicht unter Denkmalschutz gestellt und soll im Zuge der großflächigen Bebauung der angrenzenden Ackerflächen abgerissen werden. Für uns ist der Haschahof absolut schutzwürdig und darf nicht zerstört werden. Wir fordern daher:1. Erhalt und Renovierung des Haschahofes in Rothneusiedl2. Prüfung der zukünftigen Nutzung unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung
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Erhalt des Haschahofes
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Freigegeben
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04.04.2016
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347
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Stellungnahme: STR.in - GSK601,16kbpdf
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Stellungnahme: BV 12136,52kbpdf
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Stellungnahme: STR.in - GSK601,16kbpdf
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Stellungnahme: BV 12136,52kbpdf
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Beatrix Beate Riedel
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Der derzeitige Planungsentwurf sieht eine Aufzonung des Plangebietes Altmannsdorferstraße/Breitenfurterstraße mit Bauklasse V vor, was der ursprünglichen Widmung vor Bausperre widerspricht!
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Der Planentwurf Nr. 8099 beabsichtigt die lokale Durchsetzung der im aktuellen Stadtentwicklungsplan und Rot/Grün Regierungsübereinkommen festgehaltenen Planungsziele z.B. einer hypertrophen veritkalen und horizontalen Stadterweiterung mit jährlich 13.000 (!) Wohnungen, viele davon auf Kosten städtischer Grünflächen, mit massiven Aufzonungen ohne Rücksicht auf das historisch gewachsene Stadtbild und ohne ausreichende Infrastrukturen, all dies zu Lasten der Wiener Bevölkerung und ihrer Lebensqualität! Diese "Wohnbauoffensive" begründet man mit der Parole "Dass Wien wächst, ist so!" und beruft sich dabei scheinheilig auf eine, mittels unüberbietbarer Sozialleistungen provozierter Masseneinwanderung. Das Endziel dieser "Stadtplanung" ist leicht durchschaubar und gipfelt in einer neuen Gesellschaft mit vielen neuen Wählern! Konkret zielt dieser Entwurf auf eine unverhältnismäßige Aufzonung des Plangebietes ab, welches vor Verhängung der gegenwärtigen Bausperre mit GB I 7,5m gewidmet war. Mit der geplanten Aufzonng bis zur Bauklassse V (26m+4,5m Dauchaufbau) ginge die systematische Zerstörung einer bisland widmungsmäßig abgesicherten Gebietscharakteristik einer dörflich-vorstädtischen Bebauung einher. In diesem Zusammenhang sei auf das "Schutzzonenmodell Wien" aus dem Jahr 1996 verwiesen, in welchem der Abschnitt Breitenfurter Straße 4 bis 44 als schutzwürdig ausgewiesen wird! Auch im Dehio-Handbuch der Kunstdenkmäler Österreichs (Herausgeber Bundesdenkmalamt, 1996) finden z.B. die Häuser Nr. 4-18,24,26 und 30-38 Erwähnung! Ungeachtet dessen ist im Planentwurf Nr. 8099 keine Schutzzone vorgesehen! Der Rechtfertigungsversuch, die geplante Aufzonung von I auf V "in Anlehnung" an bereits gegenüberliegenden Bebauungshöhen vorzunehmen, ist weder nachvollziehbar, noch mit dem BO §75/4 vereinbar. Demgemäß darf angesichts der gegenüberliegenden Bauklassen III (Möbelhaus LUDWIG) und IV (Big Point/Sozialbau) anstatt der Bauklasse V nicht höher als III gewidmet werden. Aus den vorhin genannten Gründen verlangen die Petitionsunterzeichner eine Reduktion der geplanten Bauklassen um je zwei Grade.
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Geplantes Bauvorhaben Planentwurf 8099
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In Bearbeitung
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Vom Petitionsausschuss am 01.06.2016 in Behandlung genommen.Vom Petitionsausschuss am 06.04.2016 in Behandlung genommen.Insgesamt wurden auf Papierlisten ca. 587 Unterschriften abgegeben.
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24.03.2016
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> 500
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Elisabeth Schneider-Zlabinger
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Die Badner Bahn verlegt gerade ihre Remise von Meidling nach Liesing. Allerdings wird nun - unter Berufung auf das Eisenbahnrecht - zusätzlich ein 18 Meter hoher Bürokomplex errichtet - und das im Wohngebiet Schwarze Haide, Polizeisiedlung und anderen Wohnbauten!
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Die Badner Bahn verlegt gerade ihre Remise von Meidling nach Liesing. Allerdings wird nun - unter Berufung auf das Eisenbahnrecht - zusätzlich ein 18 Meter hoher Bürokomplex errichtet - und das im Wohngebiet Schwarze Haide, Polizeisiedlung und anderen Wohnbauten! Was für Privatpersonen und auch Unternehmen unmöglich wäre, ist für die Badner Bahn ein Leichtes: Ohne Rücksichtnahme auf Bestimmungen der Bauordnung, wird ein Megaprojekt durchgepeitscht ohne auf die Lebenssituation der Anrainer zu achten. So dürfte man in diesem Gebiet nur 10,5 Meter (Bauklasse II) hoch bauen - die Badner Bahn errichtet nun unter Hilfenahme des Eisenbahnrechts aber einen 18 Meter hohen Bürokoloss.WIR FORDERN: 1. Eine Evaluierung der rechtlichen Zulässigkeit dieses Bauvorhabens. 2. Einen Baustopp, bis die rechtliche Zulässigkeit zweifelsfrei festgestellt ist. 3. Eine Verringerung der Höhe des Bürogebäudes auf Bauklasse II (10,5 m). 4. Eine echte Einbindung der Anrainer in das Bauprojekt.
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Gegen den Bürokoloss der Badner Bahn in Liesing!
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In Bearbeitung
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Vom Petitionsausschuss am 01.06.2016 in Behandlung genommen.Insgesamt wurden auf Papierlisten ca. 510 Unterschriften abgegeben.
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24.03.2016
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> 500
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Stephan Grill
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Das Gebiet von Wien Währing-Gersthof ist geprägt von Gebäuden aus der Gründerzeit mit großzügigen Grünflächen.
Zur langfristigen Bewahrung dieses Stadtbildes ist bei mehreren Liegenschaften im Grundbuch eine Reallast zu Gunsten der Stadt Wien eingetragen. Dadurch ist die Stadt Wien berechtigt zu verlangen "… Wohnhäuser in villenartiger Form, welche bloß ein Tiefparterre oder Parterre und 2 Wohnetagen, mit Ausnahme eines zu gestattenden, teilweise bewohnbaren Dachbodengeschoßes zu erbauen …"
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Das Gebiet von Wien Währing (westlich der Gersthofer Straße, nördlich der Czartoryskigasse, südlich der Thimiggasse) ist geprägt von einem cottageartigen Charakter mit Gebäuden, die vorwiegend in der Gründerzeit errichtet wurden und großteils eine villenartige Form mit großzügigen Grünflächen zeigen.
Zur langfristigen Bewahrung dieses Stadtbildes ist bei mehreren Liegenschaften seit Ende des 19. Jahrhunderts im Grundbuch eine Reallast zu Gunsten der Stadt Wien eingetragen. Dadurch ist die Stadt Wien berechtigt zu verlangen, und die Eigentümer der Liegenschaften sind entsprechend verpflichtet
"… Wohnhäuser in villenartiger Form, welche bloß ein Tiefparterre oder Parterre und 2 Wohnetagen, mit Ausnahme eines zu gestattenden, teilweise bewohnbaren Dachbodengeschoßes zu erbauen …"
Gegenwärtig werden in oben genanntem Gebiet Bauvorhaben geplant, die diesen Vorgaben widersprechen und den existierenden Charakter dieser Gegend nachhaltig zerstören würden.
Eine exemplarische Visualisierung dazu ist unter https://gersthof.wordpress.com zu sehen.
B a u v o r h a b e n K r e n n g a s s e 2
Auf dem Grundstück Krenngasse 2 (EZ 783 Grundbuch 01501 Gersthof) ist die oben zitierte Reallast unter C-LNR 2 einverleibt. Das zur Genehmigung eingereichte Bauvorhaben (AZ: MA37/601627-2015-1) widerspricht diesen Vorgaben vollständig, weil die Bauwerberin eine nach Maximierung von Fläche und Kubatur strebende Wohnhausanlage mit einem zweigeschossigen, voll bewohnbaren Dachgeschoß zur Genehmigung eingereicht hat.
Die Unterzeichner fordern die Stadt Wien und die Bezirksvertretung Währung daher auf, das eingetragene Recht ordnungsgemäß zu wahren und so den einmaligen cottageartigen Charakter dieser Liegenschaft zu sichern. Nach Ansicht der Unterzeichner käme es nahezu einem Amtsmissbrauch gleich, wenn das eingereichte Bauprojekt in der vorliegenden Form und diesem Dachgeschoss im Widerspruch zur bestehenden Reallast genehmigt würde.
Die Unterzeichner fordern die Stadt Wien und die Bezirksvertretung Währung weiters auf, auch bei weiteren Liegenschaften im Gebiet von Wien Währing (westlich der Gersthofer Straße, nördlich der Czartoryskigasse, südlich der Thimiggasse) solche im Grundbuch eingetragenen Reallasten wahrzunehmen und nur danach ausgerichtete Bauprojekte zu genehmigen.
Weitere Informationen dazu sind unter https://gersthof.wordpress.com abrufbar.
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Erhalt der Gründerzeithäuser und der großzügigen Grünflächen in Wien Währing Gersthof
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Freigegeben
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17.03.2016
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