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Gefunden: Ö 1, Betreff: Eröffnung der Sitzung, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23685, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23686 TOP-Protokolltext: Es liegen keine Wortmeldungen im Rahmen der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner vor.  Beschluss   Beschluss   Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 2, Betreff: Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23686, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23687 TOP-Protokolltext: Die Niederschrift zu der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur ist für alle Mitglieder einsehbar gewesen. Einwendungen zu der Niederschrift ergeben sich nicht. Beschluss   Beschluss   Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 3, Betreff: Abfassung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses vom 07.11.2023, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23687, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23885 TOP-Protokolltext: Der Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur wurde vorab als Vorlage zur Verfügung gestellt. Nachfragen hierzu ergeben sich nicht. Die Übersicht zu dem Umsetzungsstand der gefassten Beschlüsse wird durch die Ausschussmitglieder abschließend zur Kenntnis genommen. Beschluss    Beschluss   Vorlagen-Betreff gefunden: VO/400/485/24 Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4922 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4922 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur wird gebeten, den dieser Vorlage anliegenden Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur abschließend zur Kenntnis zu nehmen.  Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... Anlage/n:Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125017&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125025&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 4, Betreff: Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23885, Vorlage: VO/400/485/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4922 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23717 TOP-Protokolltext: Der Vorsitzende führt kurz in die Thematik ein. Herr Behrens merkt an, dass sich für die Sanierungsplanung des Schulzentrums zwischenzeitlich ein neuer Sachstand zeigt und regt daraufhin an, die unter Punkt 5.3 aufgeführten Inhalte dahingehend zu aktualisieren.  Herr Frobieter greift diesen Punkt inhaltlich auf. Er bringt seine Bedenken und Skepsis zum Ausdruck, dass ein Unterrichten während der massiven Eingriffe in die Gebäudekörper durch die Sanierungs- und Bautätigkeiten über eine derart lange Bauphase aus Sicht des Gymnasiums schwer vorstellbar sei. Er verdeutlicht in diesem Zusammenhang die Tragweite der zu treffenden Entscheidungen und bittet nachdrücklich darum, dass diese Thematik von den Entscheidungsträgern zu jeder Zeit im Blick behalten werden und der weitere Prozess sich an dieser Fragestellung ausrichten muss. In diesem Zusammenhang verweist Herr Frobieter auf das Papier, das das Gymnasium in Reaktion auf die letzte Lenkungsgruppensitzung vom 07.02.2024 erstellt hat und das den Fraktionen sowie Mitgliedern der Lenkungsgruppe zugesendet wurde. Herr Behrens begegnet, dass die Komplexität des Themas allen politischen Vertreter/innen  sehr bewusst und die aufgezeigten Problematiken stets im Blick sind. Beschluss Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur nimmt die Schulentwicklungsplanung für die Schenefelder Schulen für die Schuljahre 2023/24 bis 2032/33 abschließend und zustimmend zur Kenntnis.Die Verwaltung wird gebeten, den Punkt 5.3/ Sanierung des Schulzentrums inhaltlich anzupassen, indem der zwischenzeitlich aktualisierte Stand in dieser Thematik wieder gegeben wird.  Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: VO/400/483/24 Schulentwicklungsplanung für die Schenefelder Schulen; hier: Fortschreibung für die Schuljahre 2023/24 bis 2032/33, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4919 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4919 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur geändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: In § 48 Abs. 1 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes ist die Pflicht der Schulträger zur Aufstellung und regelmäßigen Aktualisierung von Schulentwicklungsplänen normiert. Die Stadt Schenefeld hat auf dieser Grundlage ihre Schulentwicklungsplanung für die Schenefelder Schulen fortgeschrieben. Die Fortschreibung umfasst dabei den Zeitraum der Schuljahre 2023/24 bis 2032/33. Inhaltlich orientiert sich die Schenefelder Schulentwicklungsplanung überwiegend an den gesetzlichen Mindestvorgaben. Zur Beurteilung der künftigen Sach- und Raumbedarfe ist  durch die Schulträger eine Bestandsanalyse zu erstellen, die für jede allgemeinbildende Schule mindestens die folgenden Daten umfasst: Zahl der gegenwärtigen Schüler*innen sowie Klassen je Jahrgangsstufe und Entwicklung der vergangenen fünf Jahre sowieDarstellung der Schülerströme (Zahl der Schüler*innen aus Umlandgemeinden) der vergangenen fünf Jahre.  Ferner ist eine Prognose für einen Zeitraum von zehn Jahren zu erstellen. Diese umfasst für jede allgemeinbildende Schule des Schulträgers: die Fortschreibung der bereits vorhandenen Schüler*innen sowie Klassen sowie         die zu erwartenden Schülerströme aus den Umlandgemeinden. Der Schwerpunkt liegt demzufolge auf Fragestellungen und Belangen, in denen der Schulträger sich berührt sieht. Pädagogische Aspekte hingegen werden eher nachgeordnet betrachtet. Die Entwurfsfassung der Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum der Schuljahre 2023/24 bis 2032/33 ist dieser E-Mail beigefügt. In Vorbereitung  auf die politischen Beratungen im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur wurde diese inhaltlich mit den Schulen abgestimmt.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur nimmt die Schulentwicklungsplanung für die Schenefelder Schulen für die Schuljahre 2023/24 bis 2032/33 abschließend sowie zustimmend zur Kenntnis.  Anlage/n ... Anlage:- Schulentwicklungsplanung für die Schenefelder Schulen für die Schuljahre 2023/24 bis 2032/33  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124927&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124936&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 5, Betreff: Schulentwicklungsplanung für die Schenefelder Schulen; hier: Fortschreibung für die Schuljahre 2023/24 bis 2032/33, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23717, Vorlage: VO/400/483/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4919 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23718 TOP-Protokolltext: Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und bittet um  Herr Schwarz erfragt als Vertreter des Seniorenbeirates, inwieweit Informationen zu der Altersstruktur der Nutzer/innen der Stadtbücherei ausgewertet und künftig in dem Jahresbericht dargestellt werden können. Die Verwaltung sagt eine Prüfung und ggf. Ergänzung der künftigen Jahresberichte um diese Information zu, soweit sich aussagekräftige Daten ermitteln lassen.  Zudem erfragt Herr Schwarz, ob im Hinblick auf die Netzwerk- und Veranstaltungssarbeit der Stadtbücherei auch Aktionen und Formate entwickelt werden, die speziell Senior/innen zur Zielgruppe haben. Die Verwaltung erläutert, dass grundsätzlich zwischen den Altersgruppen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Gruppe der erwachsenen Leser/innen unterschieden wird. Eine zusätzliche Differenzierung innerhalb der erwachsenen Leserschaft nach Alter ist hingegen eher unüblich, sondern vollzieht sich durch Genres und Themen der Lektüre sowie Interessen der Leserschaft. Für konkrete Vorschläge zeigen die Verwaltung sowie das Team der Stadtbücherei sich jedoch immer offen. Weitere Nachfragen oder Anregungen zu dem Jahresbericht der Stadtbücherei 2023 ergeben sich nicht. Beschluss Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur nimmt den Jahresbericht der Stadtbücherei für das Jahr 2023 abschließend und zustimmend zur Kenntnis. Soweit Daten zu der Altersstruktur der Nutzer/innen abgebildet werden können, wird darum gebeten, die künftigen Jahresberichte um diese Informationen zu ergänzen.    Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: VO/400/484/24 Jahresbericht der Stadtbücherei Schenefeld für das Jahr 2023, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4920 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4920 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Der Jahresbericht der Stadtbücherei für das Jahr 2023 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.    Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur nimmt den Jahresbericht der Stadtbücherei für das Jahr 2023 abschließend und zustimmend zur Kenntnis.   Anlage/n ... Anlage/n:- Jahresbericht der Stadtbücherei für das Jahr 2023  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124935&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124939&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 6, Betreff: Jahresbericht der Stadtbücherei Schenefeld für das Jahr 2023, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23718, Vorlage: VO/400/484/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4920 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23882 TOP-Protokolltext: Der Vorsitzende führt mit einem kurzen Rückblick in die Thematik ein und bittet im Anschluss die Fraktionen um ihre Meinungsbilder. Alle Fraktionen sprechen sich übereinstimmend dafür aus, weiterhin von einer grundsätzlichen Entgeltpflicht für die Nutzung der Schenefelder Stadtbücherei absehen zu wollen.Die Versäumnis- und Mahngebühren sollen jedoch angemessen erhöht werden. Da es hierzu einer Anpassung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei bedarf, schlägt die Verwaltung vor, die Thematik für die nächste Sitzung aufzubereiten und einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten.    Beschluss Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur beschließt, dass die Benutzung der Schenefelder Stadtbücherei weiterhin kostenfrei bleiben und weiterhin kein Benutzungsentgelt festgelegt werden soll.Die Verwaltung wird in Vorbereitung auf die nächste Sitzung des Ausschusses gebeten, einen Vorschlag für die angemessene Erhöhung der Versäumnis- und Mahngebühren zu unterbreiten sowie die Entscheidung zu der Anpassung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei vorzubereiten.   Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: O/400/471/23-1 Stadtbücherei Schenefeld; hier: Folgeberatung zu der Einführung von Benutzungsentgelten, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4924 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4924 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: In seinen Sitzungen im Sept. und Nov. 2023 hat sich der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur mit der grundlegenden Frage der weiteren Ausrichtung der Stadtbücherei befasst und in diesem Zusammenhang beschlossen, die Personalausstattung mit einer Stelle (30 h/ Woche/ EG 5) zu erhöhen. Das Auswahlverfahren zur Besetzung dieser Stelle findet aktuell statt.  Zu der Thematik der teilweisen Refinanzierung der durch die Schaffung der zusätzlichen Stelle entstehenden Mehrkosten über die Einführung eines Nutzungsentgeltes hat sich der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur einvernehmlich vertagt und sich eine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalten. Das Thema sollte für die nächste Sitzung des Ausschusses vorgesehen werden und findet sich daher auf der Tagesordnung für die Sitzung am 05.03.2024 wieder. Informationen zu möglichen Modellen für die Einführung eines Nutzungsentgeltes sowie ein Überblick zu den Nutzungsentgelten der benachbarten Büchereien in den Umlandgemeinden waren der Ursprungsvorlage VO/400/471/23 beigefügt und können weiterhin als Grundlage für die Beratungen dienen.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Beschluss nach Beratung  Anlage/n ...   Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125031&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125045&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 7, Betreff: Stadtbücherei Schenefeld; hier: Folgeberatung zu der Einführung von Benutzungsentgelten, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23882, Vorlage: O/400/471/23-1, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4924 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23884 TOP-Protokolltext: Der Vorsitzende bittet HerrnJörg Wilcke in seiner Funktion als Leiter des JUKS um eine kurze Darlegung und Begründeung zu der Thematik. Nachfragen ergeben sich in diesem Zusammenhang nicht. Beschluss Beschluss:Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur spricht sich für eine Entfristung der Regelung zu einer anteiligen Festbetragsbezuschussung aus und beschließt, dauerhaft einen Festbetragsanteil i. H. v. 50% des Gesamtzuschusses vorzusehen. Der Ausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die mit der Jubiku gGmbH geschlossene vertragliche Vereinbarung zur Bespielung des FORUMs entsprechend anzupassen.   Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig   Das Ausschussmitglied Andreas Wilken nimmt an der Beratung und Abstimmung zur Beschlussfassung unter diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Vorlagen-Betreff gefunden: VO/400/486/24 Vertragliche Vereinbarung zur Bespielung des Forums durch die Jubiku gGmbH: Regelungen zur anteiligen Festbetragsbezuschussung, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4926 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4926 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Vorberatung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Im Jahr 2018 wurde die vertragliche Vereinbarung mit der Jubiku gGmbH für die drei Spielzeiten 2018/19, 2019/20 sowie 2020/21 dahingehend angepasst, den jährlichen Zuschuss für die Bespielung des FORUMs zur Hälfte als Festbetragszuschuss zu gewähren. Diese drei Spielzeiten sollten dabei als Erprobungsphase dienen. Für die Spielzeit 2018/19 ist der Festbetragsanteil gemäß der vertraglichen Vereinbarung regulär an die Jubiku gGmbH gezahlt worden (jährlicher Zuschuss: 14.000,-€; hiervon hälftiger Festbetragszuschuss: 7.000,-€).Die Spielzeiten 2019/20 sowie 2020/21 waren allerdings geprägt durch die Corona-Pandemie. Kulturveranstaltungen waren seit März 2020 zunächst bis auf Weiteres komplett untersagt. Erst für die Spielzeit 2021/22 konnten wieder größere Veranstaltungen verlässlich geplant und angesetzt werden.  Für die Spielzeiten 2019/20 und 2020/21 haben sich die Jubiku gGmbH und die Verwaltung daher darüber verständigt, eine Auszahlung der vertraglich vereinbarten Zuschüsse inklusive des hälftigen Festbetragszuschusses zunächst komplett auszusetzen und den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie sowie die Möglichkeiten der Veranstaltungsplanung abzuwarten. Die Regelung der hälftigen Festbetragsbezuschussung hat sich in der Folge verlängert bis einschließlich zur Spielzeit 2022/23. Der Verlauf der Erprobungsphase ist als äußerst erfolgreich zu bewerten.  Durch die Kooperation mit der Jubiku gGmbH konnte in den letzten Jahren - trotz der schwierigen Rahmenbedingungen während der Pandemie - ein vielseitiges kulturelles Angebot vor Ort etabliert werden, das alle Genres bedient und Zuschauer/innen aller Altersgruppen anspricht. Daher wird vorgeschlagen, die Regelung der hälftigen Festbetragsbezuschussung nunmehr dauerhaft und unbefristet vorzusehen.  Finanzielle Auswirkungen für die folgenden Haushaltsjahre ergeben sich nicht, da für die Haushaltsplanungen ohnehin der vertraglich vereinbarte Jahreszuschuss in voller Höhe (= 14.000,-€) einzuplanen ist. Die vertragliche Vereinbarung müsste unter § 2 entsprechend angepasst werden und eine abschließende Beschlussfassung zur Vertragsanpassung hat durch die Ratsversammlung zu erfolgen. Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur spricht sich für eine Entfristung der Regelung zu einer anteiligen Festbetragsbezuschussung aus und beschließt, dauerhaft einen Festbetragsanteil i. H. v. 50% des Gesamtzuschusses vorzusehen. Der Ausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die mit der Jubiku gGmbH geschlossene vertragliche Vereinbarung zur Bespielung des FORUMs entsprechend anzupassen.  Anlage/n ...    Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125044&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125051&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 8, Betreff: Vertragliche Vereinbarung zur Bespielung des Forums durch die Jubiku gGmbH: Regelungen zur anteiligen Festbetragsbezuschussung, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23884, Vorlage: VO/400/486/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4926 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23716 TOP-Protokolltext: Nach einer kurzen Diskussion zu der Thematik wird Einigkeit unter den Ausschussmitgliedern erzielt, den Sockelbetrag auf einen einheitlichen Betrag i. H. v. 500,-€ pro Jahr für jeden antragstellenden Verein zu erhöhen und keine Staffelung des Sockelbetrages nach Anzahl der jugendlichen Mitglieder mehr vorzusehen. Die übrigen Verteilkriterien für die Jugendsportförderung sollen unverändert bleiben. Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass die veränderten Modalitäten für die Zuschussverteilung im Jahr 2024 bereits greifen können.  Beschluss Beschluss:Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur beschließt folgende Änderung für die Verteilung der jährlichen Jugendsportförderung: Der Sockelbetrag wird einheitlich mit 500,-€ pro Jahr für jeden antragstellenden Verein festgesetzt. Die bisher vorgesehene Staffelung des Sockelbetrages nach Anzahl der jugendlichen Mitglieder entfällt. Die allgemeinen Regelungen für die Jugendsportförderung der Stadt Schenefeld sind unter Punkt 5 entsprechend anzupassen.  Im Übrigen bleiben die Regelungen zu der Gewährung von Sportförderungsmitteln unverändert.  Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: O/400/482/23-1 Jugendsportförderung; hier: Beratung zu der Berechnung und Verteilung der Zuschüsse, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4918 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4918 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur geändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Auf der Grundlage eines durch die CDU-Fraktion gestellten Antrages hat sich der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur in seiner Sitzung vom 07.11.2023 mit der Thematik der Jugendsportförderung befasst. Der Antrag der CDU zielte auf eine Erhöhung des jährlichen Gesamtzuschusses von bisher 28.200,-€ auf 50.000,-€ ab. Die Thematik wurde zur finalen Entscheidung an den Ausschuss für Finanzen verwiesen. Dieser hat über den Antrag der CDU-Fraktion am 23.11.2023 beraten und beschlossen, dem Antrag zu folgen und den Gesamtzuschussbetrag für die Jugendsportförderung ab dem Jahr 2024 auf 50.000,-€ p. a. zu erhöhen.Gleichzeitig wurde durch den Ausschuss für Finanzen angeregt, dass der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur sich mit den grundlegenden Modalitäten für die Verteilung des Gesamtzuschussbetrages befassen soll. Als Grundlage für die Beratungen wurden der Vorlage die allgemeinen Regelungen für die Schenefelder Jugendsportförderung sowie Übersichten zu der Verteilung der Gelder für die unterschiedlichen Zuschusshöhen 28.200,-€/ 50.000,-€ beigefügt.  Angesichts der deutlichen Erhöhung des Gesamtzuschussbetrages wird von der Verwaltung empfohlen, die Sockelbeträge anzupassen. Insbesondere den kleineren Vereinen sind durch die allgemeinen Preissteigerungen im Verlauf der letzten Jahre mit dem geringen Sockelbetrag kaum finanzielle Handlungsspielräume gegeben.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Beschluss nach Beratung  Anlage/n ... Anlagen:- allg. Regelungen zur Jugendsportförderung- Übersicht: Verteilung des Zuschussbudgets in 2023 (28.200,-€)- Übersicht: Modellrechnung Verteilung des auf 50.000,-€ angehobenen Zuschussbudgets (Basis: Mitgliederzahlen 2023) Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124920&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124924&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 9, Betreff: Jugendsportförderung; hier: Beratung zu der Berechnung und Verteilung der Zuschüsse, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23716, Vorlage: O/400/482/23-1, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4918 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23690 TOP-Protokolltext: Anfragen liegen nicht vor. Von der Verwaltung wird in Kurzform über den aktuellen Stand zum Projekt des schulischen Mobilitätsmanagements berichtet. Das Projekt wird begleitet durch das Büro für Forschung, Entwicklung und Evaluation, bueffee GbR, aus Wuppertal.Nach Auswertung der Ergebnisse einer durchgeführten Umfrage, an der sich eine Vielzahl von Kindertagesstätten und Schulen inklusive der Elternschaft beteiligt haben, konnten konkrete Maßnahmevorschläge abgeleitet werden. In einem nächsten Schritt wird die Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen geprüft. Weiterhin berichtet die Verwaltung über Neuerungen betreffend die Kommunale Bildungslandschaft in Schenefeld. Ausgehend von den positiven Erfahrungen wird eine Neuauflage des Marktes der Möglichkeiten geplant. Zudem werden Aktionen für die Vernetzung von Schüler/innen mit in Schenefeld ansässigen Firmen und Gewerbebetrieben im Hinblick auf Praktikums- und Ausbildungsmöglichkeiten organisiert, z. B. im Format einer Jobbörse oder Ausbildungs- und Praktikumsmesse. Abschließend gibt die Verwaltung bekannt, dass Herr Frobieter als Schulleiter des Gymnasiums zum 31.01.2025 in den Ruhestand eintreten wird und die Stelle der Schulleiterin/ des Schulleiters daher zum 01.02.2025 neu zu besetzen ist. Die Stellenausschreibung ist durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Ende Januar 2024 erfolgt. Die Phase für die Prüfung der eingegangenen Bewerbungen kann laut Auskunft des Bildungsministeriums mehrere Monate in Anspruch nehmen, sodass aktuell fraglich ist, ob der Schulleiterwahlausschuss noch in diesem Schuljahr zusammentreten wird.         Beschluss Beschluss:  Beschluss   Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 10, Betreff: Anfragen - Bekanntgaben, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23690, Vorlage: , Vorlage URL: Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur wird gebeten, den dieser Vorlage anliegenden Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur abschließend zur Kenntnis zu nehmen.  Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... Anlage/n:Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125017&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125025&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur geändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: In § 48 Abs. 1 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes ist die Pflicht der Schulträger zur Aufstellung und regelmäßigen Aktualisierung von Schulentwicklungsplänen normiert. Die Stadt Schenefeld hat auf dieser Grundlage ihre Schulentwicklungsplanung für die Schenefelder Schulen fortgeschrieben. Die Fortschreibung umfasst dabei den Zeitraum der Schuljahre 2023/24 bis 2032/33. Inhaltlich orientiert sich die Schenefelder Schulentwicklungsplanung überwiegend an den gesetzlichen Mindestvorgaben. Zur Beurteilung der künftigen Sach- und Raumbedarfe ist  durch die Schulträger eine Bestandsanalyse zu erstellen, die für jede allgemeinbildende Schule mindestens die folgenden Daten umfasst: Zahl der gegenwärtigen Schüler*innen sowie Klassen je Jahrgangsstufe und Entwicklung der vergangenen fünf Jahre sowieDarstellung der Schülerströme (Zahl der Schüler*innen aus Umlandgemeinden) der vergangenen fünf Jahre.  Ferner ist eine Prognose für einen Zeitraum von zehn Jahren zu erstellen. Diese umfasst für jede allgemeinbildende Schule des Schulträgers: die Fortschreibung der bereits vorhandenen Schüler*innen sowie Klassen sowie         die zu erwartenden Schülerströme aus den Umlandgemeinden. Der Schwerpunkt liegt demzufolge auf Fragestellungen und Belangen, in denen der Schulträger sich berührt sieht. Pädagogische Aspekte hingegen werden eher nachgeordnet betrachtet. Die Entwurfsfassung der Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum der Schuljahre 2023/24 bis 2032/33 ist dieser E-Mail beigefügt. In Vorbereitung  auf die politischen Beratungen im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur wurde diese inhaltlich mit den Schulen abgestimmt.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur nimmt die Schulentwicklungsplanung für die Schenefelder Schulen für die Schuljahre 2023/24 bis 2032/33 abschließend sowie zustimmend zur Kenntnis.  Anlage/n ... Anlage:- Schulentwicklungsplanung für die Schenefelder Schulen für die Schuljahre 2023/24 bis 2032/33  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124927&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124936&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Der Jahresbericht der Stadtbücherei für das Jahr 2023 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.    Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur nimmt den Jahresbericht der Stadtbücherei für das Jahr 2023 abschließend und zustimmend zur Kenntnis.   Anlage/n ... Anlage/n:- Jahresbericht der Stadtbücherei für das Jahr 2023  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124935&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124939&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: In seinen Sitzungen im Sept. und Nov. 2023 hat sich der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur mit der grundlegenden Frage der weiteren Ausrichtung der Stadtbücherei befasst und in diesem Zusammenhang beschlossen, die Personalausstattung mit einer Stelle (30 h/ Woche/ EG 5) zu erhöhen. Das Auswahlverfahren zur Besetzung dieser Stelle findet aktuell statt.  Zu der Thematik der teilweisen Refinanzierung der durch die Schaffung der zusätzlichen Stelle entstehenden Mehrkosten über die Einführung eines Nutzungsentgeltes hat sich der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur einvernehmlich vertagt und sich eine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalten. Das Thema sollte für die nächste Sitzung des Ausschusses vorgesehen werden und findet sich daher auf der Tagesordnung für die Sitzung am 05.03.2024 wieder. Informationen zu möglichen Modellen für die Einführung eines Nutzungsentgeltes sowie ein Überblick zu den Nutzungsentgelten der benachbarten Büchereien in den Umlandgemeinden waren der Ursprungsvorlage VO/400/471/23 beigefügt und können weiterhin als Grundlage für die Beratungen dienen.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Beschluss nach Beratung  Anlage/n ...   Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125031&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125045&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Vorberatung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Im Jahr 2018 wurde die vertragliche Vereinbarung mit der Jubiku gGmbH für die drei Spielzeiten 2018/19, 2019/20 sowie 2020/21 dahingehend angepasst, den jährlichen Zuschuss für die Bespielung des FORUMs zur Hälfte als Festbetragszuschuss zu gewähren. Diese drei Spielzeiten sollten dabei als Erprobungsphase dienen. Für die Spielzeit 2018/19 ist der Festbetragsanteil gemäß der vertraglichen Vereinbarung regulär an die Jubiku gGmbH gezahlt worden (jährlicher Zuschuss: 14.000,-€; hiervon hälftiger Festbetragszuschuss: 7.000,-€).Die Spielzeiten 2019/20 sowie 2020/21 waren allerdings geprägt durch die Corona-Pandemie. Kulturveranstaltungen waren seit März 2020 zunächst bis auf Weiteres komplett untersagt. Erst für die Spielzeit 2021/22 konnten wieder größere Veranstaltungen verlässlich geplant und angesetzt werden.  Für die Spielzeiten 2019/20 und 2020/21 haben sich die Jubiku gGmbH und die Verwaltung daher darüber verständigt, eine Auszahlung der vertraglich vereinbarten Zuschüsse inklusive des hälftigen Festbetragszuschusses zunächst komplett auszusetzen und den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie sowie die Möglichkeiten der Veranstaltungsplanung abzuwarten. Die Regelung der hälftigen Festbetragsbezuschussung hat sich in der Folge verlängert bis einschließlich zur Spielzeit 2022/23. Der Verlauf der Erprobungsphase ist als äußerst erfolgreich zu bewerten.  Durch die Kooperation mit der Jubiku gGmbH konnte in den letzten Jahren - trotz der schwierigen Rahmenbedingungen während der Pandemie - ein vielseitiges kulturelles Angebot vor Ort etabliert werden, das alle Genres bedient und Zuschauer/innen aller Altersgruppen anspricht. Daher wird vorgeschlagen, die Regelung der hälftigen Festbetragsbezuschussung nunmehr dauerhaft und unbefristet vorzusehen.  Finanzielle Auswirkungen für die folgenden Haushaltsjahre ergeben sich nicht, da für die Haushaltsplanungen ohnehin der vertraglich vereinbarte Jahreszuschuss in voller Höhe (= 14.000,-€) einzuplanen ist. Die vertragliche Vereinbarung müsste unter § 2 entsprechend angepasst werden und eine abschließende Beschlussfassung zur Vertragsanpassung hat durch die Ratsversammlung zu erfolgen. Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur spricht sich für eine Entfristung der Regelung zu einer anteiligen Festbetragsbezuschussung aus und beschließt, dauerhaft einen Festbetragsanteil i. H. v. 50% des Gesamtzuschusses vorzusehen. Der Ausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die mit der Jubiku gGmbH geschlossene vertragliche Vereinbarung zur Bespielung des FORUMs entsprechend anzupassen.  Anlage/n ...    Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125044&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125051&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur geändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Auf der Grundlage eines durch die CDU-Fraktion gestellten Antrages hat sich der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur in seiner Sitzung vom 07.11.2023 mit der Thematik der Jugendsportförderung befasst. Der Antrag der CDU zielte auf eine Erhöhung des jährlichen Gesamtzuschusses von bisher 28.200,-€ auf 50.000,-€ ab. Die Thematik wurde zur finalen Entscheidung an den Ausschuss für Finanzen verwiesen. Dieser hat über den Antrag der CDU-Fraktion am 23.11.2023 beraten und beschlossen, dem Antrag zu folgen und den Gesamtzuschussbetrag für die Jugendsportförderung ab dem Jahr 2024 auf 50.000,-€ p. a. zu erhöhen.Gleichzeitig wurde durch den Ausschuss für Finanzen angeregt, dass der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur sich mit den grundlegenden Modalitäten für die Verteilung des Gesamtzuschussbetrages befassen soll. Als Grundlage für die Beratungen wurden der Vorlage die allgemeinen Regelungen für die Schenefelder Jugendsportförderung sowie Übersichten zu der Verteilung der Gelder für die unterschiedlichen Zuschusshöhen 28.200,-€/ 50.000,-€ beigefügt.  Angesichts der deutlichen Erhöhung des Gesamtzuschussbetrages wird von der Verwaltung empfohlen, die Sockelbeträge anzupassen. Insbesondere den kleineren Vereinen sind durch die allgemeinen Preissteigerungen im Verlauf der letzten Jahre mit dem geringen Sockelbetrag kaum finanzielle Handlungsspielräume gegeben.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Beschluss nach Beratung  Anlage/n ... Anlagen:- allg. Regelungen zur Jugendsportförderung- Übersicht: Verteilung des Zuschussbudgets in 2023 (28.200,-€)- Übersicht: Modellrechnung Verteilung des auf 50.000,-€ angehobenen Zuschussbudgets (Basis: Mitgliederzahlen 2023) Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124920&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124924&options=64&typ=130 Keine Vorlagen-Daten gefunden. Datum: Di. 05.03.2024, Zeit: 19:00, Titel: öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur, URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4967, Raum: Sitzungssaal Zugriff auf Sitzungsseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4966 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23891 TOP-Protokolltext: Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit fest. Es besteht Einvernehmen, den Vertreter/innen der Kindertagesstätten sowie dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates Rederecht zu den sie betreffenden Punkten einzuräumen. Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 1, Betreff: Eröffnung der Sitzung / Festlegung der in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23891, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23892 TOP-Protokolltext: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 2, Betreff: Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23892, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23893 TOP-Protokolltext: Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht erhoben.  Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 3, Betreff: Abfassung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses vom 02.11.2023, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23893, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23896 TOP-Protokolltext: Der Ausschuss nimmt den dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Bericht über die Ausführung der Beschlüsse der Verwaltung zur Kenntnis. Beschluss Beschluss Vorlagen-Betreff gefunden: VO/320/434/24 Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4923 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4923 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren 07.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren wird gebeten, den dieser Vorlage anliegenden Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren abschließend zur Kenntnis zu nehmen.  Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... Anlage/n:Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125021&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125028&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 4, Betreff: Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23896, Vorlage: VO/320/434/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4923 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23895 TOP-Protokolltext: Zu a)Die in der Flüchtlingsunterkunft tätigen Sozialarbeiterinnen berichten über den aktuellen Sachstand in der Unterkunft und beantworten Fragen der Ausschussmitglieder.  Beschluss Beschluss:Zu b) Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren beschließt, dem Antrag der Diakonischen Dienste Hamburg-West/Südholstein gGmbH zur Aufstockung der Stundenanteile für die Betreuung in der Sammelunterkunft im Osterbrooksweg 32 im Umfang von 12 Wochenstunden von bisher 48 auf nunmehr 60 Wochenstunden stattzugeben. Die Bürgermeisterin wird gebeten, die entsprechenden Haushaltsmittel beim Produktkonto 35110-5291000 überplanmäßig bereitzustellen und im ersten Nachtragshaushalt 2024 einstellen zu lassen. Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: O/320/424/23-1 Betreuung der Bewohner in der Sammelunterkunft am Osterbrooksweg 32 durch die Diakonischen Dienste Hamburg-West/Südholstein gGmbHa) Sachstandsberichtb) Antrag zur Aufstockung der Stundenanteile, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4938 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4938 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren Entscheidung 07.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:a) Die Verwaltung hat auf Wunsch des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren die im Objekt tätigen Sozialarbeiterinnen sowie eine/n Trägervertreter/in zur Berichterstattung über die Sammelunterkunft eingeladen.  b) Seit Mai 2022 stellen die Diakonischen Dienste Hamburg-West/Südholstein gGmbH das Personal für die pädagogische Betreuung und Begleitung der im Osterbrooksweg 32 untergebrachten, allein reisenden, männlichen Geflüchteten. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Schenefeld. Nach einer bereits im Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren beschlossenen Stundenaufstockung von 40 auf 48 Stunden sieht der Träger die Notwendigkeit einer weiteren Stundenaufstockung auf 60 Stunden, aufgeteilt auf zwei ggfls. drei Sozialpädagog*innen. Begründet wird die Notwendigkeit mit dem Anstieg der Anzahl der dort untergebrachten Geflüchteten, mit dem Umstieg von Einzel- auf Doppelbelegung sowie mit den sich veränderten Fluchthintergründen und der damit verbundenen komplexeren und umfangreicheren Beratung. Für die Stundenaufstockung entstünden für das Haushaltsjahr 2024 Mehrkosten in Höhe von insgesamt 23.915 Euro (22.350 Euro Personalkosten, 1.565 Euro Verwaltungskosten-pauschale). Der Antrag zur Aufstockung der Stundenanteile wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren am 07.09.2023 von der Tagesordnung genommen, da noch interner Abstimmungsbedarf bestand.   Im Rahmen der internen Abstimmung erhielt die Verwaltung nachfolgende weitere Informationen von den Diakonischen Diensten Hamburg-West/Südholstein gGmbH: Verwaltungskosten: Diese werden mit 7% der Personalkosten angesetzt. Darin enthalten sind die Personalabrechnung, -verwaltung und -akquise, die Finanzbuchhaltung, alle Sachkosten der Verwaltung, z.B. auch anteilige IT- und Softwarekosten, Kosten für Abschlussprüfungen, geringfügige anteilige Kosten für Geschäftsführung etc. Mit mehr Personal erhöhen sich diese anteilig. Verwaltungskosten sind bei einem größeren Unternehmen wie die Diakonischen Dienste Hamburg-West/Südholstein gGmbH nicht auf den einzelnen Vertrag mit Einzelkosten nachweisbar. Daher handelt es sich um eine pauschale anteilige Umlage auf alle einzelnen Verträge.  Vertretungsregelung im Krankheitsfall:Eine vollständige Vertretung im Krankheitsfall kann lediglich mit zusätzlichen Kosten sichergestellt werden. Die Diakonischen Dienste Hamburg-West/Südholstein gGmbH müsste Springerpersonal einstellen oder Zeitarbeitspersonal einkaufen, was die vertragliche Vergütung erhöhen würde. Bei längeren Krankheitsausfällen gilt die gesetzliche Lohnfortzahlung, so dass nach Ablauf von 6 Wochen eine feste Ausfallvertretung eingestellt werden kann. Daher erfolgt eine Vertretung zur Abdeckung des Nötigsten durch die Mitarbeiter*innen in der Beratungsstelle Pinneberg. Die zweite, verbleibende Mitarbeiterin im Osterbrooksweg 32 deckt die dringenden Fälle vor Ort ab, weniger dringende Fälle werden auf die Rückkehr der erkrankten Mitarbeiter*in verschoben.  Bei einer Einstellung einer dritten Person i.R. der Stundenaufstockung würde sich die Vertretungssituation bei unvorhersehbaren Ballungen, z.B. in Urlaubszeiten verbessern. Im Notfall kümmert sich die Leitung der Beratungsstelle in Pinneberg um eine anderweitige Vertretung oder um die Regelung dringendster Angelegenheiten.  In dringenden Fällen oder bei längeren Krankheitsausfällen können die Betreuten auch die Beratungsstelle in Pinneberg aufsuchen. Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Nach Beratung  Anlage/n ... Anlage/n:-          Antrag zur Aufstockung der Stundenanteile-          Kalkulation für eine Aufstockung der Personalkosten auf 60 Stunden inklusive der aktuellen Tarifsteigerung ab 1.1.2024  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125293&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125304&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 5, Betreff: Betreuung der Bewohner in der Sammelunterkunft am Osterbrooksweg 32 durch die Diakonischen Dienste Hamburg-West/Südholstein gGmbH a) Sachstandsbericht b) Antrag zur Aufstockung der Stundenanteile, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23895, Vorlage: O/320/424/23-1, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4938 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23898 TOP-Protokolltext:   Beschluss Beschluss:Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren beschließt, den Antrag in die Fraktionen zu verweisen und bittet den Seniorenbeirat gleichzeitig um eine detailliertere Begründung, wofür die zusätzlich beantragten Gelder benötigt werden. Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: VO/320/437/24 Antrag vom Seniorenbeirat der Stadt Schenefeld auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4934 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4934 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren 07.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren zurückgestellt NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Der jährliche Zuschuss für den Seniorenbeirat beträgt seit dem Jahre 2012 unverändert 2.300 €. Zuletzt hatte der Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren in seiner Sitzung am 16.11.2017 einen Antrag des damaligen Seniorenbeirates auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses um 600 € auf 2.900 € abgelehnt. In diesem Zuge wurde dem Seniorenbeirat die Möglichkeit aufgezeigt, Zuschüsse für Einzelveranstaltungen beantragen zu können. Die Möglichkeit der Bezuschussung von Einzelveranstaltungen wurde vom Seniorenbeirat bisher nicht in Anspruch genommen.  Nunmehr beantragt der seit Ende letzten Jahres amtierende Seniorenbeirat, den jährlichen Zuschuss von bisher 2.300 € auf nunmehr 5.000 € zu erhöhen. Zur Begründung wird auf den dieser Vorlage beiliegenden Antrag verwiesen. Für die Beratung im Ausschuss informiert die Verwaltung darüber, dass der jährliche Zuschuss für den Kinder- und Jugendbeirat aus Gleichbehandlungsgründen ebenfalls 2.300 € beträgt.   Die Verwaltung weist grundsätzlich darauf hin, dass es sich bei Zuschüssen dieser Art um rein freiwillige Leistungen der Stadt Schenefeld ohne jegliche rechtliche Verpflichtung handelt. Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:nach Beratung Anlage/n ... Anlage/n:Antrag Seniorenbeirat  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125289&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125301&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 6, Betreff: Antrag vom Seniorenbeirat der Stadt Schenefeld auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23898, Vorlage: VO/320/437/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4934 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23897 TOP-Protokolltext:   Beschluss Beschluss:Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren nimmt die Änderung der verwaltungsinternen Regelung zum Einsatz von Zeitarbeitspersonal an den Schenefelder Kindertagesstätten zur Kenntnis und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Diese Regelung gilt nur für das Jahr 2024.  Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: VO/320/436/24 Einsatz von Zeitarbeitspersonal in den Schenefelder Kindertagesstätten, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4932 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4932 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren 07.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Urlaub, Krankheitsausfälle, Beschäftigungsverbote, hohe Personalfluktuation, unbesetzte Stellen, keine Vertretungskräfte, Fachkräftemangel, die Gründe für personelle Notsituationen sind in Kindertageseinrichtungen sehr vielfältig. Häufig werden diese Engpässe durch flexibles Reagieren der Mitarbeitenden weitestgehend aufgefangen. Allerdings ist es manchmal nicht möglich, innerhalb des jeweiligen Teams eine Vertretungslösung zu schaffen. Die Schließung einzelner Gruppen oder sogar einer Kindertageseinrichtung sollte wegen fehlender Fachkräfte möglichst vermieden werden und in Bezug auf das Kindeswohl nur das letzte Mittel sein. Um in Einzelfällen den Personalnotstand zu beheben, trägt die Stadt Schenefeld ausnahmsweise und nur auf Einzelantrag der jeweiligen Einrichtung die Kosten für den Einsatz von Zeitarbeitskräften. Über diese Verfahrensweise zwischen der Verwaltung und den Schenefelder Kindertagesstätten wurde zuvor in der Arbeitsgruppe Kindertagesstätten beraten. Die Arbeitsgruppe Kindertagesstätten hat sich dafür ausgesprochen, die Vorgehensweise für den Einsatz von Zeitarbeitskräften für beide Seiten einfacher zu gestalten. Es wurde darüber beraten, dass eine Antragstellung für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal bei der Verwaltung künftig erst erfolgen sollte, wenn die Mittel für die im jeweiligen Haushalt der Kindertagesstätte bereitgestellten pädagogischen Personalkosten überschritten werden.  Einigkeit bestand dahingehend, dass der Antragsvordruck künftig von der Verwaltung so angepasst wird, dass der Träger Auskunft über die Anzahl, den fehlenden wöchentlichen Stundenumfang und den Zeitraum der unbesetzten Stellen gibt. Zudem muss der Träger auch eine Tendenz abgeben, zu wann die Stellen erneut besetzt werden können. Sollte keine zeitnahe Tendenz abgegeben werden können, sind die Bemühungen des Trägers, die Stellen nach zu besetzen, der Verwaltung gegenüber nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfung der Betriebskostenabrechnungen der Kindertagesstätten ist der Träger zum Nachweis verpflichtet, dass eine Preisumfrage bei Zeitarbeitsfirmen vor Einstellung des jeweiligen Zeitarbeitspersonals erfolgt ist und die finanziell wirtschaftlichste Zeitarbeitsfirma den Zuschlag erhalten hat. Sollte eine Preisumfrage nicht erfolgt sein, können die entstandenen Mehrkosten nicht anerkannt werden. Darüber hinaus sind die Kosten für Zeitarbeitspersonal von den Kosten für „eigenes“ pädagogisches Personal abzugrenzen. Das gilt auch für Springerkräfte, die vom Träger an unterschiedlichen Standorten (auch außerhalb Schenefelds) eingesetzt werden, da dies keine dauerhaft am Standort beschäftigten Mitarbeiter*innen sind.  Es wird auch festgehalten, dass im Falle einer Überschreitung des Haushaltsansatzes für das pädagogische Personal auf die Höhe der Überschreitung keine Verwaltungskosten-pauschale berechnet wird. Grundsätzlich könnte die Änderung in der v. g. Vorgehensweise Auswirkungen auf die Regelungen in den Finanzierungsverträgen mit den Schenefelder Kindertagesstätten haben. Aus Sicht der Verwaltung wird der bestehenden Regelung im § 9 Abs. 5 der Finanzierungsverträge -„Der Bedarf von Zeitarbeit ist im Vorwege mit der Stadt abzustimmen.“- weiterhin Rechnung getragen, in dem jeweils die Notwendigkeit des Einsatzes von Zeitarbeitskräften der Verwaltung bekannt gegeben wird. Mit der v. g. Vorgehensweise ist eine grundsätzliche Abstimmung für 2024 mit der Stadt erfolgt. Da die Finanzierungsverträge am 31.12.2024 aufgrund der mit der Kita-Reform 2021 verbundenen Änderung der Finanzierungssystematik von Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein auslaufen, sieht die Verwaltung von dem Abschluss eines Änderungsvertrages zum derzeit geltenden Finanzierungsvertrag der Kindertageseinrichtungen ab.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren nimmt die Änderung der verwaltungsinternen Regelung zum Einsatz von Zeitarbeitspersonal an den Schenfelder Kindertagesstätten zur Kenntnis und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Anlage/n ...   Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125285&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125298&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 7, Betreff: Einsatz von Zeitarbeitspersonal in den Schenefelder Kindertagesstätten, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23897, Vorlage: VO/320/436/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4932 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23900 TOP-Protokolltext: Die Verwaltung informiert den Ausschuss, dass der Antrag der ASB - KiTa zur Änderung der Eingruppierung des Küchenpersonals zurückgezogen wurde. Zudem wird mitgeteilt, dass die Verwaltung die Schenefelder Kindertagesstätten um Stellungnahme zu der vom Ausschuss beschlossenen sukzessiven Umwandlung von Elementarplätzen in Krippenplätze gebeten hat. Sobald alle Rückmeldungen vorliegen, wird die Verwaltung über das Ergebnis informieren. Auf Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass die Fortführung des Betreuungsprojektes in der Wohnanlage Krähenhorst/Alte Landstraße in der kommenden Sitzung des Hauptausschusses thematisiert werden soll. Die Verwaltung gibt bekannt, dass die nächste Spielplatzbegehung am 27.04.2024 stattfinden wird und bittet um Benennung jeweils eines/r Vertreters/in jeder Fraktion. Der Ausschuss bittet die Verwaltung in der nächsten Sitzung über den Stand der Neubesetzung der vakanten Stelle des Streetworkers im Jugend- und Kommunikationszentrum zu berichten. Herr Meier fragt nach, ob alle Schenefelder Kindertagesstätten den Ausbildungsplatz für die praxisintegrierte Ausbildung zum/r Erzieher/in besetzen konnten. (Anmerkung der Verwaltung: Aktuell stehen noch drei vakante Ausbildungsplätze zur Verfügung) Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 8, Betreff: Anfragen - Bekanntgaben, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23900, Vorlage: , Vorlage URL: Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren 07.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren wird gebeten, den dieser Vorlage anliegenden Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren abschließend zur Kenntnis zu nehmen.  Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... Anlage/n:Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125021&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125028&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren Entscheidung 07.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:a) Die Verwaltung hat auf Wunsch des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren die im Objekt tätigen Sozialarbeiterinnen sowie eine/n Trägervertreter/in zur Berichterstattung über die Sammelunterkunft eingeladen.  b) Seit Mai 2022 stellen die Diakonischen Dienste Hamburg-West/Südholstein gGmbH das Personal für die pädagogische Betreuung und Begleitung der im Osterbrooksweg 32 untergebrachten, allein reisenden, männlichen Geflüchteten. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Schenefeld. Nach einer bereits im Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren beschlossenen Stundenaufstockung von 40 auf 48 Stunden sieht der Träger die Notwendigkeit einer weiteren Stundenaufstockung auf 60 Stunden, aufgeteilt auf zwei ggfls. drei Sozialpädagog*innen. Begründet wird die Notwendigkeit mit dem Anstieg der Anzahl der dort untergebrachten Geflüchteten, mit dem Umstieg von Einzel- auf Doppelbelegung sowie mit den sich veränderten Fluchthintergründen und der damit verbundenen komplexeren und umfangreicheren Beratung. Für die Stundenaufstockung entstünden für das Haushaltsjahr 2024 Mehrkosten in Höhe von insgesamt 23.915 Euro (22.350 Euro Personalkosten, 1.565 Euro Verwaltungskosten-pauschale). Der Antrag zur Aufstockung der Stundenanteile wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren am 07.09.2023 von der Tagesordnung genommen, da noch interner Abstimmungsbedarf bestand.   Im Rahmen der internen Abstimmung erhielt die Verwaltung nachfolgende weitere Informationen von den Diakonischen Diensten Hamburg-West/Südholstein gGmbH: Verwaltungskosten: Diese werden mit 7% der Personalkosten angesetzt. Darin enthalten sind die Personalabrechnung, -verwaltung und -akquise, die Finanzbuchhaltung, alle Sachkosten der Verwaltung, z.B. auch anteilige IT- und Softwarekosten, Kosten für Abschlussprüfungen, geringfügige anteilige Kosten für Geschäftsführung etc. Mit mehr Personal erhöhen sich diese anteilig. Verwaltungskosten sind bei einem größeren Unternehmen wie die Diakonischen Dienste Hamburg-West/Südholstein gGmbH nicht auf den einzelnen Vertrag mit Einzelkosten nachweisbar. Daher handelt es sich um eine pauschale anteilige Umlage auf alle einzelnen Verträge.  Vertretungsregelung im Krankheitsfall:Eine vollständige Vertretung im Krankheitsfall kann lediglich mit zusätzlichen Kosten sichergestellt werden. Die Diakonischen Dienste Hamburg-West/Südholstein gGmbH müsste Springerpersonal einstellen oder Zeitarbeitspersonal einkaufen, was die vertragliche Vergütung erhöhen würde. Bei längeren Krankheitsausfällen gilt die gesetzliche Lohnfortzahlung, so dass nach Ablauf von 6 Wochen eine feste Ausfallvertretung eingestellt werden kann. Daher erfolgt eine Vertretung zur Abdeckung des Nötigsten durch die Mitarbeiter*innen in der Beratungsstelle Pinneberg. Die zweite, verbleibende Mitarbeiterin im Osterbrooksweg 32 deckt die dringenden Fälle vor Ort ab, weniger dringende Fälle werden auf die Rückkehr der erkrankten Mitarbeiter*in verschoben.  Bei einer Einstellung einer dritten Person i.R. der Stundenaufstockung würde sich die Vertretungssituation bei unvorhersehbaren Ballungen, z.B. in Urlaubszeiten verbessern. Im Notfall kümmert sich die Leitung der Beratungsstelle in Pinneberg um eine anderweitige Vertretung oder um die Regelung dringendster Angelegenheiten.  In dringenden Fällen oder bei längeren Krankheitsausfällen können die Betreuten auch die Beratungsstelle in Pinneberg aufsuchen. Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Nach Beratung  Anlage/n ... Anlage/n:-          Antrag zur Aufstockung der Stundenanteile-          Kalkulation für eine Aufstockung der Personalkosten auf 60 Stunden inklusive der aktuellen Tarifsteigerung ab 1.1.2024  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125293&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125304&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren 07.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren zurückgestellt NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Der jährliche Zuschuss für den Seniorenbeirat beträgt seit dem Jahre 2012 unverändert 2.300 €. Zuletzt hatte der Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren in seiner Sitzung am 16.11.2017 einen Antrag des damaligen Seniorenbeirates auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses um 600 € auf 2.900 € abgelehnt. In diesem Zuge wurde dem Seniorenbeirat die Möglichkeit aufgezeigt, Zuschüsse für Einzelveranstaltungen beantragen zu können. Die Möglichkeit der Bezuschussung von Einzelveranstaltungen wurde vom Seniorenbeirat bisher nicht in Anspruch genommen.  Nunmehr beantragt der seit Ende letzten Jahres amtierende Seniorenbeirat, den jährlichen Zuschuss von bisher 2.300 € auf nunmehr 5.000 € zu erhöhen. Zur Begründung wird auf den dieser Vorlage beiliegenden Antrag verwiesen. Für die Beratung im Ausschuss informiert die Verwaltung darüber, dass der jährliche Zuschuss für den Kinder- und Jugendbeirat aus Gleichbehandlungsgründen ebenfalls 2.300 € beträgt.   Die Verwaltung weist grundsätzlich darauf hin, dass es sich bei Zuschüssen dieser Art um rein freiwillige Leistungen der Stadt Schenefeld ohne jegliche rechtliche Verpflichtung handelt. Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:nach Beratung Anlage/n ... Anlage/n:Antrag Seniorenbeirat  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125289&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125301&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren 07.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Urlaub, Krankheitsausfälle, Beschäftigungsverbote, hohe Personalfluktuation, unbesetzte Stellen, keine Vertretungskräfte, Fachkräftemangel, die Gründe für personelle Notsituationen sind in Kindertageseinrichtungen sehr vielfältig. Häufig werden diese Engpässe durch flexibles Reagieren der Mitarbeitenden weitestgehend aufgefangen. Allerdings ist es manchmal nicht möglich, innerhalb des jeweiligen Teams eine Vertretungslösung zu schaffen. Die Schließung einzelner Gruppen oder sogar einer Kindertageseinrichtung sollte wegen fehlender Fachkräfte möglichst vermieden werden und in Bezug auf das Kindeswohl nur das letzte Mittel sein. Um in Einzelfällen den Personalnotstand zu beheben, trägt die Stadt Schenefeld ausnahmsweise und nur auf Einzelantrag der jeweiligen Einrichtung die Kosten für den Einsatz von Zeitarbeitskräften. Über diese Verfahrensweise zwischen der Verwaltung und den Schenefelder Kindertagesstätten wurde zuvor in der Arbeitsgruppe Kindertagesstätten beraten. Die Arbeitsgruppe Kindertagesstätten hat sich dafür ausgesprochen, die Vorgehensweise für den Einsatz von Zeitarbeitskräften für beide Seiten einfacher zu gestalten. Es wurde darüber beraten, dass eine Antragstellung für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal bei der Verwaltung künftig erst erfolgen sollte, wenn die Mittel für die im jeweiligen Haushalt der Kindertagesstätte bereitgestellten pädagogischen Personalkosten überschritten werden.  Einigkeit bestand dahingehend, dass der Antragsvordruck künftig von der Verwaltung so angepasst wird, dass der Träger Auskunft über die Anzahl, den fehlenden wöchentlichen Stundenumfang und den Zeitraum der unbesetzten Stellen gibt. Zudem muss der Träger auch eine Tendenz abgeben, zu wann die Stellen erneut besetzt werden können. Sollte keine zeitnahe Tendenz abgegeben werden können, sind die Bemühungen des Trägers, die Stellen nach zu besetzen, der Verwaltung gegenüber nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfung der Betriebskostenabrechnungen der Kindertagesstätten ist der Träger zum Nachweis verpflichtet, dass eine Preisumfrage bei Zeitarbeitsfirmen vor Einstellung des jeweiligen Zeitarbeitspersonals erfolgt ist und die finanziell wirtschaftlichste Zeitarbeitsfirma den Zuschlag erhalten hat. Sollte eine Preisumfrage nicht erfolgt sein, können die entstandenen Mehrkosten nicht anerkannt werden. Darüber hinaus sind die Kosten für Zeitarbeitspersonal von den Kosten für „eigenes“ pädagogisches Personal abzugrenzen. Das gilt auch für Springerkräfte, die vom Träger an unterschiedlichen Standorten (auch außerhalb Schenefelds) eingesetzt werden, da dies keine dauerhaft am Standort beschäftigten Mitarbeiter*innen sind.  Es wird auch festgehalten, dass im Falle einer Überschreitung des Haushaltsansatzes für das pädagogische Personal auf die Höhe der Überschreitung keine Verwaltungskosten-pauschale berechnet wird. Grundsätzlich könnte die Änderung in der v. g. Vorgehensweise Auswirkungen auf die Regelungen in den Finanzierungsverträgen mit den Schenefelder Kindertagesstätten haben. Aus Sicht der Verwaltung wird der bestehenden Regelung im § 9 Abs. 5 der Finanzierungsverträge -„Der Bedarf von Zeitarbeit ist im Vorwege mit der Stadt abzustimmen.“- weiterhin Rechnung getragen, in dem jeweils die Notwendigkeit des Einsatzes von Zeitarbeitskräften der Verwaltung bekannt gegeben wird. Mit der v. g. Vorgehensweise ist eine grundsätzliche Abstimmung für 2024 mit der Stadt erfolgt. Da die Finanzierungsverträge am 31.12.2024 aufgrund der mit der Kita-Reform 2021 verbundenen Änderung der Finanzierungssystematik von Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein auslaufen, sieht die Verwaltung von dem Abschluss eines Änderungsvertrages zum derzeit geltenden Finanzierungsvertrag der Kindertageseinrichtungen ab.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren nimmt die Änderung der verwaltungsinternen Regelung zum Einsatz von Zeitarbeitspersonal an den Schenfelder Kindertagesstätten zur Kenntnis und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Anlage/n ...   Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125285&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125298&options=64&typ=130 Keine Vorlagen-Daten gefunden. Datum: Do. 07.03.2024, Zeit: 19:00, Titel: öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren, URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4966, Raum: Sitzungssaal Zugriff auf Sitzungsseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4984 Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: Ö 1, Betreff: Eröffnung und Fragestunde, TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: Ö 2, Betreff: Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen / der Beschlussfähigkeit & Bestätigung der Tagesordnung, TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/si010_r.asp?YY=2024&MM=02&DD=13 TOP-Protokolltext: Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 3, Betreff: 13.02.2024, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/si010_r.asp?YY=2024&MM=02&DD=13, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: Ö 4, Betreff: Berichte aus den Ausschüssen und der Ratsversammlung, TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/si010_r.asp?YY=2024&MM=03&DD=06 TOP-Protokolltext: Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 5, Betreff: 06.03.2024, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/si010_r.asp?YY=2024&MM=03&DD=06, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: Ö 6, Betreff: Frühlingswandel (aktueller Sachstand), TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: Ö 7, Betreff: Geburtstagsbesuche (80´er Geburtstag), TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: Ö 8, Betreff: Aussprache über die Vorbereitung auf die anstehenden Ausschusssitzungen, TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: Ö 9, Betreff: Verschiedenes, TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Datum: Di. 12.03.2024, Zeit: 16:00, Titel: öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates, URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4984, Raum: Begegnungsstätte Zugriff auf Sitzungsseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4910 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23917 TOP-Protokolltext: Die Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.  Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 1, Betreff: Eröffnung der Sitzung / Festlegung der in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23917, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23919 TOP-Protokolltext: Es wrd angefragt, ob es Planungen seitens der Stadt für die Flächen Osterbrooksweg hinter der VHS gäbe.Die Verwaltung erwidert, dass für diesen Bereich zur Zeit ein B-Plan mit dem Ziel Gewerbeflächen zu schaffen, aufgestellt wird.  Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 2, Betreff: Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23919, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23920 TOP-Protokolltext: Die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 15.02.2024 ist allen Mitgliedern zugegangen. Es liegen keine Einwendungen vor.  Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 3, Betreff: Abfassung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses vom 15.02.2024, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23920, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23924 TOP-Protokolltext: Die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 29.02.2024 ist allen Mitgliedern zugegangen. Es liegen keine Einwendungen vor.  Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 3.1, Betreff: Abfassung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses vom 29.02.2024, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23924, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23922 TOP-Protokolltext: Die Verwaltung verweist auf die der Vorlage angehängten ausgeführten Beschlüsse.  Beschluss Beschluss Vorlagen-Betreff gefunden: VO/670/285/24 Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4928 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4928 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt Anhörung 14.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (offen) NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Die Verwaltung berichtet über die ausgeführten Beschlüsse der vergangenen Sitzungen.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Bericht über die Ausführung der Beschlüsse wird zur Kenntnis genommen.  Anlage/n ... Anlage/n:- Bericht über Ausführung der Beschlüsse Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125218&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125222&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 4, Betreff: Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23922, Vorlage: VO/670/285/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4928 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23923 TOP-Protokolltext: a) Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit – Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans, hier: Überschreitung der zulässigen GRZ I von 0,25 um 0,0004 auf 0,2504 (+0,45 %, 1,12 m²)Überschreitung der zulässigen GRZ II von 0,375 um 0,035 auf 0,41 (+9,30 %, ca. 35 m²) Adresse: Am Teich 20aLage/ B-Plan: B-Plan Nr. 73 „Am Teich“, BauNVO 1990Festsetzungen: WA, I Vollgeschoss, GRZ 0,25, nur Einzel- und Doppelhäuser zulässigBaumschutz/ Grün: keine geschützten Bäume betroffenVersiegelungsgrad: Nach Durchführung der geplanten Baumaßnahmen wird voraussichtlich eine Fläche von 412 m² versiegelt sein. Das entspricht ca. 41 % der Grundstücksfläche. Beschluss 1: §§ 31 Abs. 2 und 36 BauGB – Befreiung erteilen Begründung: Die Abweichung ist geringfügig und städtebaulich vertretbar. Abstimmungsergebnis:Einstimmig für die Erteilung der Befreiung Beschluss 2: §§ 31 Abs. 2 und 36 BauGB – Befreiung nicht erteilen Begründung: Durch die Überschreitung der GRZ II um 9,3 % werden die Grundzüge der Planung berührt. Abstimmungsergebnis:Einstimmig für die Nichterteilung der Befreiung  b) Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses inkl. Geländeaufschüttung (13,08 m x 9,48 m, II Vollgeschosse, Firsthöhe: 9,20 m) Adresse: Gorch-Fock-Straße 44Lage/ B-Plan: § 34 BauGB – Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten OrtsteileBaumschutz/ Grün: keine geschützten Bäume betroffenVersiegelungsgrad: Nach Durchführung der geplanten Baumaßnahmen wird voraussichtlich eine Fläche von ca. 260 m² versiegelt sein. Das entspricht ca. 27 % der Grundstücksfläche. Beschluss: §§ 34 Abs. 1 und 36 BauGB – Einvernehmen erteilen Begründung: Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. In der näheren Umgebung sind Gebäude mit einer Höhe bis zu 9,40 m vorhanden. Das Vorhaben ist rechnerisch zwei-geschossig, wirkt optisch jedoch eingeschossig. Abstimmungsergebnis:Einstimmig für die Erteilung des Einvernehmens  c) Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten (13,12 m x 18,70 m, II Vollgeschosse, Firsthöhe: 10,90 m) – Ausnahme von der Veränderungssperre Entscheidung:   bis 12.04.2024, BSV Nr. 09 Adresse: In de Masch 5Lage/ B-Plan: § 34 BauGB – Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile B-Plan Nr. 83 „Dorfmitte Ost“ befindet sich in Aufstellung, bestehende VeränderungssperreFestsetzungen:  -/-Baumschutz/ Grün: 1 Pflaume, 1 Kirsche sollen erhalten bleibenVersiegelungsgrad: Nach Durchführung der geplanten Baumaßnahmen wird voraussichtlich eine Fläche von ca. 555 m² versiegelt sein. Das entspricht ca. 53 % der Grundstücksfläche. Beschluss 1: §§ 34 Abs. 1 und 36 BauGB – Einvernehmen erteilen Begründung: Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. In der näheren Umgebung sind Gebäude mit einer Höhe bis zu 12,80 m vorhanden. Die Mitglieder des Ausschusses haben das Einvernehmen und die Ausnahme von der Veränderungssperre für das Vorhaben in der Sitzung am 30.11.2023 erteilt. Für das Vorhaben wurde am 09.01.2024 ein Bauvorbescheid erteilt. Hinweise: Baumschutz für die Obstbäume sowie die Linde im Zufahrtsbereich während der Baumaßnahmen erforderlich. Die Außenanlagen sind entsprechend der Antragsunterlagen herzustellen. Abstimmungsergebnis:10 Stimmen für die Erteilung des Einvernehmens (CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen)2 Stimmen gegen die Erteilung des Einvernehmens (BfB)    Beschluss 2:  §§ 14 Abs. 2 und 36 BauGB – Ausnahme erteilen Begründung:   Die Bausubstanz der Bestandsgebäude ist marode und entspricht nicht mehr den energetischen Standards. Die Eigentümer möchten das Grundstück neu bebauen und Wohnraum schaffen. Im Vorwege haben Gespräche stattgefunden, um das Vorhaben an die Planungsziele des sich in Aufstellung befindlichen B-Plans Nr. 83 anzupassen. Zur Sicherstellung von gestalterischen Vorgaben entsprechend der zukünftigen Bauleitplanung wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Abstimmungsergebnis:9 Stimmen für die Erteilung der Ausnahme (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)1 Enthaltung (FDP)2 Stimmen gegen die Erteilung der Ausnahme (BfB)  d) Bauvoranfrage für die Sanierung des Schulzentrums (Interimslösung mit 4 Containern, II Vollgeschosse, ca. 5.250 m² Nutzfläche, befristet auf 3 Jahre) – Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans, hier: temporäre Bebauung einer öffentlichen Grünfläche  Entscheidung:   bis 12.04.2024, BSV Nr. 11 Adresse: Achter de Weiden (Bürgerwiese)Lage/ B-Plan: Nr. 56 „Achter de Weiden“, BauNVO 1990Festsetzungen: Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz, Flächen für die Anpflanzung und den Erhalt von Knicks sowie Flächen für die Anpflanzung und den Erhalt von Bäumen und SträuchernBaumschutz/ Grün: Knickschutz (§ 21 LNatSchG) und Baumschutz gemäß Satzung der Stadt Schenefeld, Ersatzpflanzung für Friedenseiche (ungarisch Eiche) betroffenVersiegelungsgrad: es liegen keine Daten zur Versiegelung vor  Beschlussvorschlag: §§ 31 Abs. 2 und 36 BauGB – Befreiung erteilen Begründung: Das Schulzentrum Achter de Weiden soll saniert werden. Hierfür gibt es die Überlegung den Schulbetrieb während der Baumaßnahmen an einen anderen Standort zu verlagern. Die Flurstücke 45/3 (Bürgerwiese) und das Nachbargrundstück 43/1 bieten sich aus verschiedenen Gründen bzw. mangels alternativer Standorte an. Eine Befreiung ist aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch möglich (Aufrechterhaltung des Schulbetriebs sowie Nähe vorhandener Einrichtungen wie z.B. Sportstätten). Hinweise: Es sind umfangreiche Maßnahmen zum Knickschutz erforderlich. Nach dem Rückbau soll die Fläche in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt werden.Hinweis: Die Bauvoranfrage wurde vom Antragsteller am 14.03.2024 zurückgezogen.  e) Bauantrag für den Anbau einer Außentreppe - Ausnahme von der Veränderungssperre Adresse: Wurmkamp 19Lage/ B-Plan: § 34 BauGB – Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile B-Plan Nr. 89 „Blankeneser Chaussee/ Wurmkamp/ Kykerweg“ befindet sich in Aufstellung, bestehende VeränderungssperreBaumschutz/ Grün: keine geschützten Bäume betroffenVersiegelungsgrad: Es liegen keine Angaben zur versiegelten Fläche vor. Beschluss: §§ 14 Abs. 2 und 36 BauGB – Ausnahme erteilen Begründung: In der Doppelhaushälfte sind bereits zwei Wohneinheiten vorhanden, es gibt eine innenliegende Erschließung. Die Außentreppe dient der zusätzlichen Erschließung. Es entsteht keine zusätzliche Versiegelung. Für das Vorhaben wurde bereits eine Ausnahme von der Veränderungssperre im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens in der Sitzung am 13.07.2023 erteilt. Der Bauvorbescheid wurde am 25.07.2023 erteilt. Abstimmungsergebnis:Einstimmig für die Erteilung der Ausnahme  f) Bauantrag für den Neubau eines Gewerbegebäudes mit Büro- und Lagerbereich (bauliche Änderungen) – Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans, hier: Überschreitung der zulässigen GRZ II von 0,85 um 0,02 auf 0,87 (+ 2,32 %, 103,34 m²)(nachgereichte Unterlagen) Adresse: Blankeneser Chaussee 97Lage/ B-Plan: Nr. 37 – 3. Änderung „Blankeneser Chaussee“, BauNVO 2017Festsetzungen: GE, abweichende Bauweise, GRZ: 0,65 Festsetzung Nr. 2.1 – Die zulässige Grundflächenzahl darf in allen Gebieten durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche bis zu einer Grundflächenzahl von max. 0,85 überschritten werdenBaumschutz/ Grün: Mit der Umplanung liegt das geplante Gebäude sehr nah an den Flächen zum Erhalt und Schutz von vorhandenen Bäumen.Versiegelungsgrad: Für die Flurstücke 134/19, 134/20 und 134/21 gibt es eine Vereinigungsbaulast, weswegen die versiegelte Fläche für alle drei Grundstücke zusammen ermittelt wird. Nach Durchführung der geplanten Baumaßnahmen wird voraussichtlich eine Fläche von ca. 4.554 m² versiegelt sein. Das entspricht ca. 87 % der Grundstücksfläche. Beschluss: §§ 31 Abs. 2 und 36 BauGB – Befreiung nicht erteilen Begründung: Die Grundzüge der Planung werden berührt. In der Begründung zum Bebauungsplan wird aufgeführt, dass die Begrenzung der GRZ II auf 0,85 aus Gründen des Bodenschutzes sowie zum Schutz der zu erhaltenden und vorzunehmenden Anpflanzungen erforderlich ist. Abstimmungsergebnis:Einstimmig für die Nichterteilung der Befreiung  g) Bauvoranfrage für die Errichtung von 5 Wohncontainern und 3 Containern als Funktionsräumen zur Unterbringung von Flüchtlingen (Familien) – Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans, hier: temporäre Bebauung einer öffentlichen Grünfläche  Adresse: Achter de WeidenLage/ B-Plan: Nr. 56 „Achter de Weiden“ , BauNVO 1990Festsetzungen: Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz, Flächen für die Anpflanzung und den Erhalt von Knicks sowie Flächen für die Anpflanzung und den Erhalt von Bäumen und SträuchernBaumschutz/ Grün: Knickschutz (§ 21 LNatSchG) und Baumschutz gemäß Satzung der Stadt Schenefeld Versiegelungsgrad: es liegen keine Daten zur Versiegelung vor  Beschluss: §§ 31 Abs. 2 und 36 BauGB – Befreiung erteilen Begründung: Die Stadt Schenefeld benötigt einen Standort zur Aufstellung von 5 Wohncontainern und 3 Containern als Funktionsräume für die Unterbringuung von ca. 40 Personen. Der Bebauungsplan hat für die Flächen eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz und mit einem kleinen überbaubaren Bereich für bauliche Anlagen im Zusammenhang mit der Nutzung als Sportplatz festgesetzt. Die Baugrenzen werden durch das Vorhaben um ca. 4,00 m nach Norden, um ca. 9,50 m nach Westen und ca. 13,50 m nach Süden überschritten. Eine Befreiung kann aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (Bedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen) erteilt werden. Abstimmungsergebnis:10 Stimmen für die Erteilung der Befreiung (CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen)2 Stimmen gegen die Erteilung der Befreiung (BfB)   Beschluss Beschluss Vorlagen-Betreff gefunden: VO/670/287/24 Einvernehmen und Befreiungen nach Baugesetzbuch (BauGB) zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 14.März 2024, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4933 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4933 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt Entscheidung 14.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Die Sachverhaltsdarstellungen und Beschlussvorschläge für die Vorhaben a) - g) sind der Anlage zu entnehmen.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Die Sachverhaltsdarstellungen und Beschlussvorschläge für die Vorhaben a) - g) sind der Anlage zu entnehmen.  Anlage/n ... Anlage/n:-          Sachverhaltsdarstellungen und Beschlussvorschläge für die Vorhaben a) - g)  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125254&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125258&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 5, Betreff: Einvernehmen und Befreiungen nach Baugesetzbuch (BauGB) zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 14.März 2024, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23923, Vorlage: VO/670/287/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4933 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23918 TOP-Protokolltext: Die Verwaltung berichtet, dass Gespräche mit dem Vorhabenträger des B-Planes Nr. 41, 2. Änderung „Blankeneser Chaussee/ Sülldorfer Weg/ Kampweg und nördlich des Sportplatzes“ stattgefunden haben. Der Vorhabenträger hat die Bitte an die Stadt herangetragen, die Kosten für den vorhabenezogenen B-Plan zu übernehmen, da diese nicht über die Banken finanzierbar wären. Dies hat die Verwaltung abgelehnt. Der Vorhabenträger wird zunächst die Finanzierung überprüfen und dann über das weitere Vorgehen informieren. Die Mitgleider des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt werden in Kenntnis gesetzt, dass der Auftrag für die Erstellung des ISEK´s an bpw vergeben wurde und die Bearbeitung in Kürze startet. Die Vorsitzende schließt die Sitzung u m 19:25 Uhr.   Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 6, Betreff: Anfragen - Bekanntgaben, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23918, Vorlage: , Vorlage URL: Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt Anhörung 14.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (offen) NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Die Verwaltung berichtet über die ausgeführten Beschlüsse der vergangenen Sitzungen.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Bericht über die Ausführung der Beschlüsse wird zur Kenntnis genommen.  Anlage/n ... Anlage/n:- Bericht über Ausführung der Beschlüsse Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125218&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125222&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt Entscheidung 14.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Die Sachverhaltsdarstellungen und Beschlussvorschläge für die Vorhaben a) - g) sind der Anlage zu entnehmen.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Die Sachverhaltsdarstellungen und Beschlussvorschläge für die Vorhaben a) - g) sind der Anlage zu entnehmen.  Anlage/n ... Anlage/n:-          Sachverhaltsdarstellungen und Beschlussvorschläge für die Vorhaben a) - g)  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125254&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125258&options=64&typ=130 Keine Vorlagen-Daten gefunden. Datum: Do. 14.03.2024, Zeit: 19:00, Titel: öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4910, Raum: Sitzungssaal Zugriff auf Sitzungsseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4924 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23925 TOP-Protokolltext: Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Beschluss Beschluss:Der Hauptausschuss beschließt, die Tagesordnungspunkte 18 bis 22 nicht öffentlich zu behandeln. Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht vorgebracht. Damit ergibt sich die obige Tagesordnung.Des Weiteren beschließt der Hauptausschuss auf Vorschlag des Vorsitzenden, Herrn Behn Rederecht zu Tagesordnungspunkt 13 sowie Herrn Rudat Rederecht zu Tagesordnungspunkt 18 zu gewähren. Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 1, Betreff: Eröffnung der Sitzung / Festlegung der in nicht öffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23925, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23926 TOP-Protokolltext: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 2, Betreff: Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23926, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23927 TOP-Protokolltext: Die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses vom 05.12.2023 ist allen Mitglie-dern zugegangen. Es liegen keine Einwendungen zu der Niederschrift vor. Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 3, Betreff: Abfassung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses vom 05.12.2023, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23927, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23940 TOP-Protokolltext: Der Hauptausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung über den aktuellen Stand der Umsetzung der Beschlüsse des Hauptausschusses zur Kenntnis. Beschluss Beschluss Vorlagen-Betreff gefunden: VO/100/729/24 Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Hauptausschusses, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4945 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4945 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Anhörung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... s. Anlage  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125347&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125354&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 4, Betreff: Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Hauptausschusses, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23940, Vorlage: VO/100/729/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4945 Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: Ö 5, Betreff: Berichtswesen gem. § 45 c GO, TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23948 TOP-Protokolltext: Der Hauptausschuss nimmt den Berichtskatalog 1.5 b abschließend zur Kenntnis. Beschluss Beschluss Vorlagen-Betreff gefunden: VO/650/426/23 Berichtskatalog 1.5 bSachstandsbericht zu wichtigen städtischen Baumaßnahmen, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4875 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4875 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Entscheidung 05.12.2023 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt NA 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Der Sachstandsbericht zu wichtigen städtischen Baumaßnahmen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht 1.5 b zu wichtigen städtischen Baumaßnahmen mit Stand 01.11.2023 zur Kenntnis  Anlage/n ... Anlage/n:Sachstandsbericht 1.5 b zu wichtigen städtischen Baumaßnahmen (Stand 01.11.2023)  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=123016&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=123020&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 5.1, Betreff: Berichtskatalog 1.5 b - Sachstandsbericht zu wichtigen städtischen Baumaßnahmen - (-alt-), TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23948, Vorlage: VO/650/426/23, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4875 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23933 TOP-Protokolltext: Der Hauptausschuss nimmt den Berichtskatalog 1.9 abschließend zur Kenntnis. Beschluss Beschluss Vorlagen-Betreff gefunden: VO/100/715/23 Berichtskatalog 1.9 - Wirtschaftliche Unternehmen -, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4876 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4876 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Anhörung 05.12.2023 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt NA 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Die Gesellschafterversammlung der Wärmeversorgung Schenefeld GmbH (WVS) hat auf Empfehlung des Aufsichtsrats am 10. Mai 2023 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 festgestellt. Vom Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 63.918,74 € werden insgesamt 42.612,49 € an die beiden Gesellschafterinnen im Verhältnis ihrer Anteile ausgeschüttet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ist einschl. Anhang als Anlage beigefügt.Im Jahr 2023 konnte die Netzerweiterung im Kiebitzweg zur Großbäckerei Harry Brot abgeschlossen werden. Der Wärmeanschluss ist erfolgreich in Betrieb genommen worden. Harry Brot wird hauptsächlich unvermeidbare, industrielle Abwärme in das Netz einspeisen. Gleichzeitig kann die Bäckerei auch vollständig mit Wärme aus dem neuen Netz versorgt werden, wenn der Abwärme Prozess nicht betrieben werden kann.Der Lückenschluss im Netz „Altes Dorf“ in der Hauptstraße im Bereich Dorfplatz und Bäckerstraße ist ebenfalls geschlossen worden. Ein erstes Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten ist direkt angeschlossen worden. Dessen Wärmeversorgung ist noch in 2023 geplant.Im Bereich „Parkgrund“, „Parksee“ soll eine vom Bund geförderte Machbarkeitsstudie gemeinsam mit einer Wohnungsgesellschaft in Auftrag gegeben werden. Die Studie untersucht Möglichkeiten zur defossilisierten Wärmeversorgung des Gebietes. Das zu untersuchende Quartier soll rd. 400 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und angrenzenden Reihenhäuser umfassen. Mit Ergebnissen wird im 2. Quartal 2024 gerechnet.Die Stadt hat den Wunsch an die Gesellschaft gerichtet, das modernisierte Schulzentrum „Achter de „Weiden“ zukünftig mit „Grüner Wärme“ zu versorgen. Dazu sind derzeit zwei Wege in der Prüfung: 1. Nutzung von Niedertemperatur Abwärme von Harry Brot als unbesicherte Grundlast. 2. Tiefengeothermie.Anbieten tut sich als Bohrplatz dafür der angrenzende Bereich der Bürgerwiese, die nach einer Bohrphase wieder in ihrer heutigen Verwendung genutzt werden kann. Die fossilfreie Wärme sollte rechnerisch für mehr als Grundlast des gesamten Netzes der WVS ausreichen. Dieses Vorhaben würde die WVS gemeinsam mit ihrem Dienstleister und Wärme Vorlieferanten HanseWerk Natur GmbH durchführen. Ebenso wie für ein angefragtes Heizwerkgrundstück im Bereich der ehemaligen Sparparkplätze für ein Heizwerk braucht die Gesellschaft mit ihrem Partner möglichst kurzfristig verbindliche Grundstückszusagen der Stadt. Ohne diese Unterstützung wird es schwierig, Anfang des nächsten Jahrzehnts die Dekarbonisierung der Wärme im Rahmen der Wärmewende zu erfüllen. Der neue Markenauftritt der Gesellschaft steht kurz vor der Fertigstellung. Mittlerweile sind die fehlenden Fotos von Schenefeld gemacht worden zur Einarbeitung in den Internetauftritt.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss nimmt den Bericht über die Wärmeversorgung Schenefeld GmbH zur Kenntnis.  Anlage/n ... Anlage:WVS Jahresabschluss 2022 mit Anhang  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=123083&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=123088&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 5.2, Betreff: Berichtskatalog 1.9 - Wirtschaftliche Unternehmen - (-alt-), TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23933, Vorlage: VO/100/715/23, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4876 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23943 TOP-Protokolltext: Der Hauptausschuss nimmt den Berichtskatalog 1.3 zur Kenntnis. Es besteht Einvernehmen, den Teilbericht zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen. Beschluss Beschluss Vorlagen-Betreff gefunden: VO/200/509/24 Berichtskatalog 1.3 - Entwicklung der Haushalts- und Finanzdaten, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4931 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4931 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Entscheidung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt NA Anlage/n ... Anlage/n: Eckdaten Stand 31.12.2023  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125227&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125238&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 5.3, Betreff: Berichtskatalog 1.3 - Entwicklung der Haushalts- und Finanzdaten - (-neu-), TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23943, Vorlage: VO/200/509/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4931 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23947 TOP-Protokolltext: Der Hauptausschuss nimmt den Berichtskatalog 1.8 b zur Kenntnis. Es besteht Einvernehmen, den Teilbericht zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen. Beschluss Beschluss Vorlagen-Betreff gefunden: VO/320/435/24 Berichtskatalog 1.8 b - Feuerwehreinsätze 2023, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4927 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4927 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Die Freiwillige Feuerwehr Schenefeld hatte am 31.12.2023 einen Personalbestand von insgesamt 83 Mitgliedern (75 männlich und 8 weiblich). Davon waren 47 Personen Atemschutzgeräteträger, 46 Personen hatten die Führerscheinklasse CE/ C1E/Klasse 2.In der Jugendabteilung waren am 31.12.2023 32 Mitglieder – davon 29 männlich und 3 weiblich. Die Ehrenabteilung bestand am 31.12.2023 aus fünf Mitgliedern. Im Jahr 2023 rückte die Freiwillige Feuerwehr Schenefeld zu insgesamt 210 Einsätzen aus. Die genaue Einsatzstatistik hierzu ist der Anlage zu entnehmen.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss nimmt den Berichtskatalog 1.8.b zur Kenntnis.  Anlage/n ... Anlage-          Einsatzstatistik 2023 vom 30.01.2024   Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125055&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125062&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 5.4, Betreff: Berichtskatalog 1.8 b - Feuerwehreinsätze 2023 (-neu-), TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23947, Vorlage: VO/320/435/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4927 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23937 TOP-Protokolltext: Herr Oldenburg trägt den Antrag der BfB-Fraktion vor. Beschluss Beschluss:Der Hauptausschuss beschließt nach einer kurzen Diskussion, den vorliegenden Antrag der BfB-Fraktion abzulehnen. Beschluss Abstimmungsergebnis:3 Stimmen für den Antrag (2x BfB-Fraktion, 1x FDP-Fraktion) bei 10 Gegenstimmen Vorlagen-Betreff gefunden: VO/100/724/24 Antrag der BfB-Fraktion auf Erweiterung des Teilnehmerkreises der AG Stadtkern, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4939 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4939 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Entscheidung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... s. Anlage  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125309&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125313&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 6, Betreff: Antrag der BfB-Fraktion auf Erweiterung des Teilnehmerkreises der AG Stadtkern, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23937, Vorlage: VO/100/724/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4939 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23939 TOP-Protokolltext: Herr Oldenburg trägt den Antrag der BfB-Fraktion vor. Beschluss Beschluss:Der Hauptausschuss beschließt nach einer kurzen Diskussion, den vorliegenden Antrag der BfB-Fraktion abzulehnen. Beschluss Abstimmungsergebnis:3 Stimmen für den Antrag (2x BfB-Fraktion, 1x FDP-Fraktion) bei 10 Gegenstimmen Vorlagen-Betreff gefunden: VO/100/726/24 Antrag der BfB-Fraktion auf Erweiterung des Teilnehmerkreises der Lenkungsgruppe Schulzentrum, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4941 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4941 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Entscheidung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... s. Anlage  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125326&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125330&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 7, Betreff: Antrag der BfB-Fraktion auf Erweiterung des Teilnehmerkreises der Lenkungsgruppe Schulzentrum, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23939, Vorlage: VO/100/726/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4941 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23938 TOP-Protokolltext: Herr Oldenburg trägt den Antrag der BfB-Fraktion vor. Beschluss Beschluss:Der Hauptausschuss beschließt nach einer ausführlichen Diskussion, den vorliegenden Antrag der BfB-Fraktion abzulehnen. Beschluss Abstimmungsergebnis:2 Stimmen für den Antrag (2x BfB-Fraktion) bei 10 Gegenstimmen und einer Enthaltung (1x FDP-Fraktion) Vorlagen-Betreff gefunden: VO/100/725/24 Antrag der BfB-Fraktion zur Erleichterung der Integration, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4940 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4940 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Entscheidung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... s. Anlage  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125316&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125321&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 8, Betreff: Antrag der BfB-Fraktion zur Erleichterung der Integration, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23938, Vorlage: VO/100/725/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4940 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23935 TOP-Protokolltext:   Beschluss Beschluss:Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die vorliegende 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld zu beschließen. Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: VO/100/722/24 Erlass einer 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4912 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4912 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Aufgrund einer Änderung des Baugesetzbuches ist eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Schenefeld erforderlich geworden. Betroffen hiervon ist das Zusammenspiel der Bekanntmachungsverordnung mit den Vorgaben des Baugesetzbuches.Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung hat hierzu das Satzungsmuster für Hauptsatzungen angepasst.Es wird empfohlen, den § 18 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Schenefeld entsprechend zu ändern. Ein Entwurf einer 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld ist als Anlage beigefügt.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die vorliegende 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld zu beschließen.  Anlage/n ... Anlagen:-          Entwurf einer 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld-          Hauptsatzung der Stadt Schenefeld  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124744&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124748&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 9, Betreff: Erlass einer 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23935, Vorlage: VO/100/722/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4912 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23936 TOP-Protokolltext:   Beschluss Beschluss:Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen a) – d) der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Stadt Schenefeld entsprechend zu beschließen. Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: VO/100/723/24 Änderung der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Stadt Schenefeld (GeschO/RV), Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4914 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4914 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:a)      In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass Anfragen und insbesondere Anträge zur Ratsversammlung und zu den Ausschüssen vorab per E-Mail gestellt und schriftlich nachgereicht werden.Aufgrund des bereits eingeführten digitalen Sitzungsdienstes und der voranschreitenden Digitalisierung empfiehlt die Verwaltung, die §§ 7 (Anfragen) und 10 (Anträge) der GeschO/RV) dahingehend zu ändern, dass Anfragen und Anträge schriftlich oder per E-Mail, soweit nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen, gestellt werden können. b)      Die Verwaltung empfiehlt, in § 11 Absatz 2 (Sitzungsablauf) den letzten Satz (Jeder Besucherin und jedem Besucher der Ratsversammlung wird die Tagesordnung zur Verfügung gestellt.) zu streichen.Begründung: Dieser Passus sollte gestrichen werden, um Druck und Papier einzusparen. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden mittlerweile per Beamer an die Wand projiziert und sind für alle Besucher/innen deutlich sichtbar. c)       In § 14 (Worterteilung) ist der Absatz 7 zu streichen. Es ist nicht möglich, durch die Geschäftsordnung Außenstehenden Rederechte in der Ratsversammlung einzuräumen. Dies verbietet sich, weil dieses Recht grundsätzlich den Ratsmitgliedern zusteht. Soweit andere Personen Rederecht haben, ist dies abschließend gesetzlich geregelt. Diese Regelungen schließen eine Erweiterung von Rederechten aus. d)      In § 22 Absatz 4 (Ausschüsse) ist eine redaktionelle Änderung vorzunehmen. Der Verweis zu den Regelungen des § 20 muss in § 21 geändert werden, da in der Geschäftsordnung zwischenzeitlich eine neuer Paragraf eingefügt worden ist.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen a) – d) der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Stadt Schenefeld entsprechend zu beschließen.  Anlage/n ... Anlage:-          Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Stadt Schenefeld  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124758&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124765&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 10, Betreff: Änderung der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Stadt Schenefeld (GeschO/RV), TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23936, Vorlage: VO/100/723/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4914 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23942 TOP-Protokolltext:   Beschluss Beschluss:Auf Vorschlag des Vorsitzenden und einer Anpassung von Herrn Unger beschließt der Hauptausschuss, der Ratsversammlung zu empfehlen, Ziff. 7 der Ziele und Grundsätze der Stadt Schenefeld wie folgt zu ändern: 7. Schenefeld versteht sich als familien-, senioren- und kinderfreundliche Stadt. Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: VO/100/731/24 Fortschreibung der Ziele und Grundsätze der Stadt Schenefeld, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4948 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4948 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Der Hauptausschuss ist von Seiten der Ratsversammlung gebeten worden, die Fortschreibung der Ziele und Grundsätze mindestens einmal im Kalenderjahr durchzuführen. Dabei ist der Katalog auf Aktualität, Plausibilität, wirklichkeitsnahe Umsetzbarkeit und realistische Zeithorizonte zu überprüfen.  Die Ratsversammlung hat die Ziele und Grundsätze der Stadt Schenefeld zuletzt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 per Beschluss geändert. Die aktuelle Fassung der Ziele und Grundsätze der Stadt Schenefeld ist der Vorlage als Anlage beigefügt.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss wird um Beratung gebeten.  Anlage/n ... Anlage:Ziele und Grundsätze der Stadt Schenefeld in der aktuellen Fassung  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125439&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125445&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 11, Betreff: Fortschreibung der Ziele und Grundsätze der Stadt Schenefeld, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23942, Vorlage: VO/100/731/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4948 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23941 TOP-Protokolltext: Auf Vorschlag von Herrn Rüpcke besteht Einvernehmen, das Leitbild der Stadt Schenefeld im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes anzupassen. Beschluss Beschluss Vorlagen-Betreff gefunden: VO/100/730/24 Leitbild der Stadt Schenefeld;hier: Überprüfung, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4947 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4947 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.05.2014 das anliegende Leitbild der Stadt Schenefeld beschlossen. In den Schlussbemerkungen des Leitbildes ist angemerkt, dass dieses Leitbild nicht auf Dauer festgeschrieben sein kann, sondern es gesellschaftlichen und politischen Prozessen unterliegt, die teilweise außerhalb des Einflussbereichs der Stadt Schenefeld liegen. Eine Überprüfung dieses Leitbildes soll daher stattfinden. Der Hauptausschuss wird um Entscheidung gebeten, ob eine Überprüfung dieses Leitbildes vorgenommen werden soll und ggf. in welcher Form.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Beschluss nach Beratung  Anlage/n ... Anlage:-          Leitbild der Stadt Schenefeld  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125370&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125374&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 12, Betreff: Leitbild der Stadt Schenefeld; hier: Überprüfung, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23941, Vorlage: VO/100/730/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4947 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23930 TOP-Protokolltext: Herr Behrens beantragt die Weiterführung der Möglichkeit zur Altersteilzeit für die Beschäftigten der Stadt Schenefeld. Hierzu sollen folgende Grundsätze/Grenzwerte festgelegt werden: Altersteilzeit findet ausschließlich im Blockmodell statt.Die Altersteilzeit kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen.Mitarbeiter/innen sollen Anträge mindestens 6 Monate und maximal 12 Monate vor dem geplanten Beginn stellen.Es können gleichzeitig maximal 2,5% der Beschäftigten in Altersteilzeit sein.Bei Konflikten hat der frühere Beginn der Altersteilzeit Vorrang.Die Altersteilzeit kann nur in Anspruch genommen werden von Mitarbeiter/innen, die mindestens 15 Jahre Beschäftigungszeit bei der Stadt Schenefeld vorweisen können.Die Stadt Schenefeld kann ausnahmsweise einen zulässigen Antrag ablehnen, wenn wichtige Arbeitgeber-Interessen dem im Wege stehen. Herr Rüpcke erläutert, dass die CDU-Fraktion die Weiterführung der Möglichkeit zur Altersteilzeit ablehne und stellt behelfsweise den Antrag, dass Altersteilzeit nur im beiderseitigen Einvernehmen vereinbart werden kann. Beschluss Beschluss:Der Hauptausschuss fasst nach einer kurzen Diskussion folgende Beschlüsse: a)      Der Hauptausschuss lehnt den Antrag von Herrn Rüpcke, dass Altersteilzeit nur im beiderseitigen Einvernehmen vereinbart werden kann, ab.b)      Der Hauptausschuss beschließt gemäß dem Antrag von Herrn Behrens, dass die Stadt Schenefeld ihren Beschäftigten weiterhin eine Möglichkeit zur Altersteilzeit bietet. Hierzu werden folgende Grundsätze/Grenzwerte festgelegt: • Altersteilzeit findet ausschließlich im Blockmodell statt.• Die Altersteilzeit kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen.• Mitarbeiter/innen sollen Anträge mindestens 6 Monate und maximal 12 Monate vor dem geplanten Beginn stellen.• Es können gleichzeitig maximal 2,5% der Beschäftigten in Altersteilzeit sein.• Bei Konflikten hat der frühere Beginn der Altersteilzeit Vorrang.• Die Altersteilzeit kann nur in Anspruch genommen werden von Mitarbeiter/innen, die mindestens 15 Jahre Beschäftigungszeit bei der Stadt Schenefeld vorweisen können.• Die Stadt Schenefeld kann ausnahmsweise einen zulässigen Antrag ablehnen, wenn wichtige Arbeitgeber-Interessen dem im Wege stehen. Beschluss Abstimmungsergebnis:zu a)5 Stimmen für den Antrag (4x CDU-Fraktion, 1x FDP-Fraktion) bei 8 Gegenstimmen zu b)8 Stimmen für den Antrag bei 5 Gegenstimmen (4x CDU-Fraktion, 1x FDP-Fraktion) Vorlagen-Betreff gefunden: 110/084/23-1-1 Festlegungen Altersteilzeit, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4949 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4949 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Entscheidung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Der Hauptausschuss hat sich in seinen letzten Sitzungen mit dem Thema beschäftigt und es zur Beratung in die Fraktionen gezogen.Auf die Vorlagen wird verwiesen.  Für die weiteren Beratungen wurde darum gebeten, anhand eines Beispiels aufzuzeigen, wie hoch die jährlichen Kosten für die Stadt Schenefeld bei einer freiwilligen Fortführung der Altersteilzeit für Beschäftigte sind. Für eine/n Mitarbeiter*in (Vollzeit) in der mittleren Entgeltgruppe 9c betragen die freiwilligen jährlichen Kosten rund € 12.500,-. Im Blockmodell über 3 Jahre entstehen also Gesamtkosten i.H.v. ca. 37.500,- pro Person. Zudem wurde darum gebeten, die Eckpunkte aufzuzeigen, die in diesem Zusammenhang ggf. festzulegen wären. Hierzu hat teilweise auch der Kommunale Arbeitgeberverband entsprechende Empfehlungen gegeben.Diese Eckpunkte sind:- Quote der Personen, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen können, ggf. mit Festlegung   einer Rundung auf ganze Personen – bisher 2,5 % der Beschäftigen (in Personen, nicht   Vollzeitäquivalenten – Stichtag 31.05. d.VJ), keine Rundung- Dauer der Altersteilzeit – bisher tariflich maximal 5 Jahre, bzw. im Blockmodell maximal 3 Jahre (für Blockmodell gesetztliche Obergrenze). -  Frühestmöglicher Beginnzeitpunkt – bisher Vollendung des 60. Lebensjahres- Reihenfolge – bisher nach Antrittsdatum unter Berücksichtigung einer Antragsfrist von einem Jahr- mögliche Art der Altersteilzeit (Blockmodell, Teilzeit, Kombi aus Blockmodell und Teilzeit) – bisher bei der Stadt Schenefeld nur Blockmodell Der Personalrat und auch die Dienststelle sehen es zudem als sinnvoll an, bei entsprechender Beschlussfassung für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit eine Mindestbeschäftigungszeit bei der Stadt Schenefeld von 15 Jahren vorauszusetzen.Ebenso sollte eine Mindestvorlaufzeit von 6 Monaten zwischen Antragsstellung und Antrittsdatum festgelegt werden und es muss der Stadt möglich sein, bei entgegenstehenden AG-Interessen trotz Erfüllung der Voraussetzungen ausnahmsweise einen Antrag abzulehnen.  Für ggf. weitere Details ist der „alte“ Tarifvertrag als Anlage beigefügt. Viele Kriterien sind im Altersteilzeitgesetz verbindlich vorgegeben. Für den Beamtenbereich ist bezüglich der Ausführungen in der letzten Vorlage anzumerken, dass das Land S-H, anders als erwartet, Ende 2023 die Möglichkeit für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit um weitere fünf Jahre (bis Ende 2028) verlängert hat. Hier gelten von den o.a. Regelungen abweichende vom Land festgelegte Kriterien.   Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Beschluss nach Beratung  Anlage/n ...   Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125466&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125467&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 13, Betreff: Festlegungen Altersteilzeit, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23930, Vorlage: 110/084/23-1-1, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4949 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23944 TOP-Protokolltext:   Beschluss Beschluss:Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AGS) in der beigefügten Fassung zu beschließen. Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: VO/200/510/24 Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AGS), Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4944 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4944 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:  Nach § 19 Abs. 2 der Abwassersatzung der Stadt Schenefeld vom 07.12.1990 werden zur Deckung der Kosten der Abwasserbeseitigung (Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung) Benutzungsgebühren nach einer besonderen Beitrags- und Gebührensatzung erhoben.Der zurzeit gültige Gebührensatz von 2,07 €/m³ wurde seit dem 01.01.2023 aufgrund der Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AGS) vom 06.07.2021 für Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder von denen das Abwasser aus eigenen Grundstücksabwasseranlagen (Hauskläranlagen oder Sammelgruben) abgeholt wird.Um die kostendeckenden Benutzungsgebühren 2024 und 2025 zu ermitteln wurde ein Wirtschaftsunternehmen mit einer Gebührennach- und -vorkalkulation beauftragt.In dem derzeitigen Gebührensatz von 2,07 €/m³ ist ein Gebührenanteil des Abwasserzweckverbandes Südholstein (AZV) für die Übernahme, Reinigung und Beseitigung des Abwassers in Höhe von 1,36 €/m³ enthalten. Auch im Jahr 2023 hat der Vorstand des AZV in der Verbandsversammlung im Dezember 2023 eine Gebühr in Höhe von 1,36 €/m³ ab dem 01.01.2024 zur Beschlussfassung empfohlen. Diese Gebühr wurde in der Vorkalkulation 2024 und 2025 berücksichtigt.Die Vorkalkulation ergibt für das Jahr 2024 ein erhöhtes Kostenniveau von 2,52 €/m³. Dies ist auf die allgemeinen Preissteigerungen zurückzuführen. Es ist allerdings zu beachten, dass etwaige in den Vorjahren erwirtschaftete Gebührenüberschüsse an die Gebührenzahlerinnen und -zahler zurückgegeben werden müssen. Durch die Verrechnung von Überdeckungen reduziert sich die Abwassergebühr daher um 0,21 €/m³ auf 2,31 €/m³.Für das Jahr 2025 wird aufgrund der Vorkalkulation mit einem erhöhten Kostenniveau von 2,53 €/m³ gerechnet. Dies ist ebenfalls auf allgemeine Preissteigerungen zurückzuführen. Es ist aber auch hier zu beachten, dass etwaige in den Vorjahren erwirtschaftete Gebührenüberschüsse an die Gebührenzahlerinnen und -zahler zurückgegeben werden müssen. Durch die Verrechnung von Überdeckungen reduziert sich die Abwassergebühr daher ebenfalls um 0,21 €/m³ auf 2,32 €/m³.Unter Berücksichtigung der Nachkalkulation 2022, der Ist-Aufwendungen 2023 und der Haushaltsansätze 2024 und 2025, ergibt sich ab dem 01.04.2024 für die Jahre 2024 und 2025 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,31 €/m³.Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025.Die in der Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung passt die Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AGS) vom 06.07.2021 an die vorgenannte Erhöhung der Abwassergebühr an.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AGS) in der beigefügten Fassung zu beschließen.  Anlage/n ... Anlage/n: - Anlage 1: Gebührenkalkulation für dem Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 - Anlage 2: 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AGS) vom 06.07.2021    Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125342&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125351&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 14, Betreff: Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AGS), TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23944, Vorlage: VO/200/510/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4944 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23945 TOP-Protokolltext:   Beschluss Beschluss:Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019 in der beigefügten Fassung zu beschließen. Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: VO/200/511/24 Erlass einer 3. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW), Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4946 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4946 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Nach § 3 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019 werden Benutzungsgebühren für die Herstellung, den Aus- oder Umbau einschließlich des jeweils ersten Grundstücksanschlusses und zur Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung und der Unterhaltung der Einrichtung zur zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigung „Regenwasser“ einschließlich des aufgewendeten Kapitals und der kalkulatorischen Kosten sowie für die nach § 9 Abwasserabgabengesetz zu entrichtende Abwasserabgabe erhoben, soweit der Aufwand nicht durch Zuschüsse oder auf andere Weise gedeckt wird. Der zurzeit gültige Gebührensatz von 0,27 €/m² wird aufgrund der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld vom 16.12.2021 seit dem 01.01.2023 für Grundstücke erhoben, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Um die kostendeckenden Benutzungsgebühren für die Jahre 2024 und 2025 zu ermitteln wurde ein Wirtschaftsunternehmen mit einer Gebührennach- und -vorkalkulation beauftragt. Die Vorkalkulation ergibt für das Jahr 2024 ein erhöhtes Kostenniveau von 0,36 €/m³. Dies ist auf die allgemeinen Preissteigerungen sowie auf die Kosten für die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens Friedrichshulde zurückzuführen. Hinzu kommt die durch die Vorjahre erwirtschaftete Gebührenunterdeckung, welche ebenfalls zur Erhöhung der Niederschlagswassergebühr beiträgt. Durch die Verrechnung der Unterdeckung erhöht sich die Niederschlagswassergebühr daher um 0,10 €/m³ auf 0,46 €/m³. Für das Jahr 2025 wird aufgrund der Vorkalkulation ebenfalls mit einem erhöhten Kostenniveau von 0,36 €/m³ gerechnet. Dies ist ebenfalls auf allgemeine Preissteigerungen sowie auf die Kosten für die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens Friedrichshulde zurückzuführen. Durch die Verrechnung von Unterdeckungen bleibt die Niederschlagswassergebühr daher auch im Jahr 2025 auf 0,46 €/m³ gleichbleibend.  Unter Berücksichtigung der Nachkalkulation 2022, der Ist-Aufwendungen 2023 und der Haushaltsansätze für die Jahre 2024 und 2025 ist ab dem 01.04.2024 eine Niederschlagswassergebühr von 0,46 €/m² festzusetzen und zu erheben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025. Die in der Anlage 2 beigefügte 3. Nachtragssatzung passt die Stadt Schenefeld in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019 an die vorgenannte Erhöhung der Benutzungsgebühr an.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019 in der beigefügten Fassung zu beschließen.  Anlage/n ... Anlage/n: - Anlage 1: Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 - Anlage 2: 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019   Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125358&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125363&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 15, Betreff: Erlass einer 3. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW), TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23945, Vorlage: VO/200/511/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4946 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23953 TOP-Protokolltext: zu Tagesordnungspunkt 11 der Ratsversammlung Herr Unger bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Namen und Anschriften der Spender/innen in vollem Umfang öffentlich benannt werden müssen. Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 16, Betreff: Sitzung der Ratsversammlung am 21.03.2024 - öffentlicher Teil, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23953, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23949 TOP-Protokolltext: Bürgermeisterin Küchenhof gibt bekannt, dass der Seniorenbeirat mitgeteilt habe, die Geburtstagsbesuche bei den 85-Jährigen nicht mehr durchführen zu können.Herr Becker und Frau Stehr äußern ihr Bedauern und bitten den Seniorenbeirat, diesen Entschluss zu überdenken. Sie bitten den Seniorenbeirat weiter, sie und die Bürgermeisterin zu einer der nächsten Sitzungen des Seniorenbeirates einzuladen, um eine Lösung zu finden. Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 17, Betreff: Anfragen - Bekanntgaben, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23949, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: N 18, Betreff: wirtschaftliche Beteiligung/ Wärmeversorgung Schenefeld GmbH (zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Geschäftsführer der WVS eingeladen worden.), TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: N 19, Betreff: Grundstücksangelegenheiten, TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: N 19.1, Betreff: Grundstücksnutzung Flurstück 28/8, TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: N 20, Betreff: Personalangelegenheiten, TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: N 20.1, Betreff: Personalbericht 2022 (-alt-), TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/si010_r.asp?YY=2024&MM=03&DD=21 TOP-Protokolltext: Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: N 21, Betreff: 21.03.2024, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/si010_r.asp?YY=2024&MM=03&DD=21, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: N 22, Betreff: Anfragen - Bekanntgaben, TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Anhörung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... s. Anlage  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125347&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125354&options=64&typ=130 Keine Vorlagen-Daten gefunden. Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Entscheidung 05.12.2023 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt NA 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Der Sachstandsbericht zu wichtigen städtischen Baumaßnahmen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht 1.5 b zu wichtigen städtischen Baumaßnahmen mit Stand 01.11.2023 zur Kenntnis  Anlage/n ... Anlage/n:Sachstandsbericht 1.5 b zu wichtigen städtischen Baumaßnahmen (Stand 01.11.2023)  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=123016&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=123020&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Anhörung 05.12.2023 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt NA 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Die Gesellschafterversammlung der Wärmeversorgung Schenefeld GmbH (WVS) hat auf Empfehlung des Aufsichtsrats am 10. Mai 2023 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 festgestellt. Vom Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 63.918,74 € werden insgesamt 42.612,49 € an die beiden Gesellschafterinnen im Verhältnis ihrer Anteile ausgeschüttet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ist einschl. Anhang als Anlage beigefügt.Im Jahr 2023 konnte die Netzerweiterung im Kiebitzweg zur Großbäckerei Harry Brot abgeschlossen werden. Der Wärmeanschluss ist erfolgreich in Betrieb genommen worden. Harry Brot wird hauptsächlich unvermeidbare, industrielle Abwärme in das Netz einspeisen. Gleichzeitig kann die Bäckerei auch vollständig mit Wärme aus dem neuen Netz versorgt werden, wenn der Abwärme Prozess nicht betrieben werden kann.Der Lückenschluss im Netz „Altes Dorf“ in der Hauptstraße im Bereich Dorfplatz und Bäckerstraße ist ebenfalls geschlossen worden. Ein erstes Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten ist direkt angeschlossen worden. Dessen Wärmeversorgung ist noch in 2023 geplant.Im Bereich „Parkgrund“, „Parksee“ soll eine vom Bund geförderte Machbarkeitsstudie gemeinsam mit einer Wohnungsgesellschaft in Auftrag gegeben werden. Die Studie untersucht Möglichkeiten zur defossilisierten Wärmeversorgung des Gebietes. Das zu untersuchende Quartier soll rd. 400 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und angrenzenden Reihenhäuser umfassen. Mit Ergebnissen wird im 2. Quartal 2024 gerechnet.Die Stadt hat den Wunsch an die Gesellschaft gerichtet, das modernisierte Schulzentrum „Achter de „Weiden“ zukünftig mit „Grüner Wärme“ zu versorgen. Dazu sind derzeit zwei Wege in der Prüfung: 1. Nutzung von Niedertemperatur Abwärme von Harry Brot als unbesicherte Grundlast. 2. Tiefengeothermie.Anbieten tut sich als Bohrplatz dafür der angrenzende Bereich der Bürgerwiese, die nach einer Bohrphase wieder in ihrer heutigen Verwendung genutzt werden kann. Die fossilfreie Wärme sollte rechnerisch für mehr als Grundlast des gesamten Netzes der WVS ausreichen. Dieses Vorhaben würde die WVS gemeinsam mit ihrem Dienstleister und Wärme Vorlieferanten HanseWerk Natur GmbH durchführen. Ebenso wie für ein angefragtes Heizwerkgrundstück im Bereich der ehemaligen Sparparkplätze für ein Heizwerk braucht die Gesellschaft mit ihrem Partner möglichst kurzfristig verbindliche Grundstückszusagen der Stadt. Ohne diese Unterstützung wird es schwierig, Anfang des nächsten Jahrzehnts die Dekarbonisierung der Wärme im Rahmen der Wärmewende zu erfüllen. Der neue Markenauftritt der Gesellschaft steht kurz vor der Fertigstellung. Mittlerweile sind die fehlenden Fotos von Schenefeld gemacht worden zur Einarbeitung in den Internetauftritt.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss nimmt den Bericht über die Wärmeversorgung Schenefeld GmbH zur Kenntnis.  Anlage/n ... Anlage:WVS Jahresabschluss 2022 mit Anhang  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=123083&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=123088&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Entscheidung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt NA Anlage/n ... Anlage/n: Eckdaten Stand 31.12.2023  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125227&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125238&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Die Freiwillige Feuerwehr Schenefeld hatte am 31.12.2023 einen Personalbestand von insgesamt 83 Mitgliedern (75 männlich und 8 weiblich). Davon waren 47 Personen Atemschutzgeräteträger, 46 Personen hatten die Führerscheinklasse CE/ C1E/Klasse 2.In der Jugendabteilung waren am 31.12.2023 32 Mitglieder – davon 29 männlich und 3 weiblich. Die Ehrenabteilung bestand am 31.12.2023 aus fünf Mitgliedern. Im Jahr 2023 rückte die Freiwillige Feuerwehr Schenefeld zu insgesamt 210 Einsätzen aus. Die genaue Einsatzstatistik hierzu ist der Anlage zu entnehmen.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss nimmt den Berichtskatalog 1.8.b zur Kenntnis.  Anlage/n ... Anlage-          Einsatzstatistik 2023 vom 30.01.2024   Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125055&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125062&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Entscheidung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... s. Anlage  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125309&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125313&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Entscheidung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... s. Anlage  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125326&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125330&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Entscheidung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... s. Anlage  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125316&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125321&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Aufgrund einer Änderung des Baugesetzbuches ist eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Schenefeld erforderlich geworden. Betroffen hiervon ist das Zusammenspiel der Bekanntmachungsverordnung mit den Vorgaben des Baugesetzbuches.Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung hat hierzu das Satzungsmuster für Hauptsatzungen angepasst.Es wird empfohlen, den § 18 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Schenefeld entsprechend zu ändern. Ein Entwurf einer 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld ist als Anlage beigefügt.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die vorliegende 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld zu beschließen.  Anlage/n ... Anlagen:-          Entwurf einer 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld-          Hauptsatzung der Stadt Schenefeld  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124744&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124748&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:a)      In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass Anfragen und insbesondere Anträge zur Ratsversammlung und zu den Ausschüssen vorab per E-Mail gestellt und schriftlich nachgereicht werden.Aufgrund des bereits eingeführten digitalen Sitzungsdienstes und der voranschreitenden Digitalisierung empfiehlt die Verwaltung, die §§ 7 (Anfragen) und 10 (Anträge) der GeschO/RV) dahingehend zu ändern, dass Anfragen und Anträge schriftlich oder per E-Mail, soweit nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen, gestellt werden können. b)      Die Verwaltung empfiehlt, in § 11 Absatz 2 (Sitzungsablauf) den letzten Satz (Jeder Besucherin und jedem Besucher der Ratsversammlung wird die Tagesordnung zur Verfügung gestellt.) zu streichen.Begründung: Dieser Passus sollte gestrichen werden, um Druck und Papier einzusparen. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden mittlerweile per Beamer an die Wand projiziert und sind für alle Besucher/innen deutlich sichtbar. c)       In § 14 (Worterteilung) ist der Absatz 7 zu streichen. Es ist nicht möglich, durch die Geschäftsordnung Außenstehenden Rederechte in der Ratsversammlung einzuräumen. Dies verbietet sich, weil dieses Recht grundsätzlich den Ratsmitgliedern zusteht. Soweit andere Personen Rederecht haben, ist dies abschließend gesetzlich geregelt. Diese Regelungen schließen eine Erweiterung von Rederechten aus. d)      In § 22 Absatz 4 (Ausschüsse) ist eine redaktionelle Änderung vorzunehmen. Der Verweis zu den Regelungen des § 20 muss in § 21 geändert werden, da in der Geschäftsordnung zwischenzeitlich eine neuer Paragraf eingefügt worden ist.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen a) – d) der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Stadt Schenefeld entsprechend zu beschließen.  Anlage/n ... Anlage:-          Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Stadt Schenefeld  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124758&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124765&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Der Hauptausschuss ist von Seiten der Ratsversammlung gebeten worden, die Fortschreibung der Ziele und Grundsätze mindestens einmal im Kalenderjahr durchzuführen. Dabei ist der Katalog auf Aktualität, Plausibilität, wirklichkeitsnahe Umsetzbarkeit und realistische Zeithorizonte zu überprüfen.  Die Ratsversammlung hat die Ziele und Grundsätze der Stadt Schenefeld zuletzt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 per Beschluss geändert. Die aktuelle Fassung der Ziele und Grundsätze der Stadt Schenefeld ist der Vorlage als Anlage beigefügt.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss wird um Beratung gebeten.  Anlage/n ... Anlage:Ziele und Grundsätze der Stadt Schenefeld in der aktuellen Fassung  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125439&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125445&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.05.2014 das anliegende Leitbild der Stadt Schenefeld beschlossen. In den Schlussbemerkungen des Leitbildes ist angemerkt, dass dieses Leitbild nicht auf Dauer festgeschrieben sein kann, sondern es gesellschaftlichen und politischen Prozessen unterliegt, die teilweise außerhalb des Einflussbereichs der Stadt Schenefeld liegen. Eine Überprüfung dieses Leitbildes soll daher stattfinden. Der Hauptausschuss wird um Entscheidung gebeten, ob eine Überprüfung dieses Leitbildes vorgenommen werden soll und ggf. in welcher Form.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Beschluss nach Beratung  Anlage/n ... Anlage:-          Leitbild der Stadt Schenefeld  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125370&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125374&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Entscheidung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Der Hauptausschuss hat sich in seinen letzten Sitzungen mit dem Thema beschäftigt und es zur Beratung in die Fraktionen gezogen.Auf die Vorlagen wird verwiesen.  Für die weiteren Beratungen wurde darum gebeten, anhand eines Beispiels aufzuzeigen, wie hoch die jährlichen Kosten für die Stadt Schenefeld bei einer freiwilligen Fortführung der Altersteilzeit für Beschäftigte sind. Für eine/n Mitarbeiter*in (Vollzeit) in der mittleren Entgeltgruppe 9c betragen die freiwilligen jährlichen Kosten rund € 12.500,-. Im Blockmodell über 3 Jahre entstehen also Gesamtkosten i.H.v. ca. 37.500,- pro Person. Zudem wurde darum gebeten, die Eckpunkte aufzuzeigen, die in diesem Zusammenhang ggf. festzulegen wären. Hierzu hat teilweise auch der Kommunale Arbeitgeberverband entsprechende Empfehlungen gegeben.Diese Eckpunkte sind:- Quote der Personen, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen können, ggf. mit Festlegung   einer Rundung auf ganze Personen – bisher 2,5 % der Beschäftigen (in Personen, nicht   Vollzeitäquivalenten – Stichtag 31.05. d.VJ), keine Rundung- Dauer der Altersteilzeit – bisher tariflich maximal 5 Jahre, bzw. im Blockmodell maximal 3 Jahre (für Blockmodell gesetztliche Obergrenze). -  Frühestmöglicher Beginnzeitpunkt – bisher Vollendung des 60. Lebensjahres- Reihenfolge – bisher nach Antrittsdatum unter Berücksichtigung einer Antragsfrist von einem Jahr- mögliche Art der Altersteilzeit (Blockmodell, Teilzeit, Kombi aus Blockmodell und Teilzeit) – bisher bei der Stadt Schenefeld nur Blockmodell Der Personalrat und auch die Dienststelle sehen es zudem als sinnvoll an, bei entsprechender Beschlussfassung für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit eine Mindestbeschäftigungszeit bei der Stadt Schenefeld von 15 Jahren vorauszusetzen.Ebenso sollte eine Mindestvorlaufzeit von 6 Monaten zwischen Antragsstellung und Antrittsdatum festgelegt werden und es muss der Stadt möglich sein, bei entgegenstehenden AG-Interessen trotz Erfüllung der Voraussetzungen ausnahmsweise einen Antrag abzulehnen.  Für ggf. weitere Details ist der „alte“ Tarifvertrag als Anlage beigefügt. Viele Kriterien sind im Altersteilzeitgesetz verbindlich vorgegeben. Für den Beamtenbereich ist bezüglich der Ausführungen in der letzten Vorlage anzumerken, dass das Land S-H, anders als erwartet, Ende 2023 die Möglichkeit für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit um weitere fünf Jahre (bis Ende 2028) verlängert hat. Hier gelten von den o.a. Regelungen abweichende vom Land festgelegte Kriterien.   Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Beschluss nach Beratung  Anlage/n ...   Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125466&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125467&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:  Nach § 19 Abs. 2 der Abwassersatzung der Stadt Schenefeld vom 07.12.1990 werden zur Deckung der Kosten der Abwasserbeseitigung (Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung) Benutzungsgebühren nach einer besonderen Beitrags- und Gebührensatzung erhoben.Der zurzeit gültige Gebührensatz von 2,07 €/m³ wurde seit dem 01.01.2023 aufgrund der Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AGS) vom 06.07.2021 für Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder von denen das Abwasser aus eigenen Grundstücksabwasseranlagen (Hauskläranlagen oder Sammelgruben) abgeholt wird.Um die kostendeckenden Benutzungsgebühren 2024 und 2025 zu ermitteln wurde ein Wirtschaftsunternehmen mit einer Gebührennach- und -vorkalkulation beauftragt.In dem derzeitigen Gebührensatz von 2,07 €/m³ ist ein Gebührenanteil des Abwasserzweckverbandes Südholstein (AZV) für die Übernahme, Reinigung und Beseitigung des Abwassers in Höhe von 1,36 €/m³ enthalten. Auch im Jahr 2023 hat der Vorstand des AZV in der Verbandsversammlung im Dezember 2023 eine Gebühr in Höhe von 1,36 €/m³ ab dem 01.01.2024 zur Beschlussfassung empfohlen. Diese Gebühr wurde in der Vorkalkulation 2024 und 2025 berücksichtigt.Die Vorkalkulation ergibt für das Jahr 2024 ein erhöhtes Kostenniveau von 2,52 €/m³. Dies ist auf die allgemeinen Preissteigerungen zurückzuführen. Es ist allerdings zu beachten, dass etwaige in den Vorjahren erwirtschaftete Gebührenüberschüsse an die Gebührenzahlerinnen und -zahler zurückgegeben werden müssen. Durch die Verrechnung von Überdeckungen reduziert sich die Abwassergebühr daher um 0,21 €/m³ auf 2,31 €/m³.Für das Jahr 2025 wird aufgrund der Vorkalkulation mit einem erhöhten Kostenniveau von 2,53 €/m³ gerechnet. Dies ist ebenfalls auf allgemeine Preissteigerungen zurückzuführen. Es ist aber auch hier zu beachten, dass etwaige in den Vorjahren erwirtschaftete Gebührenüberschüsse an die Gebührenzahlerinnen und -zahler zurückgegeben werden müssen. Durch die Verrechnung von Überdeckungen reduziert sich die Abwassergebühr daher ebenfalls um 0,21 €/m³ auf 2,32 €/m³.Unter Berücksichtigung der Nachkalkulation 2022, der Ist-Aufwendungen 2023 und der Haushaltsansätze 2024 und 2025, ergibt sich ab dem 01.04.2024 für die Jahre 2024 und 2025 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,31 €/m³.Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025.Die in der Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung passt die Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AGS) vom 06.07.2021 an die vorgenannte Erhöhung der Abwassergebühr an.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AGS) in der beigefügten Fassung zu beschließen.  Anlage/n ... Anlage/n: - Anlage 1: Gebührenkalkulation für dem Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 - Anlage 2: 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AGS) vom 06.07.2021    Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125342&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125351&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Nach § 3 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019 werden Benutzungsgebühren für die Herstellung, den Aus- oder Umbau einschließlich des jeweils ersten Grundstücksanschlusses und zur Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung und der Unterhaltung der Einrichtung zur zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigung „Regenwasser“ einschließlich des aufgewendeten Kapitals und der kalkulatorischen Kosten sowie für die nach § 9 Abwasserabgabengesetz zu entrichtende Abwasserabgabe erhoben, soweit der Aufwand nicht durch Zuschüsse oder auf andere Weise gedeckt wird. Der zurzeit gültige Gebührensatz von 0,27 €/m² wird aufgrund der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld vom 16.12.2021 seit dem 01.01.2023 für Grundstücke erhoben, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Um die kostendeckenden Benutzungsgebühren für die Jahre 2024 und 2025 zu ermitteln wurde ein Wirtschaftsunternehmen mit einer Gebührennach- und -vorkalkulation beauftragt. Die Vorkalkulation ergibt für das Jahr 2024 ein erhöhtes Kostenniveau von 0,36 €/m³. Dies ist auf die allgemeinen Preissteigerungen sowie auf die Kosten für die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens Friedrichshulde zurückzuführen. Hinzu kommt die durch die Vorjahre erwirtschaftete Gebührenunterdeckung, welche ebenfalls zur Erhöhung der Niederschlagswassergebühr beiträgt. Durch die Verrechnung der Unterdeckung erhöht sich die Niederschlagswassergebühr daher um 0,10 €/m³ auf 0,46 €/m³. Für das Jahr 2025 wird aufgrund der Vorkalkulation ebenfalls mit einem erhöhten Kostenniveau von 0,36 €/m³ gerechnet. Dies ist ebenfalls auf allgemeine Preissteigerungen sowie auf die Kosten für die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens Friedrichshulde zurückzuführen. Durch die Verrechnung von Unterdeckungen bleibt die Niederschlagswassergebühr daher auch im Jahr 2025 auf 0,46 €/m³ gleichbleibend.  Unter Berücksichtigung der Nachkalkulation 2022, der Ist-Aufwendungen 2023 und der Haushaltsansätze für die Jahre 2024 und 2025 ist ab dem 01.04.2024 eine Niederschlagswassergebühr von 0,46 €/m² festzusetzen und zu erheben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025. Die in der Anlage 2 beigefügte 3. Nachtragssatzung passt die Stadt Schenefeld in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019 an die vorgenannte Erhöhung der Benutzungsgebühr an.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019 in der beigefügten Fassung zu beschließen.  Anlage/n ... Anlage/n: - Anlage 1: Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 - Anlage 2: 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019   Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125358&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125363&options=64&typ=130 Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Datum: Di. 19.03.2024, Zeit: 19:00, Titel: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4924, Raum: Sitzungssaal Zugriff auf Sitzungsseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4920 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23958 TOP-Protokolltext: Zu der heutigen Sitzung sind alle Mitglieder der Ratsversammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen worden. Erschienen sind die vorstehend aufgeführten Mitglieder. Die Ratsversammlung ist somit gemäß § 15 der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die ständigen Ausschüsse der Stadt Schenefeld (GeschO/RV) i.V.m. § 38 der Gemein-deordnung für Schleswig-Holstein (GO) beschlussfähig. Stadtpräsident Becker weist darauf hin, dass zur Unterstützung der Protokollführung eine Tonbandaufzeichnung gefertigt wird. Stadtpräsident Becker eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Anschließend stellt Stadtpräsident Becker die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Beschluss Beschluss:Die Ratsversammlung beschließt, den Tagesordnungspunkt 16 nicht öffentlich zu behandeln. Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht vorgebracht. Damit ergibt sich die obige Tagesordnung. Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 1, Betreff: Eröffnung der Sitzung / Festlegung der in nicht öffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23958, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23959 TOP-Protokolltext: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 2, Betreff: Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23959, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23977 TOP-Protokolltext: Stadtpräsident Becker verpflichtet Herrn Mathias Schmitz gemäß § 33 Abs. 5 GO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in seine Tätigkeit als Mitglied der Ratsversammlung ein. Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 3, Betreff: Verpflichtung und Einführung eines neuen Mitgliedes der Ratsversammlung, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23977, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23960 TOP-Protokolltext: Die Niederschrift über die Sitzung der Ratsversammlung vom 07.12.2023 ist allen Mitgliedern zugegangen. Es liegen keine Einwendungen zur Niederschrift vor. Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 4, Betreff: Abfassung der Niederschrift über die Sitzung der Ratsversammlung vom 07.12.2023, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23960, Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23966 TOP-Protokolltext: Bürgermeisterin Küchenhof hebt die Kundgebung des Bündnisses „Typisch Schenefeld - Wir l(i)eben Demokratie vor der Sitzung der Ratsversammlung positiv hervor und teilt die weiteren Treffen und Aktionen der Initiative mit. Im Anschluss informiert sie die Anwesenden ergänzend über die aktuelle Flüchtlingssituation. Bürgermeisterin Küchenhof berichtet weiter, dass im Waldstück zwischen Drift und Gremsbargen Schneckenkorn sowie Rasierklingen mit Köder verteilt worden seien. Sie erklärt, dass die Verwaltung hierüber informiert sei und entsprechend tätig werde. MdR Venthien teilt mit, dass er im vorliegenden Bericht Ausführungen zum Rechtsstreit mit der VHH sowie den daraus resultierenden Kosten vermisse. Bürgermeisterin Küchenhof erklärt, dass dieses Thema nicht in den Bericht aufgenommen worden sei, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts keine neuen Erkenntnisse vorlagen und die Kosten noch nicht abschließend ermittelt worden seien. Erster Stadtrat Rüpcke erläutert, dass die Kosten aufgrund mehrheitlich getroffener Beschlüsse seitens der Politik entstanden seien, die die Verwaltung abgearbeitet habe. Der vorliegende Bericht der Bürgermeisterin (Anlage zur Originalniederschrift) wird zur Kenntnis genommen. Beschluss Beschluss Vorlagen-Betreff gefunden: VO/100/728/24 Bericht der Bürgermeisterin, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4943 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4943 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Anhörung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... s. Anlage  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125454&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125458&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 5, Betreff: Bericht der Bürgermeisterin, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23966, Vorlage: VO/100/728/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4943 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23967 TOP-Protokolltext:   Beschluss Beschluss:Die Ratsversammlung beschließt die vorliegende Resolution (Anlage zur Originalniederschrift): Schenefeld ist bunt, vielfältig und weltoffen. Wir l(i)eben Demokratie, Toleranz und Solidarität. Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig  MdR Goßler gibt bekannt, dass die Resolution an alle Unterstützer und Parteien für die weitere Öffentlichkeitsarbeit verbreitet worden sei. Vorlagen-Betreff gefunden: VO/100/733/24 gemeinsamer Antrag der in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen;Resolution: Schenefeld ist bunt, vielfältig und weltoffenWir l(i)eben Demokratie, Toleranz und Solidarität, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4953 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4953 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... s. Anlage  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125536&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125543&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 6, Betreff: gemeinsamer Antrag der in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen; Resolution: Schenefeld ist bunt, vielfältig und weltoffen Wir l(i)eben Demokratie, Toleranz und Solidarität, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23967, Vorlage: VO/100/733/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4953 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23965 TOP-Protokolltext:   Beschluss Beschluss:Auf Vorschlag der CDU-Fraktion (Anlage zur Originalniederschrift) nimmt die Rats-versammlung folgende Wahlen vor: Schulleiterwahlausschuss es treten ein:  MdR Katrin von Ahn-Fecken als stellv. Mitglied   MdR Andreas Wilken als stellv. Mitglied   MdR Volker Lemke als stellv. Mitglied  Auf Vorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN (Anlage zur Originalniederschrift) nimmt die Rats-versammlung folgende Wahlen vor: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt es tritt ein:  MdR Mathias Schmitz als Mitglied Hauptausschuss es tritt ein:  MdR Mathias Schmitz als stellv. Mitglied Ausschuss für Finanzen es tritt ein:  MdR Mathias Schmitz als stellv. Mitglied Ausschuss für Schule, Sport und Kultur es tritt ein:  MdR Mathias Schmitz als stellv. Mitglied Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren es tritt ein:  MdR Mathias Schmitz als stellv. Mitglied Ausschuss für Bauen und Feuerwehr es tritt ein:  MdR Mathias Schmitz als stellv. Mitglied Ausschuss für Klimaschutz und Energie es tritt ein:  MdR Mathias Schmitz als stellv. Mitglied Rechnungsprüfungsausschuss es tritt ein:  MdR Mathias Schmitz als stellv. Mitglied  Auf Vorschlag der SPD-Fraktion (Anlage zur Originalniederschrift) nimmt die Rats-versammlung folgende Wahlen vor: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt es tritt ein:  MdR Alexander Forst als Mitglied Hauptausschuss es tritt ein:  MdR Alexander Forst als stellv. Mitglied Ausschuss für Schule, Sport und Kultur es tritt ein:  MdR Alexander Forst als stellv. Mitglied Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren es tritt ein:  MdR Alexander Forst als stellv. Mitglied Ausschuss für Bauen und Feuerwehr es tritt ein:  MdR Alexander Forst als stellv. Mitglied Ausschuss für Klimaschutz und Energie es tritt ein:  MdR Alexander Forst als stellv. Mitglied Rechnungsprüfungsausschuss es tritt ein:  MdR Alexander Forst als stellv. Mitglied Aufsichtsrat JUBIKU gGmbH es tritt ein:  MdR Monika Stehr als stellv. Mitglied Kuratorium des JUKS es tritt ein:  MdR Susanna Kaltschmidt als stellv. Mitglied AG Kita es treten ein:  MdR Hans-Jacob Goßler als stellv. Mitglied   BüM Marcel Bauermeister als stellv. Mitglied AG Stadtkern es treten ein:  MdR Kai Harders als stellv. Mitglied   MdR Alexander Forst als stellv. Mitglied AG ISEK es treten ein:  BüM Andreas Zimmermann als stellv. Mitglied   MdR Susanna Kaltschmidt als stellv. Mitglied AG Nachschulische Betreuung es treten ein:  BüM Brigitte Daum als stellv. Mitglied   MdR Monika Stehr als stellv. Mitglied AG Kommunalpolitik und Schule es treten ein:  MdR Holger Breme als stellv. Mitglied   MdR Susanna Kaltschmidt als stellv. Mitglied Lenkungsgruppe Schulzentrum es treten ein:  MdR Monika Stehr als stellv. Mitglied   MdR Ronald Vierke als stellv. Mitglied AG Kita-Bau es treten ein:  MdR Hans-Jacob Goßler als stellv. Mitglied   MdR Susanna Kaltschmidt als stellv. Mitglied Jury für die Verleihung des Ehrenpreises der Stadt Schenefeld es tritt ein:  BüM Gudrun Bichowski als stellv. Mitglied Rat für Kriminalitätsverhütung es tritt ein:  MdR Kai Harders als stellv. Mitglied AG Untergeschoss Sporthalle es tritt ein:  MdR Monika Stehr als stellv. Mitglied AG European XFEL es tritt ein:  MdR Ronald Vierke als stellv. Mitglied AG Schulentwicklung es tritt ein:  BüM Brigitte Daum als stellv. Mitglied AG Sportstättenbedarfsplanung es tritt ein:  BüM Andreas Zimmermann als stellv. Mitglied AG Interessensbekundungsverfahren es tritt ein:  MdR Susanna Kaltschmidt als stellv. Mitglied Gemeindewahlausschuss es treten ein:  BüM Gudrun Bichowski als stellv. Mitglied   MdR Nils Wieruch als stellv. Mitglied Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: VO/100/727/24 Neu- und Umbesetzung von Ausschüssen, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4942 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4942 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... s. Anlage/n  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125334&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125339&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 7, Betreff: Neu- und Umbesetzung von Ausschüssen, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23965, Vorlage: VO/100/727/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4942 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23971 TOP-Protokolltext: In dem Zeitraum vom 01.01. bis 13.03.2024 sind keine über-/außerplanmäßigen Ausgaben entstanden. Beschluss Beschluss Vorlagen-Betreff gefunden: VO/200/512/24 Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben;hier: Bericht der Bürgermeisterin gemäß § 4 Haushaltssatzung und § 82 Abs. 1 i.V.m. § 65 Abs. 4 GO, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4951 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4951 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Anhörung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ...   Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125572&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125580&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 8, Betreff: Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben; hier: Bericht der Bürgermeisterin gemäß § 4 Haushaltssatzung und § 82 Abs. 1 i.V.m. § 65 Abs. 4 GO, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23971, Vorlage: VO/200/512/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4951 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23963 TOP-Protokolltext: MdR Pfitzner trägt die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vor. Beschluss Beschluss:Die Ratsversammlung beschließt die vorliegende 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld (Anlage zur Originalniederschrift). Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: VO/100/722/24 Erlass einer 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4912 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4912 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Aufgrund einer Änderung des Baugesetzbuches ist eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Schenefeld erforderlich geworden. Betroffen hiervon ist das Zusammenspiel der Bekanntmachungsverordnung mit den Vorgaben des Baugesetzbuches.Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung hat hierzu das Satzungsmuster für Hauptsatzungen angepasst.Es wird empfohlen, den § 18 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Schenefeld entsprechend zu ändern. Ein Entwurf einer 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld ist als Anlage beigefügt.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die vorliegende 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld zu beschließen.  Anlage/n ... Anlagen:-          Entwurf einer 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld-          Hauptsatzung der Stadt Schenefeld  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124744&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124748&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 9, Betreff: Erlass einer 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23963, Vorlage: VO/100/722/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4912 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23964 TOP-Protokolltext: MdR Pfitzner trägt die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vor. Beschluss Beschluss:Die Ratsversammlung beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen a) – d) der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Stadt Schenefeld (Anlage zur Originalniederschrift). Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: VO/100/723/24 Änderung der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Stadt Schenefeld (GeschO/RV), Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4914 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4914 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:a)      In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass Anfragen und insbesondere Anträge zur Ratsversammlung und zu den Ausschüssen vorab per E-Mail gestellt und schriftlich nachgereicht werden.Aufgrund des bereits eingeführten digitalen Sitzungsdienstes und der voranschreitenden Digitalisierung empfiehlt die Verwaltung, die §§ 7 (Anfragen) und 10 (Anträge) der GeschO/RV) dahingehend zu ändern, dass Anfragen und Anträge schriftlich oder per E-Mail, soweit nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen, gestellt werden können. b)      Die Verwaltung empfiehlt, in § 11 Absatz 2 (Sitzungsablauf) den letzten Satz (Jeder Besucherin und jedem Besucher der Ratsversammlung wird die Tagesordnung zur Verfügung gestellt.) zu streichen.Begründung: Dieser Passus sollte gestrichen werden, um Druck und Papier einzusparen. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden mittlerweile per Beamer an die Wand projiziert und sind für alle Besucher/innen deutlich sichtbar. c)       In § 14 (Worterteilung) ist der Absatz 7 zu streichen. Es ist nicht möglich, durch die Geschäftsordnung Außenstehenden Rederechte in der Ratsversammlung einzuräumen. Dies verbietet sich, weil dieses Recht grundsätzlich den Ratsmitgliedern zusteht. Soweit andere Personen Rederecht haben, ist dies abschließend gesetzlich geregelt. Diese Regelungen schließen eine Erweiterung von Rederechten aus. d)      In § 22 Absatz 4 (Ausschüsse) ist eine redaktionelle Änderung vorzunehmen. Der Verweis zu den Regelungen des § 20 muss in § 21 geändert werden, da in der Geschäftsordnung zwischenzeitlich eine neuer Paragraf eingefügt worden ist.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen a) – d) der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Stadt Schenefeld entsprechend zu beschließen.  Anlage/n ... Anlage:-          Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Stadt Schenefeld  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124758&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124765&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 10, Betreff: Änderung der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Stadt Schenefeld (GeschO/RV), TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23964, Vorlage: VO/100/723/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4914 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23968 TOP-Protokolltext: Die Ratsversammlung nimmt die Vorlage der Verwaltung (Anlage zur Originalniederschrift) zur Kenntnis. Beschluss   Beschluss Vorlagen-Betreff gefunden: VO/200/508/24 Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 2023hier: Bericht der Bürgermeisterin gem. § 76 Absatz 4 Satz 5 GO, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4921 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4921 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:§ 76 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) stellt klar, dass Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln dürfen. Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 76 Absatz 4 GO auf die Bürgermeisterin übertragen und eine Wertgrenze von 50.000 € festgesetzt. Des Weiteren wurde festgelegt, dass der Ratsversammlung jeweils zur ersten planmäßigen Sitzung eines Jahres der von der Bürgermeisterin zu erstellende Bericht gemäß § 76 Absatz 4 Satz 5 GO vom Vorjahr zur Kenntnisnahme vorzulegen ist.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.  Anlage/n ... Anlage/n:Spendenliste 2023  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125008&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125012&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 11, Betreff: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 2023 hier: Bericht der Bürgermeisterin gem. § 76 Absatz 4 Satz 5 GO, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23968, Vorlage: VO/200/508/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4921 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23969 TOP-Protokolltext: MdR Pfitzner trägt die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vor. Beschluss Beschluss:Die Ratsversammlung beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AGS) in der vorliegenden Fassung (Anlage zur Originalniederschrift). Beschluss Abstimmungsergebnis:32 Stimmen dafür bei 2 Gegenstimmen Vorlagen-Betreff gefunden: VO/200/510/24 Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AGS), Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4944 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4944 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:  Nach § 19 Abs. 2 der Abwassersatzung der Stadt Schenefeld vom 07.12.1990 werden zur Deckung der Kosten der Abwasserbeseitigung (Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung) Benutzungsgebühren nach einer besonderen Beitrags- und Gebührensatzung erhoben.Der zurzeit gültige Gebührensatz von 2,07 €/m³ wurde seit dem 01.01.2023 aufgrund der Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AGS) vom 06.07.2021 für Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder von denen das Abwasser aus eigenen Grundstücksabwasseranlagen (Hauskläranlagen oder Sammelgruben) abgeholt wird.Um die kostendeckenden Benutzungsgebühren 2024 und 2025 zu ermitteln wurde ein Wirtschaftsunternehmen mit einer Gebührennach- und -vorkalkulation beauftragt.In dem derzeitigen Gebührensatz von 2,07 €/m³ ist ein Gebührenanteil des Abwasserzweckverbandes Südholstein (AZV) für die Übernahme, Reinigung und Beseitigung des Abwassers in Höhe von 1,36 €/m³ enthalten. Auch im Jahr 2023 hat der Vorstand des AZV in der Verbandsversammlung im Dezember 2023 eine Gebühr in Höhe von 1,36 €/m³ ab dem 01.01.2024 zur Beschlussfassung empfohlen. Diese Gebühr wurde in der Vorkalkulation 2024 und 2025 berücksichtigt.Die Vorkalkulation ergibt für das Jahr 2024 ein erhöhtes Kostenniveau von 2,52 €/m³. Dies ist auf die allgemeinen Preissteigerungen zurückzuführen. Es ist allerdings zu beachten, dass etwaige in den Vorjahren erwirtschaftete Gebührenüberschüsse an die Gebührenzahlerinnen und -zahler zurückgegeben werden müssen. Durch die Verrechnung von Überdeckungen reduziert sich die Abwassergebühr daher um 0,21 €/m³ auf 2,31 €/m³.Für das Jahr 2025 wird aufgrund der Vorkalkulation mit einem erhöhten Kostenniveau von 2,53 €/m³ gerechnet. Dies ist ebenfalls auf allgemeine Preissteigerungen zurückzuführen. Es ist aber auch hier zu beachten, dass etwaige in den Vorjahren erwirtschaftete Gebührenüberschüsse an die Gebührenzahlerinnen und -zahler zurückgegeben werden müssen. Durch die Verrechnung von Überdeckungen reduziert sich die Abwassergebühr daher ebenfalls um 0,21 €/m³ auf 2,32 €/m³.Unter Berücksichtigung der Nachkalkulation 2022, der Ist-Aufwendungen 2023 und der Haushaltsansätze 2024 und 2025, ergibt sich ab dem 01.04.2024 für die Jahre 2024 und 2025 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,31 €/m³.Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025.Die in der Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung passt die Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AGS) vom 06.07.2021 an die vorgenannte Erhöhung der Abwassergebühr an.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AGS) in der beigefügten Fassung zu beschließen.  Anlage/n ... Anlage/n: - Anlage 1: Gebührenkalkulation für dem Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 - Anlage 2: 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AGS) vom 06.07.2021    Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125342&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125351&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 12, Betreff: Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AGS), TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23969, Vorlage: VO/200/510/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4944 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23970 TOP-Protokolltext: MdR Pfitzner trägt die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vor. Beschluss Beschluss:Die Ratsversammlung beschließt die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019 in der vorliegenden Fassung (Anlage zur Originalniederschrift). Beschluss Abstimmungsergebnis:31 Stimmen dafür bei 3 Gegenstimmen Vorlagen-Betreff gefunden: VO/200/511/24 Erlass einer 3. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW), Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4946 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4946 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Nach § 3 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019 werden Benutzungsgebühren für die Herstellung, den Aus- oder Umbau einschließlich des jeweils ersten Grundstücksanschlusses und zur Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung und der Unterhaltung der Einrichtung zur zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigung „Regenwasser“ einschließlich des aufgewendeten Kapitals und der kalkulatorischen Kosten sowie für die nach § 9 Abwasserabgabengesetz zu entrichtende Abwasserabgabe erhoben, soweit der Aufwand nicht durch Zuschüsse oder auf andere Weise gedeckt wird. Der zurzeit gültige Gebührensatz von 0,27 €/m² wird aufgrund der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld vom 16.12.2021 seit dem 01.01.2023 für Grundstücke erhoben, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Um die kostendeckenden Benutzungsgebühren für die Jahre 2024 und 2025 zu ermitteln wurde ein Wirtschaftsunternehmen mit einer Gebührennach- und -vorkalkulation beauftragt. Die Vorkalkulation ergibt für das Jahr 2024 ein erhöhtes Kostenniveau von 0,36 €/m³. Dies ist auf die allgemeinen Preissteigerungen sowie auf die Kosten für die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens Friedrichshulde zurückzuführen. Hinzu kommt die durch die Vorjahre erwirtschaftete Gebührenunterdeckung, welche ebenfalls zur Erhöhung der Niederschlagswassergebühr beiträgt. Durch die Verrechnung der Unterdeckung erhöht sich die Niederschlagswassergebühr daher um 0,10 €/m³ auf 0,46 €/m³. Für das Jahr 2025 wird aufgrund der Vorkalkulation ebenfalls mit einem erhöhten Kostenniveau von 0,36 €/m³ gerechnet. Dies ist ebenfalls auf allgemeine Preissteigerungen sowie auf die Kosten für die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens Friedrichshulde zurückzuführen. Durch die Verrechnung von Unterdeckungen bleibt die Niederschlagswassergebühr daher auch im Jahr 2025 auf 0,46 €/m³ gleichbleibend.  Unter Berücksichtigung der Nachkalkulation 2022, der Ist-Aufwendungen 2023 und der Haushaltsansätze für die Jahre 2024 und 2025 ist ab dem 01.04.2024 eine Niederschlagswassergebühr von 0,46 €/m² festzusetzen und zu erheben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025. Die in der Anlage 2 beigefügte 3. Nachtragssatzung passt die Stadt Schenefeld in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019 an die vorgenannte Erhöhung der Benutzungsgebühr an.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019 in der beigefügten Fassung zu beschließen.  Anlage/n ... Anlage/n: - Anlage 1: Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 - Anlage 2: 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019   Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125358&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125363&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 13, Betreff: Erlass einer 3. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW), TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23970, Vorlage: VO/200/511/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4946 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23975 TOP-Protokolltext: MdR Lorenzen trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie vor. MdR Schmitz berichtet, dass der Kreistag am Mittwoch das Klimaschutzkonzept des Kreises Pinneberg beschlossen habe. Eingehend auf das vorliegende integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt bedankt er sich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit. MdR Schmitz führt aus, dass mit der Erstellung des Konzeptes die eigentliche Arbeit erst beginne und die kommunale Wärmeplanung eines der ersten anstehenden Themen sei. Erster Stadtrat Rüpcke geht ausführlich darauf ein, dass das vorliegende integrierte Klimaschutzkonzept von Datenaufnahmen und Annahmen geprägt sei. Er vertritt die Auffassung, dass das Konzept viele Ziele und Handlungsempfehlungen beinhalte, die nicht logisch seien und für die Bürgerinnen und Bürger nicht umsetzbar erscheinen. Erster Stadtrat Rüpcke teilt mit, dass er sich erhoffe, das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, dies jedoch unrealistisch sei. Er erklärt, dass er das vorliegende Konzept daher ablehnen werde und spricht sich dafür aus, die Umsetzung auf die wesentlichen Punkte zu reduzieren und das Machbare nicht aus den Augen zu verlieren. MdR Breme erläutert, dass Fachkundige die Auffassung vertreten, dass die derzeitige Art zu leben grundsätzlich verändert werden müsse, um dem Klimawandel entgegenzutreten. Er erklärt, dass das vorliegende integrierte Klimaschutzkonzept die entsprechenden Ziele setze und spricht sich dafür aus. MdR Schmitz teilt mit, dass er die Ausführungen von Erster Stadtrat Rüpcke teilweise nachvollziehen könne, jedoch aufgrund der exponentiellen Entwicklung reagiert werden müsse. Er zeigt auf, dass die Herausforderung für die Stadt darin bestehe, die Umsetzung geschickt anzugehen und die einzelnen Maßnahmen zielgerichtet zu betrachten. MdR Unger geht auf das vorliegende integrierte Klimaschutzkonzept ein und erklärt, dass jede Maßnahme seinen Sinn und Hintergedanken habe und die Maßnahmen in den Fachausschüssen betrachtet und bestmöglich für Schenefeld umgesetzt werden sollten. Er teilt mit, die Stadt mit dem vorliegenden Konzept einen Leitfaden erhalte und spricht sich dafür aus, die Themen kommunale Wärmeplanung und Klimafolgenanpassung anzugehen. MdR Venthien erläutert, dass neben den großen Planungen und langfristigen Zeiträumen auch kleinere Maßnahmen und Anreize zu CO2-Einsparungen führen können und appelliert, auch kleinere pragmatische Lösungen zu betrachten. In diesem Zusammenhang spricht er sich dafür aus, Ansätze zur Biogasgewinnung in Schenefeld zu finden. Erster Stadtrat Rüpcke stellt klar, dass er nicht das Ziel schlechtreden wolle, sondern davon ausgehe, dass das Ziel nicht erreichbar sei. Er versichert seine Bereitschaft zur Mitwirkung und spricht sich dafür aus, messbare Ziele festzulegen. Erster Stadtrat Rüpcke geht weiter auf die kurze politische Beratungszeit ein und kritisiert den Aufwand, der durch die Konzepterstellung in den einzelnen Kommunen trotz gleichen Inhalts angefallen sei. Beschluss Beschluss:Die Ratsversammlung fasst folgende Beschlüsse:Die Ratsversammlung beschließt das integrierte Klimaschutzkonzept in der vorliegenden Fassung (Anlage zur Originalniederschrift).Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und erster prioritärer Maßnahmen für 2024 im Rahmen der im Haushalt bereits zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt.Die Verwaltung erhält die Aufgabe, das städtische Leitbild entsprechend der neu gesetzten Klimaziele anzupassen und den politischen Gremien vorzulegen. Beschluss Abstimmungsergebnis:26 Stimmen dafür bei 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen Vorlagen-Betreff gefunden: VO/670/279/24 Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Schenefeld, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4907 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4907 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Klimaschutz und Energie Vorberatung 13.02.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Am 17.06.2021 beschloss die Stadt Schenefeld ihre künftige Klimaschutzarbeit durch die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) zu strukturieren und definierten Zielen unterzuordnen. Die Konzept­erstellung sowie die Einrichtung einer Personalstelle Klimaschutz­management zur Bewältigung dieser Aufgabe werden im Rahmen der Nationalen Klimaschutz­initiative durch das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einem Förder­zeitraum von 24 Monaten gefördert. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass spätestens 3 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes die Umsetzung des IKSK sowie des darin enthaltenen Controlling-Konzepts durch das höchste Entscheidungsgremium Schenefelds beschlossen wird. Hieran ist auch eine mögliche Folgeförderung der Personal­stelle Klimaschutzmanagement gekoppelt.Die Klimaschutz­managerin nahm im Juli 2022 ihre Arbeit auf. 2022 wurde zunächst das Unternehmen energielenker projects GmbH mit der Erstellung der Ist-Analyse für das IKSK sowie für Beratungsleistungen beauftragt. Es folgten die Erstellung einer Energie- und Treibhausgas (THG)-Bilanz für das Basisjahr 2019 sowie eine Analyse der in Schenefeld vorhandenen Potenziale zur Reduktion der Energieverbräuche und THG-Emissionen. Basierend auf der Ist-Analyse wurde ein Klimaschutzszenario für Schenefeld entwickelt, um die mögliche Entwicklung der Stadt in Bezug auf ihre THG-Emissionen zu skizzieren. In diesem Zusammenhang wurde am 14.03.2023 das Jahr 2040 als das übergeordnete Zieljahr der THG-Neutralität festgesetzt. Zusätzlich sind im IKSK zur Überprüfung des Fortschritts der Stadt in ihrer Klimaschutzarbeit sektorspezifische Ziele und Zwischenziele benannt.Die gewonnenen Erkenntnisse wurden in verschiedenen Veranstaltungen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren Schenefelds vorgestellt. Gemeinsam mit ihnen wurden Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet, die die Erreichung der THG-Neutralität ermöglichen sollen. Im Ergebnis wurden Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern entwickelt:Strategischer und kommunaler KlimaschutzGebäude und EnergieKlimafolgenanpassungKlimaschonende MobilitätKlimabewusstsein und ÖffentlichkeitsarbeitNachhaltiger Konsum und LebensstilZur Erreichung der gesetzten Ziele ist es wichtig, dass die Klimaschutzarbeit in der Stadt vorangeht. Um dies sicherzustellen ist die Teilhabe und Teilnahme aller nötig. Deshalb enthält das IKSK Konzepte zur Verstetigung der Klimaschutzarbeit, zu ihrer fortwährenden Prüfung und zur Kommunikation mit der Öffentlichkeit.  Das vorliegende integrierte Klimaschutzkonzept beschreibt für die Stadt Schenefeld mit ihren knapp 20.000 Einwohner*innen, wie das selbstgesteckte Ziel der THG-Neutralität bis zum Jahr 2040 verwirklicht werden kann. Aus dem Beschluss des integrierten Klimaschutzkonzeptes ergeben sich keine direkten Kosten. Über die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen wird separat und im Einzelfall entschieden. Mit der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes in der vorliegenden Version ist personeller und finanzieller Aufwand verbunden. Hier ist zu berücksichtigen, das entsprechende Kapazitäten in allen Fachbereichen zur Verfügung gestellt werden müssen.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie empfiehlt der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld, das integrierte Klimaschutzkonzept in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und erster prioritärer Maßnahmen für 2024 im Rahmen der im Haushalt bereits zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt.Die Verwaltung erhält die Aufgabe, das städtische Leitbild entsprechend der neu gesetzten Klimaziele anzupassen und den politischen Gremien vorzulegen.  Anlage/n ... Anlage/n: Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Schenefeld (Februar 2024)  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124631&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124638&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 14, Betreff: Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Schenefeld, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23975, Vorlage: VO/670/279/24, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4907 Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23979 TOP-Protokolltext: Stadtpräsident Becker trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur vor. Beschluss Beschluss:Die Ratsversammlung beschließt, die vertragliche Vereinbarung über die Bespielung des FORUMs Schenefeld durch die Jubiku gGmbH vom 29.09.2014 unter § 2 wie vorstehend ausgeführt anzupassen. Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig Vorlagen-Betreff gefunden: O/400/486/24-1 Vertragliche Vereinbarung zur Bespielung des Forums durch die Jubiku gGmbH: Regelungen zur anteiligen Festbetragsbezuschussung, Vorlagen-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4954 Zugriff auf Vorlagenseite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4954 Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ...   Sachverhalt: Im Jahr 2018 wurde die vertragliche Vereinbarung mit der Jubiku gGmbH für die drei Spielzeiten 2018/19, 2019/20 sowie 2020/21 dahingehend angepasst, den jährlichen Zuschuss für die Bespielung des FORUMs zur Hälfte als Festbetragszuschuss zu gewähren. Diese drei Spielzeiten sollten dabei als Erprobungsphase dienen. Für die Spielzeit 2018/19 ist der Festbetragsanteil gemäß der vertraglichen Vereinbarung regulär an die Jubiku gGmbH gezahlt worden. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie geprägten Spielzeiten 2019/20 sowie 2020/21 wurde die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Zuschüsse inklusive des hälftigen Festbetragszuschusses zunächst komplett ausgesetzt.Die Regelung der hälftigen Festbetragsbezuschussung und die Erprobungsphase haben sich in der Folge verlängert bis einschließlich zur Spielzeit 2022/23. Der Verlauf der Erprobungsphase ist als äußerst erfolgreich zu bewerten.  Durch die Kooperation mit der Jubiku gGmbH konnte in den letzten Jahren - trotz der schwierigen Rahmenbedingungen während der Pandemie - ein vielseitiges kulturelles Angebot vor Ort etabliert werden, das alle Genres bedient und Zuschauer/innen aller Altersgruppen anspricht. In seiner Sitzung vom 05.03.2024 hat der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur sich vor diesem Hintergrund für eine dauerhafte anteilige Festbetragsbezuschussung i. H. v. 50% des Gesamtzuschusses ausgesprochen und der Ratsversammlung empfohlen, die mit der Jubiku gGmbH geschlossene vertragliche Vereinbarung entsprechend anzupassen. Finanzielle Auswirkungen für die folgenden Haushaltsjahre ergeben sich nicht, da für die Haushaltsplanungen ohnehin der vertraglich vereinbarte Jahreszuschuss in voller Höhe (= 14.000,-€) einzuplanen ist.     § 2 der vertraglichen Vereinbarung würde demzufolge folgende Neufassung erhalten:   § 2Kommunaler Zuschuss/ Finanzierung  Die JUBIKU erhält von der Stadt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von insgesamt 14.000,-€, der wie folgt gewährt wird: - 7.000,-€ als Festbetragszuschuss sowie- 7.000,-€ als Kostenunterdeckungszuschuss Soweit aus Gründen des Infektionsschutzes oder aufgrund anderer nicht durch die Vertragsparteien zu vertretenden Umstände die Planung oder Durchführung von Veranstaltungen nicht erfolgen kann, entfällt der Anspruch auf den anteiligen Festbetragszuschuss grundsätzlich. Bei Eintreten dieses Sonderfalls ist zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich abzustimmen, welche Zuschussregularien gelten sollen. Das Abrechnungsjahr für den städtischen Zuschuss wird vom 01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres festgelegt. Die Mittel dürfen nur für den in § 1 beschriebenen Zweck verwendet werden.  Der städtische Zuschuss wird in zwei gleichen Raten zu je 7.000,- € auf ein Geschäftskonto der JUBIKU überwiesen, jeweils zum 1. November und zum 1. März der laufenden Spielzeit. Soweit die JUBIKU den Kostenunterdeckungszuschuss verwendet, verpflichtet diese sich, der Stadt zeitnah nach Ablauf der Spielzeit, spätestens aber bis zum 31.10. des betreffenden Jahres, die Jahresabrechnung sowie die für die Prüfung erforderlichen Belege für die vergangene Spielzeit vorzulegen, um eine zeitnahe Abrechnung und zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses zu ermöglichen. Bei der Abrechnung des Kostenunterdeckungszuschusses werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Abrechnungsjahres berücksichtigt.  Die JUBIKU verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, den städtischen Zuschuss so gering wie möglich zu halten.    Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Die Ratsversammlung beschließt, die vertragliche Vereinbarung über die Bespielung des FORUMs Schenefeld durch die Jubiku gGmbH vom 29.09.2014 unter § 2 wie vorstehend ausgeführt anzupassen.  Anlage/n ...    Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125564&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125566&options=64&typ=130 Gefunden: Ö 15, Betreff: Vertragliche Vereinbarung zur Bespielung des Forums durch die Jubiku gGmbH: Regelungen zur anteiligen Festbetragsbezuschussung, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23979, Vorlage: O/400/486/24-1, Vorlage URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=4954 Zugriff auf TOP-Seite: Ungültige TOP-URL: Gefunden: N 16, Betreff: Grundstücksangelegenheiten, TOP-URL: , Vorlage: , Vorlage URL: Zugriff auf TOP-Seite: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23976 TOP-Protokolltext: Im nicht öffentlichen Teil hat kein Beratungsgegenstand vorgelegen. Beschluss Beschluss Keine Vorlage vorhanden. Gefunden: Ö 17, Betreff: Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, TOP-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to020_r.asp?TOLFDNR=23976, Vorlage: , Vorlage URL: Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Anhörung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... s. Anlage  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125454&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125458&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... s. Anlage  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125536&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125543&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... s. Anlage/n  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125334&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125339&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Anhörung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ...   Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ...   Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125572&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125580&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Aufgrund einer Änderung des Baugesetzbuches ist eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Schenefeld erforderlich geworden. Betroffen hiervon ist das Zusammenspiel der Bekanntmachungsverordnung mit den Vorgaben des Baugesetzbuches.Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung hat hierzu das Satzungsmuster für Hauptsatzungen angepasst.Es wird empfohlen, den § 18 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Schenefeld entsprechend zu ändern. Ein Entwurf einer 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld ist als Anlage beigefügt.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die vorliegende 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld zu beschließen.  Anlage/n ... Anlagen:-          Entwurf einer 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schenefeld-          Hauptsatzung der Stadt Schenefeld  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124744&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124748&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:a)      In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass Anfragen und insbesondere Anträge zur Ratsversammlung und zu den Ausschüssen vorab per E-Mail gestellt und schriftlich nachgereicht werden.Aufgrund des bereits eingeführten digitalen Sitzungsdienstes und der voranschreitenden Digitalisierung empfiehlt die Verwaltung, die §§ 7 (Anfragen) und 10 (Anträge) der GeschO/RV) dahingehend zu ändern, dass Anfragen und Anträge schriftlich oder per E-Mail, soweit nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen, gestellt werden können. b)      Die Verwaltung empfiehlt, in § 11 Absatz 2 (Sitzungsablauf) den letzten Satz (Jeder Besucherin und jedem Besucher der Ratsversammlung wird die Tagesordnung zur Verfügung gestellt.) zu streichen.Begründung: Dieser Passus sollte gestrichen werden, um Druck und Papier einzusparen. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden mittlerweile per Beamer an die Wand projiziert und sind für alle Besucher/innen deutlich sichtbar. c)       In § 14 (Worterteilung) ist der Absatz 7 zu streichen. Es ist nicht möglich, durch die Geschäftsordnung Außenstehenden Rederechte in der Ratsversammlung einzuräumen. Dies verbietet sich, weil dieses Recht grundsätzlich den Ratsmitgliedern zusteht. Soweit andere Personen Rederecht haben, ist dies abschließend gesetzlich geregelt. Diese Regelungen schließen eine Erweiterung von Rederechten aus. d)      In § 22 Absatz 4 (Ausschüsse) ist eine redaktionelle Änderung vorzunehmen. Der Verweis zu den Regelungen des § 20 muss in § 21 geändert werden, da in der Geschäftsordnung zwischenzeitlich eine neuer Paragraf eingefügt worden ist.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen a) – d) der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Stadt Schenefeld entsprechend zu beschließen.  Anlage/n ... Anlage:-          Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Stadt Schenefeld  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124758&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124765&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:§ 76 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) stellt klar, dass Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln dürfen. Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 76 Absatz 4 GO auf die Bürgermeisterin übertragen und eine Wertgrenze von 50.000 € festgesetzt. Des Weiteren wurde festgelegt, dass der Ratsversammlung jeweils zur ersten planmäßigen Sitzung eines Jahres der von der Bürgermeisterin zu erstellende Bericht gemäß § 76 Absatz 4 Satz 5 GO vom Vorjahr zur Kenntnisnahme vorzulegen ist.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.  Anlage/n ... Anlage/n:Spendenliste 2023  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125008&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125012&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:  Nach § 19 Abs. 2 der Abwassersatzung der Stadt Schenefeld vom 07.12.1990 werden zur Deckung der Kosten der Abwasserbeseitigung (Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung) Benutzungsgebühren nach einer besonderen Beitrags- und Gebührensatzung erhoben.Der zurzeit gültige Gebührensatz von 2,07 €/m³ wurde seit dem 01.01.2023 aufgrund der Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AGS) vom 06.07.2021 für Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder von denen das Abwasser aus eigenen Grundstücksabwasseranlagen (Hauskläranlagen oder Sammelgruben) abgeholt wird.Um die kostendeckenden Benutzungsgebühren 2024 und 2025 zu ermitteln wurde ein Wirtschaftsunternehmen mit einer Gebührennach- und -vorkalkulation beauftragt.In dem derzeitigen Gebührensatz von 2,07 €/m³ ist ein Gebührenanteil des Abwasserzweckverbandes Südholstein (AZV) für die Übernahme, Reinigung und Beseitigung des Abwassers in Höhe von 1,36 €/m³ enthalten. Auch im Jahr 2023 hat der Vorstand des AZV in der Verbandsversammlung im Dezember 2023 eine Gebühr in Höhe von 1,36 €/m³ ab dem 01.01.2024 zur Beschlussfassung empfohlen. Diese Gebühr wurde in der Vorkalkulation 2024 und 2025 berücksichtigt.Die Vorkalkulation ergibt für das Jahr 2024 ein erhöhtes Kostenniveau von 2,52 €/m³. Dies ist auf die allgemeinen Preissteigerungen zurückzuführen. Es ist allerdings zu beachten, dass etwaige in den Vorjahren erwirtschaftete Gebührenüberschüsse an die Gebührenzahlerinnen und -zahler zurückgegeben werden müssen. Durch die Verrechnung von Überdeckungen reduziert sich die Abwassergebühr daher um 0,21 €/m³ auf 2,31 €/m³.Für das Jahr 2025 wird aufgrund der Vorkalkulation mit einem erhöhten Kostenniveau von 2,53 €/m³ gerechnet. Dies ist ebenfalls auf allgemeine Preissteigerungen zurückzuführen. Es ist aber auch hier zu beachten, dass etwaige in den Vorjahren erwirtschaftete Gebührenüberschüsse an die Gebührenzahlerinnen und -zahler zurückgegeben werden müssen. Durch die Verrechnung von Überdeckungen reduziert sich die Abwassergebühr daher ebenfalls um 0,21 €/m³ auf 2,32 €/m³.Unter Berücksichtigung der Nachkalkulation 2022, der Ist-Aufwendungen 2023 und der Haushaltsansätze 2024 und 2025, ergibt sich ab dem 01.04.2024 für die Jahre 2024 und 2025 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,31 €/m³.Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025.Die in der Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung passt die Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AGS) vom 06.07.2021 an die vorgenannte Erhöhung der Abwassergebühr an.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AGS) in der beigefügten Fassung zu beschließen.  Anlage/n ... Anlage/n: - Anlage 1: Gebührenkalkulation für dem Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 - Anlage 2: 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AGS) vom 06.07.2021    Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125342&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125351&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Hauptausschuss Vorberatung 19.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Nach § 3 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019 werden Benutzungsgebühren für die Herstellung, den Aus- oder Umbau einschließlich des jeweils ersten Grundstücksanschlusses und zur Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung und der Unterhaltung der Einrichtung zur zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigung „Regenwasser“ einschließlich des aufgewendeten Kapitals und der kalkulatorischen Kosten sowie für die nach § 9 Abwasserabgabengesetz zu entrichtende Abwasserabgabe erhoben, soweit der Aufwand nicht durch Zuschüsse oder auf andere Weise gedeckt wird. Der zurzeit gültige Gebührensatz von 0,27 €/m² wird aufgrund der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld vom 16.12.2021 seit dem 01.01.2023 für Grundstücke erhoben, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Um die kostendeckenden Benutzungsgebühren für die Jahre 2024 und 2025 zu ermitteln wurde ein Wirtschaftsunternehmen mit einer Gebührennach- und -vorkalkulation beauftragt. Die Vorkalkulation ergibt für das Jahr 2024 ein erhöhtes Kostenniveau von 0,36 €/m³. Dies ist auf die allgemeinen Preissteigerungen sowie auf die Kosten für die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens Friedrichshulde zurückzuführen. Hinzu kommt die durch die Vorjahre erwirtschaftete Gebührenunterdeckung, welche ebenfalls zur Erhöhung der Niederschlagswassergebühr beiträgt. Durch die Verrechnung der Unterdeckung erhöht sich die Niederschlagswassergebühr daher um 0,10 €/m³ auf 0,46 €/m³. Für das Jahr 2025 wird aufgrund der Vorkalkulation ebenfalls mit einem erhöhten Kostenniveau von 0,36 €/m³ gerechnet. Dies ist ebenfalls auf allgemeine Preissteigerungen sowie auf die Kosten für die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens Friedrichshulde zurückzuführen. Durch die Verrechnung von Unterdeckungen bleibt die Niederschlagswassergebühr daher auch im Jahr 2025 auf 0,46 €/m³ gleichbleibend.  Unter Berücksichtigung der Nachkalkulation 2022, der Ist-Aufwendungen 2023 und der Haushaltsansätze für die Jahre 2024 und 2025 ist ab dem 01.04.2024 eine Niederschlagswassergebühr von 0,46 €/m² festzusetzen und zu erheben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025. Die in der Anlage 2 beigefügte 3. Nachtragssatzung passt die Stadt Schenefeld in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019 an die vorgenannte Erhöhung der Benutzungsgebühr an.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019 in der beigefügten Fassung zu beschließen.  Anlage/n ... Anlage/n: - Anlage 1: Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 - Anlage 2: 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld (Gebührensatzung NW) vom 12.12.2019   Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125358&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125363&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Klimaschutz und Energie Vorberatung 13.02.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie ungeändert beschlossen NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Am 17.06.2021 beschloss die Stadt Schenefeld ihre künftige Klimaschutzarbeit durch die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) zu strukturieren und definierten Zielen unterzuordnen. Die Konzept­erstellung sowie die Einrichtung einer Personalstelle Klimaschutz­management zur Bewältigung dieser Aufgabe werden im Rahmen der Nationalen Klimaschutz­initiative durch das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einem Förder­zeitraum von 24 Monaten gefördert. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass spätestens 3 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes die Umsetzung des IKSK sowie des darin enthaltenen Controlling-Konzepts durch das höchste Entscheidungsgremium Schenefelds beschlossen wird. Hieran ist auch eine mögliche Folgeförderung der Personal­stelle Klimaschutzmanagement gekoppelt.Die Klimaschutz­managerin nahm im Juli 2022 ihre Arbeit auf. 2022 wurde zunächst das Unternehmen energielenker projects GmbH mit der Erstellung der Ist-Analyse für das IKSK sowie für Beratungsleistungen beauftragt. Es folgten die Erstellung einer Energie- und Treibhausgas (THG)-Bilanz für das Basisjahr 2019 sowie eine Analyse der in Schenefeld vorhandenen Potenziale zur Reduktion der Energieverbräuche und THG-Emissionen. Basierend auf der Ist-Analyse wurde ein Klimaschutzszenario für Schenefeld entwickelt, um die mögliche Entwicklung der Stadt in Bezug auf ihre THG-Emissionen zu skizzieren. In diesem Zusammenhang wurde am 14.03.2023 das Jahr 2040 als das übergeordnete Zieljahr der THG-Neutralität festgesetzt. Zusätzlich sind im IKSK zur Überprüfung des Fortschritts der Stadt in ihrer Klimaschutzarbeit sektorspezifische Ziele und Zwischenziele benannt.Die gewonnenen Erkenntnisse wurden in verschiedenen Veranstaltungen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren Schenefelds vorgestellt. Gemeinsam mit ihnen wurden Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet, die die Erreichung der THG-Neutralität ermöglichen sollen. Im Ergebnis wurden Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern entwickelt:Strategischer und kommunaler KlimaschutzGebäude und EnergieKlimafolgenanpassungKlimaschonende MobilitätKlimabewusstsein und ÖffentlichkeitsarbeitNachhaltiger Konsum und LebensstilZur Erreichung der gesetzten Ziele ist es wichtig, dass die Klimaschutzarbeit in der Stadt vorangeht. Um dies sicherzustellen ist die Teilhabe und Teilnahme aller nötig. Deshalb enthält das IKSK Konzepte zur Verstetigung der Klimaschutzarbeit, zu ihrer fortwährenden Prüfung und zur Kommunikation mit der Öffentlichkeit.  Das vorliegende integrierte Klimaschutzkonzept beschreibt für die Stadt Schenefeld mit ihren knapp 20.000 Einwohner*innen, wie das selbstgesteckte Ziel der THG-Neutralität bis zum Jahr 2040 verwirklicht werden kann. Aus dem Beschluss des integrierten Klimaschutzkonzeptes ergeben sich keine direkten Kosten. Über die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen wird separat und im Einzelfall entschieden. Mit der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes in der vorliegenden Version ist personeller und finanzieller Aufwand verbunden. Hier ist zu berücksichtigen, das entsprechende Kapazitäten in allen Fachbereichen zur Verfügung gestellt werden müssen.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie empfiehlt der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld, das integrierte Klimaschutzkonzept in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und erster prioritärer Maßnahmen für 2024 im Rahmen der im Haushalt bereits zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt.Die Verwaltung erhält die Aufgabe, das städtische Leitbild entsprechend der neu gesetzten Klimaziele anzupassen und den politischen Gremien vorzulegen.  Anlage/n ... Anlage/n: Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Schenefeld (Februar 2024)  Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124631&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=124638&options=64&typ=130 Vorlagen-Daten gefunden: Vorlagenbezeichnung: Vorlagenprotokolltext: Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ratsversammlung der Stadt Schenefeld Entscheidung 21.03.2024 öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ...   Sachverhalt: Im Jahr 2018 wurde die vertragliche Vereinbarung mit der Jubiku gGmbH für die drei Spielzeiten 2018/19, 2019/20 sowie 2020/21 dahingehend angepasst, den jährlichen Zuschuss für die Bespielung des FORUMs zur Hälfte als Festbetragszuschuss zu gewähren. Diese drei Spielzeiten sollten dabei als Erprobungsphase dienen. Für die Spielzeit 2018/19 ist der Festbetragsanteil gemäß der vertraglichen Vereinbarung regulär an die Jubiku gGmbH gezahlt worden. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie geprägten Spielzeiten 2019/20 sowie 2020/21 wurde die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Zuschüsse inklusive des hälftigen Festbetragszuschusses zunächst komplett ausgesetzt.Die Regelung der hälftigen Festbetragsbezuschussung und die Erprobungsphase haben sich in der Folge verlängert bis einschließlich zur Spielzeit 2022/23. Der Verlauf der Erprobungsphase ist als äußerst erfolgreich zu bewerten.  Durch die Kooperation mit der Jubiku gGmbH konnte in den letzten Jahren - trotz der schwierigen Rahmenbedingungen während der Pandemie - ein vielseitiges kulturelles Angebot vor Ort etabliert werden, das alle Genres bedient und Zuschauer/innen aller Altersgruppen anspricht. In seiner Sitzung vom 05.03.2024 hat der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur sich vor diesem Hintergrund für eine dauerhafte anteilige Festbetragsbezuschussung i. H. v. 50% des Gesamtzuschusses ausgesprochen und der Ratsversammlung empfohlen, die mit der Jubiku gGmbH geschlossene vertragliche Vereinbarung entsprechend anzupassen. Finanzielle Auswirkungen für die folgenden Haushaltsjahre ergeben sich nicht, da für die Haushaltsplanungen ohnehin der vertraglich vereinbarte Jahreszuschuss in voller Höhe (= 14.000,-€) einzuplanen ist.     § 2 der vertraglichen Vereinbarung würde demzufolge folgende Neufassung erhalten:   § 2Kommunaler Zuschuss/ Finanzierung  Die JUBIKU erhält von der Stadt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von insgesamt 14.000,-€, der wie folgt gewährt wird: - 7.000,-€ als Festbetragszuschuss sowie- 7.000,-€ als Kostenunterdeckungszuschuss Soweit aus Gründen des Infektionsschutzes oder aufgrund anderer nicht durch die Vertragsparteien zu vertretenden Umstände die Planung oder Durchführung von Veranstaltungen nicht erfolgen kann, entfällt der Anspruch auf den anteiligen Festbetragszuschuss grundsätzlich. Bei Eintreten dieses Sonderfalls ist zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich abzustimmen, welche Zuschussregularien gelten sollen. Das Abrechnungsjahr für den städtischen Zuschuss wird vom 01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres festgelegt. Die Mittel dürfen nur für den in § 1 beschriebenen Zweck verwendet werden.  Der städtische Zuschuss wird in zwei gleichen Raten zu je 7.000,- € auf ein Geschäftskonto der JUBIKU überwiesen, jeweils zum 1. November und zum 1. März der laufenden Spielzeit. Soweit die JUBIKU den Kostenunterdeckungszuschuss verwendet, verpflichtet diese sich, der Stadt zeitnah nach Ablauf der Spielzeit, spätestens aber bis zum 31.10. des betreffenden Jahres, die Jahresabrechnung sowie die für die Prüfung erforderlichen Belege für die vergangene Spielzeit vorzulegen, um eine zeitnahe Abrechnung und zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses zu ermöglichen. Bei der Abrechnung des Kostenunterdeckungszuschusses werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Abrechnungsjahres berücksichtigt.  Die JUBIKU verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, den städtischen Zuschuss so gering wie möglich zu halten.    Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Die Ratsversammlung beschließt, die vertragliche Vereinbarung über die Bespielung des FORUMs Schenefeld durch die Jubiku gGmbH vom 29.09.2014 unter § 2 wie vorstehend ausgeführt anzupassen.  Anlage/n ...    Vorlagen-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125564&options=64 Vorlagen-Sammel-PDF-URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/do027.asp?DOLFDNR=125566&options=64&typ=130 Keine Vorlagen-Daten gefunden. Keine Vorlagen-Daten gefunden. Datum: Do. 21.03.2024, Zeit: 19:00, Titel: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld, URL: https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4920, Raum: Sitzungssaal {"date"=>"Di. 05.03.2024", "time"=>"19:00", "title"=>"öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur", "url"=>"https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4967", "room"=>"Sitzungssaal"} {"date"=>"Do. 07.03.2024", "time"=>"19:00", "title"=>"öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren", "url"=>"https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4966", "room"=>"Sitzungssaal"} {"date"=>"Di. 12.03.2024", "time"=>"16:00", "title"=>"öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates", "url"=>"https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4984", "room"=>"Begegnungsstätte"} {"date"=>"Do. 14.03.2024", "time"=>"19:00", "title"=>"öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt", "url"=>"https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4910", "room"=>"Sitzungssaal"} {"date"=>"Di. 19.03.2024", "time"=>"19:00", "title"=>"öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses", "url"=>"https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4924", "room"=>"Sitzungssaal"} {"date"=>"Do. 21.03.2024", "time"=>"19:00", "title"=>"öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld", "url"=>"https://www.sitzungsdienst-schenefeld.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=4920", "room"=>"Sitzungssaal"}

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Sitzungssaal
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öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren
Sitzungssaal
3
Di. 12.03.2024
16:00
öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates
Begegnungsstätte
4
Do. 14.03.2024
19:00
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt
Sitzungssaal
5
Di. 19.03.2024
19:00
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Sitzungssaal
6
Do. 21.03.2024
19:00
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld
Sitzungssaal

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1
1
Ö 1
Eröffnung der Sitzung
2
1
Ö 2
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
3
1
Ö 3
Abfassung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses vom 07.11.2023
4
1
Ö 4
Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur
VO/400/485/24
5
1
Ö 5
Schulentwicklungsplanung für die Schenefelder Schulen; hier: Fortschreibung für die Schuljahre 2023/24 bis 2032/33
VO/400/483/24
6
1
Ö 6
Jahresbericht der Stadtbücherei Schenefeld für das Jahr 2023
VO/400/484/24
7
1
Ö 7
Stadtbücherei Schenefeld; hier: Folgeberatung zu der Einführung von Benutzungsentgelten
O/400/471/23-1
8
1
Ö 8
Vertragliche Vereinbarung zur Bespielung des Forums durch die Jubiku gGmbH: Regelungen zur anteiligen Festbetragsbezuschussung
VO/400/486/24
9
1
Ö 9
Jugendsportförderung; hier: Beratung zu der Berechnung und Verteilung der Zuschüsse
O/400/482/23-1
10
1
Ö 10
Anfragen - Bekanntgaben

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Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur um 19:00 Uhr und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Im Anschluss werden die anwesenden Ausschussmitglieder, die Schulleitungen sowie die anwesenden Gäste begrüßt. Es besteht Einvernehmen, den Schulleitungen sowie dem anwesenden Vertreter des JUKS Rederecht zu den sie betreffenden Punkten zu gewähren. Änderungswünsche zu der Tagesordnung ergeben sich nicht. Beschluss   Beschluss   
2
2
Es liegen keine Wortmeldungen im Rahmen der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner vor.  Beschluss   Beschluss  
3
3
Die Niederschrift zu der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur ist für alle Mitglieder einsehbar gewesen. Einwendungen zu der Niederschrift ergeben sich nicht. Beschluss   Beschluss  
4
4
Der Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur wurde vorab als Vorlage zur Verfügung gestellt. Nachfragen hierzu ergeben sich nicht. Die Übersicht zu dem Umsetzungsstand der gefassten Beschlüsse wird durch die Ausschussmitglieder abschließend zur Kenntnis genommen. Beschluss    Beschluss  
5
5
Der Vorsitzende führt kurz in die Thematik ein. Herr Behrens merkt an, dass sich für die Sanierungsplanung des Schulzentrums zwischenzeitlich ein neuer Sachstand zeigt und regt daraufhin an, die unter Punkt 5.3 aufgeführten Inhalte dahingehend zu aktualisieren.  Herr Frobieter greift diesen Punkt inhaltlich auf. Er bringt seine Bedenken und Skepsis zum Ausdruck, dass ein Unterrichten während der massiven Eingriffe in die Gebäudekörper durch die Sanierungs- und Bautätigkeiten über eine derart lange Bauphase aus Sicht des Gymnasiums schwer vorstellbar sei. Er verdeutlicht in diesem Zusammenhang die Tragweite der zu treffenden Entscheidungen und bittet nachdrücklich darum, dass diese Thematik von den Entscheidungsträgern zu jeder Zeit im Blick behalten werden und der weitere Prozess sich an dieser Fragestellung ausrichten muss. In diesem Zusammenhang verweist Herr Frobieter auf das Papier, das das Gymnasium in Reaktion auf die letzte Lenkungsgruppensitzung vom 07.02.2024 erstellt hat und das den Fraktionen sowie Mitgliedern der Lenkungsgruppe zugesendet wurde. Herr Behrens begegnet, dass die Komplexität des Themas allen politischen Vertreter/innen  sehr bewusst und die aufgezeigten Problematiken stets im Blick sind. Beschluss Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur nimmt die Schulentwicklungsplanung für die Schenefelder Schulen für die Schuljahre 2023/24 bis 2032/33 abschließend und zustimmend zur Kenntnis.Die Verwaltung wird gebeten, den Punkt 5.3/ Sanierung des Schulzentrums inhaltlich anzupassen, indem der zwischenzeitlich aktualisierte Stand in dieser Thematik wieder gegeben wird.  Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig
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6
Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und bittet um  Herr Schwarz erfragt als Vertreter des Seniorenbeirates, inwieweit Informationen zu der Altersstruktur der Nutzer/innen der Stadtbücherei ausgewertet und künftig in dem Jahresbericht dargestellt werden können. Die Verwaltung sagt eine Prüfung und ggf. Ergänzung der künftigen Jahresberichte um diese Information zu, soweit sich aussagekräftige Daten ermitteln lassen.  Zudem erfragt Herr Schwarz, ob im Hinblick auf die Netzwerk- und Veranstaltungssarbeit der Stadtbücherei auch Aktionen und Formate entwickelt werden, die speziell Senior/innen zur Zielgruppe haben. Die Verwaltung erläutert, dass grundsätzlich zwischen den Altersgruppen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Gruppe der erwachsenen Leser/innen unterschieden wird. Eine zusätzliche Differenzierung innerhalb der erwachsenen Leserschaft nach Alter ist hingegen eher unüblich, sondern vollzieht sich durch Genres und Themen der Lektüre sowie Interessen der Leserschaft. Für konkrete Vorschläge zeigen die Verwaltung sowie das Team der Stadtbücherei sich jedoch immer offen. Weitere Nachfragen oder Anregungen zu dem Jahresbericht der Stadtbücherei 2023 ergeben sich nicht. Beschluss Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur nimmt den Jahresbericht der Stadtbücherei für das Jahr 2023 abschließend und zustimmend zur Kenntnis. Soweit Daten zu der Altersstruktur der Nutzer/innen abgebildet werden können, wird darum gebeten, die künftigen Jahresberichte um diese Informationen zu ergänzen.    Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig
7
7
Der Vorsitzende führt mit einem kurzen Rückblick in die Thematik ein und bittet im Anschluss die Fraktionen um ihre Meinungsbilder. Alle Fraktionen sprechen sich übereinstimmend dafür aus, weiterhin von einer grundsätzlichen Entgeltpflicht für die Nutzung der Schenefelder Stadtbücherei absehen zu wollen.Die Versäumnis- und Mahngebühren sollen jedoch angemessen erhöht werden. Da es hierzu einer Anpassung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei bedarf, schlägt die Verwaltung vor, die Thematik für die nächste Sitzung aufzubereiten und einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten.    Beschluss Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur beschließt, dass die Benutzung der Schenefelder Stadtbücherei weiterhin kostenfrei bleiben und weiterhin kein Benutzungsentgelt festgelegt werden soll.Die Verwaltung wird in Vorbereitung auf die nächste Sitzung des Ausschusses gebeten, einen Vorschlag für die angemessene Erhöhung der Versäumnis- und Mahngebühren zu unterbreiten sowie die Entscheidung zu der Anpassung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei vorzubereiten.   Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig
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8
Der Vorsitzende bittet HerrnJörg Wilcke in seiner Funktion als Leiter des JUKS um eine kurze Darlegung und Begründeung zu der Thematik. Nachfragen ergeben sich in diesem Zusammenhang nicht. Beschluss Beschluss:Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur spricht sich für eine Entfristung der Regelung zu einer anteiligen Festbetragsbezuschussung aus und beschließt, dauerhaft einen Festbetragsanteil i. H. v. 50% des Gesamtzuschusses vorzusehen. Der Ausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die mit der Jubiku gGmbH geschlossene vertragliche Vereinbarung zur Bespielung des FORUMs entsprechend anzupassen.   Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig   Das Ausschussmitglied Andreas Wilken nimmt an der Beratung und Abstimmung zur Beschlussfassung unter diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
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9
Nach einer kurzen Diskussion zu der Thematik wird Einigkeit unter den Ausschussmitgliedern erzielt, den Sockelbetrag auf einen einheitlichen Betrag i. H. v. 500,-€ pro Jahr für jeden antragstellenden Verein zu erhöhen und keine Staffelung des Sockelbetrages nach Anzahl der jugendlichen Mitglieder mehr vorzusehen. Die übrigen Verteilkriterien für die Jugendsportförderung sollen unverändert bleiben. Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass die veränderten Modalitäten für die Zuschussverteilung im Jahr 2024 bereits greifen können.  Beschluss Beschluss:Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur beschließt folgende Änderung für die Verteilung der jährlichen Jugendsportförderung: Der Sockelbetrag wird einheitlich mit 500,-€ pro Jahr für jeden antragstellenden Verein festgesetzt. Die bisher vorgesehene Staffelung des Sockelbetrages nach Anzahl der jugendlichen Mitglieder entfällt. Die allgemeinen Regelungen für die Jugendsportförderung der Stadt Schenefeld sind unter Punkt 5 entsprechend anzupassen.  Im Übrigen bleiben die Regelungen zu der Gewährung von Sportförderungsmitteln unverändert.  Beschluss Abstimmungsergebnis:einstimmig
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Anfragen liegen nicht vor. Von der Verwaltung wird in Kurzform über den aktuellen Stand zum Projekt des schulischen Mobilitätsmanagements berichtet. Das Projekt wird begleitet durch das Büro für Forschung, Entwicklung und Evaluation, bueffee GbR, aus Wuppertal.Nach Auswertung der Ergebnisse einer durchgeführten Umfrage, an der sich eine Vielzahl von Kindertagesstätten und Schulen inklusive der Elternschaft beteiligt haben, konnten konkrete Maßnahmevorschläge abgeleitet werden. In einem nächsten Schritt wird die Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen geprüft. Weiterhin berichtet die Verwaltung über Neuerungen betreffend die Kommunale Bildungslandschaft in Schenefeld. Ausgehend von den positiven Erfahrungen wird eine Neuauflage des Marktes der Möglichkeiten geplant. Zudem werden Aktionen für die Vernetzung von Schüler/innen mit in Schenefeld ansässigen Firmen und Gewerbebetrieben im Hinblick auf Praktikums- und Ausbildungsmöglichkeiten organisiert, z. B. im Format einer Jobbörse oder Ausbildungs- und Praktikumsmesse. Abschließend gibt die Verwaltung bekannt, dass Herr Frobieter als Schulleiter des Gymnasiums zum 31.01.2025 in den Ruhestand eintreten wird und die Stelle der Schulleiterin/ des Schulleiters daher zum 01.02.2025 neu zu besetzen ist. Die Stellenausschreibung ist durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Ende Januar 2024 erfolgt. Die Phase für die Prüfung der eingegangenen Bewerbungen kann laut Auskunft des Bildungsministeriums mehrere Monate in Anspruch nehmen, sodass aktuell fraglich ist, ob der Schulleiterwahlausschuss noch in diesem Schuljahr zusammentreten wird.         Beschluss Beschluss:  Beschluss  

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VO/400/485/24
Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur wird gebeten, den dieser Vorlage anliegenden Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur abschließend zur Kenntnis zu nehmen.  Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... Anlage/n:Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur 
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VO/400/483/24
Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur geändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: In § 48 Abs. 1 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes ist die Pflicht der Schulträger zur Aufstellung und regelmäßigen Aktualisierung von Schulentwicklungsplänen normiert. Die Stadt Schenefeld hat auf dieser Grundlage ihre Schulentwicklungsplanung für die Schenefelder Schulen fortgeschrieben. Die Fortschreibung umfasst dabei den Zeitraum der Schuljahre 2023/24 bis 2032/33. Inhaltlich orientiert sich die Schenefelder Schulentwicklungsplanung überwiegend an den gesetzlichen Mindestvorgaben. Zur Beurteilung der künftigen Sach- und Raumbedarfe ist  durch die Schulträger eine Bestandsanalyse zu erstellen, die für jede allgemeinbildende Schule mindestens die folgenden Daten umfasst: Zahl der gegenwärtigen Schüler*innen sowie Klassen je Jahrgangsstufe und Entwicklung der vergangenen fünf Jahre sowieDarstellung der Schülerströme (Zahl der Schüler*innen aus Umlandgemeinden) der vergangenen fünf Jahre.  Ferner ist eine Prognose für einen Zeitraum von zehn Jahren zu erstellen. Diese umfasst für jede allgemeinbildende Schule des Schulträgers: die Fortschreibung der bereits vorhandenen Schüler*innen sowie Klassen sowie         die zu erwartenden Schülerströme aus den Umlandgemeinden. Der Schwerpunkt liegt demzufolge auf Fragestellungen und Belangen, in denen der Schulträger sich berührt sieht. Pädagogische Aspekte hingegen werden eher nachgeordnet betrachtet. Die Entwurfsfassung der Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum der Schuljahre 2023/24 bis 2032/33 ist dieser E-Mail beigefügt. In Vorbereitung  auf die politischen Beratungen im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur wurde diese inhaltlich mit den Schulen abgestimmt.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur nimmt die Schulentwicklungsplanung für die Schenefelder Schulen für die Schuljahre 2023/24 bis 2032/33 abschließend sowie zustimmend zur Kenntnis.  Anlage/n ... Anlage:- Schulentwicklungsplanung für die Schenefelder Schulen für die Schuljahre 2023/24 bis 2032/33 
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VO/400/484/24
Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Der Jahresbericht der Stadtbücherei für das Jahr 2023 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.    Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur nimmt den Jahresbericht der Stadtbücherei für das Jahr 2023 abschließend und zustimmend zur Kenntnis.   Anlage/n ... Anlage/n:- Jahresbericht der Stadtbücherei für das Jahr 2023 
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O/400/471/23-1
Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur zur Kenntnis genommen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: In seinen Sitzungen im Sept. und Nov. 2023 hat sich der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur mit der grundlegenden Frage der weiteren Ausrichtung der Stadtbücherei befasst und in diesem Zusammenhang beschlossen, die Personalausstattung mit einer Stelle (30 h/ Woche/ EG 5) zu erhöhen. Das Auswahlverfahren zur Besetzung dieser Stelle findet aktuell statt.  Zu der Thematik der teilweisen Refinanzierung der durch die Schaffung der zusätzlichen Stelle entstehenden Mehrkosten über die Einführung eines Nutzungsentgeltes hat sich der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur einvernehmlich vertagt und sich eine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalten. Das Thema sollte für die nächste Sitzung des Ausschusses vorgesehen werden und findet sich daher auf der Tagesordnung für die Sitzung am 05.03.2024 wieder. Informationen zu möglichen Modellen für die Einführung eines Nutzungsentgeltes sowie ein Überblick zu den Nutzungsentgelten der benachbarten Büchereien in den Umlandgemeinden waren der Ursprungsvorlage VO/400/471/23 beigefügt und können weiterhin als Grundlage für die Beratungen dienen.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Beschluss nach Beratung  Anlage/n ...  
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VO/400/486/24
Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Vorberatung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Im Jahr 2018 wurde die vertragliche Vereinbarung mit der Jubiku gGmbH für die drei Spielzeiten 2018/19, 2019/20 sowie 2020/21 dahingehend angepasst, den jährlichen Zuschuss für die Bespielung des FORUMs zur Hälfte als Festbetragszuschuss zu gewähren. Diese drei Spielzeiten sollten dabei als Erprobungsphase dienen. Für die Spielzeit 2018/19 ist der Festbetragsanteil gemäß der vertraglichen Vereinbarung regulär an die Jubiku gGmbH gezahlt worden (jährlicher Zuschuss: 14.000,-€; hiervon hälftiger Festbetragszuschuss: 7.000,-€).Die Spielzeiten 2019/20 sowie 2020/21 waren allerdings geprägt durch die Corona-Pandemie. Kulturveranstaltungen waren seit März 2020 zunächst bis auf Weiteres komplett untersagt. Erst für die Spielzeit 2021/22 konnten wieder größere Veranstaltungen verlässlich geplant und angesetzt werden.  Für die Spielzeiten 2019/20 und 2020/21 haben sich die Jubiku gGmbH und die Verwaltung daher darüber verständigt, eine Auszahlung der vertraglich vereinbarten Zuschüsse inklusive des hälftigen Festbetragszuschusses zunächst komplett auszusetzen und den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie sowie die Möglichkeiten der Veranstaltungsplanung abzuwarten. Die Regelung der hälftigen Festbetragsbezuschussung hat sich in der Folge verlängert bis einschließlich zur Spielzeit 2022/23. Der Verlauf der Erprobungsphase ist als äußerst erfolgreich zu bewerten.  Durch die Kooperation mit der Jubiku gGmbH konnte in den letzten Jahren - trotz der schwierigen Rahmenbedingungen während der Pandemie - ein vielseitiges kulturelles Angebot vor Ort etabliert werden, das alle Genres bedient und Zuschauer/innen aller Altersgruppen anspricht. Daher wird vorgeschlagen, die Regelung der hälftigen Festbetragsbezuschussung nunmehr dauerhaft und unbefristet vorzusehen.  Finanzielle Auswirkungen für die folgenden Haushaltsjahre ergeben sich nicht, da für die Haushaltsplanungen ohnehin der vertraglich vereinbarte Jahreszuschuss in voller Höhe (= 14.000,-€) einzuplanen ist. Die vertragliche Vereinbarung müsste unter § 2 entsprechend angepasst werden und eine abschließende Beschlussfassung zur Vertragsanpassung hat durch die Ratsversammlung zu erfolgen. Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur spricht sich für eine Entfristung der Regelung zu einer anteiligen Festbetragsbezuschussung aus und beschließt, dauerhaft einen Festbetragsanteil i. H. v. 50% des Gesamtzuschusses vorzusehen. Der Ausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die mit der Jubiku gGmbH geschlossene vertragliche Vereinbarung zur Bespielung des FORUMs entsprechend anzupassen.  Anlage/n ...   
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O/400/482/23-1
Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Entscheidung 05.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur geändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt: Auf der Grundlage eines durch die CDU-Fraktion gestellten Antrages hat sich der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur in seiner Sitzung vom 07.11.2023 mit der Thematik der Jugendsportförderung befasst. Der Antrag der CDU zielte auf eine Erhöhung des jährlichen Gesamtzuschusses von bisher 28.200,-€ auf 50.000,-€ ab. Die Thematik wurde zur finalen Entscheidung an den Ausschuss für Finanzen verwiesen. Dieser hat über den Antrag der CDU-Fraktion am 23.11.2023 beraten und beschlossen, dem Antrag zu folgen und den Gesamtzuschussbetrag für die Jugendsportförderung ab dem Jahr 2024 auf 50.000,-€ p. a. zu erhöhen.Gleichzeitig wurde durch den Ausschuss für Finanzen angeregt, dass der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur sich mit den grundlegenden Modalitäten für die Verteilung des Gesamtzuschussbetrages befassen soll. Als Grundlage für die Beratungen wurden der Vorlage die allgemeinen Regelungen für die Schenefelder Jugendsportförderung sowie Übersichten zu der Verteilung der Gelder für die unterschiedlichen Zuschusshöhen 28.200,-€/ 50.000,-€ beigefügt.  Angesichts der deutlichen Erhöhung des Gesamtzuschussbetrages wird von der Verwaltung empfohlen, die Sockelbeträge anzupassen. Insbesondere den kleineren Vereinen sind durch die allgemeinen Preissteigerungen im Verlauf der letzten Jahre mit dem geringen Sockelbetrag kaum finanzielle Handlungsspielräume gegeben.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Beschluss nach Beratung  Anlage/n ... Anlagen:- allg. Regelungen zur Jugendsportförderung- Übersicht: Verteilung des Zuschussbudgets in 2023 (28.200,-€)- Übersicht: Modellrechnung Verteilung des auf 50.000,-€ angehobenen Zuschussbudgets (Basis: Mitgliederzahlen 2023)
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VO/320/434/24
Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren 07.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren wird gebeten, den dieser Vorlage anliegenden Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren abschließend zur Kenntnis zu nehmen.  Beschlussvorschlag ...   Anlage/n ... Anlage/n:Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren 
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O/320/424/23-1
Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren Entscheidung 07.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:a) Die Verwaltung hat auf Wunsch des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren die im Objekt tätigen Sozialarbeiterinnen sowie eine/n Trägervertreter/in zur Berichterstattung über die Sammelunterkunft eingeladen.  b) Seit Mai 2022 stellen die Diakonischen Dienste Hamburg-West/Südholstein gGmbH das Personal für die pädagogische Betreuung und Begleitung der im Osterbrooksweg 32 untergebrachten, allein reisenden, männlichen Geflüchteten. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Schenefeld. Nach einer bereits im Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren beschlossenen Stundenaufstockung von 40 auf 48 Stunden sieht der Träger die Notwendigkeit einer weiteren Stundenaufstockung auf 60 Stunden, aufgeteilt auf zwei ggfls. drei Sozialpädagog*innen. Begründet wird die Notwendigkeit mit dem Anstieg der Anzahl der dort untergebrachten Geflüchteten, mit dem Umstieg von Einzel- auf Doppelbelegung sowie mit den sich veränderten Fluchthintergründen und der damit verbundenen komplexeren und umfangreicheren Beratung. Für die Stundenaufstockung entstünden für das Haushaltsjahr 2024 Mehrkosten in Höhe von insgesamt 23.915 Euro (22.350 Euro Personalkosten, 1.565 Euro Verwaltungskosten-pauschale). Der Antrag zur Aufstockung der Stundenanteile wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren am 07.09.2023 von der Tagesordnung genommen, da noch interner Abstimmungsbedarf bestand.   Im Rahmen der internen Abstimmung erhielt die Verwaltung nachfolgende weitere Informationen von den Diakonischen Diensten Hamburg-West/Südholstein gGmbH: Verwaltungskosten: Diese werden mit 7% der Personalkosten angesetzt. Darin enthalten sind die Personalabrechnung, -verwaltung und -akquise, die Finanzbuchhaltung, alle Sachkosten der Verwaltung, z.B. auch anteilige IT- und Softwarekosten, Kosten für Abschlussprüfungen, geringfügige anteilige Kosten für Geschäftsführung etc. Mit mehr Personal erhöhen sich diese anteilig. Verwaltungskosten sind bei einem größeren Unternehmen wie die Diakonischen Dienste Hamburg-West/Südholstein gGmbH nicht auf den einzelnen Vertrag mit Einzelkosten nachweisbar. Daher handelt es sich um eine pauschale anteilige Umlage auf alle einzelnen Verträge.  Vertretungsregelung im Krankheitsfall:Eine vollständige Vertretung im Krankheitsfall kann lediglich mit zusätzlichen Kosten sichergestellt werden. Die Diakonischen Dienste Hamburg-West/Südholstein gGmbH müsste Springerpersonal einstellen oder Zeitarbeitspersonal einkaufen, was die vertragliche Vergütung erhöhen würde. Bei längeren Krankheitsausfällen gilt die gesetzliche Lohnfortzahlung, so dass nach Ablauf von 6 Wochen eine feste Ausfallvertretung eingestellt werden kann. Daher erfolgt eine Vertretung zur Abdeckung des Nötigsten durch die Mitarbeiter*innen in der Beratungsstelle Pinneberg. Die zweite, verbleibende Mitarbeiterin im Osterbrooksweg 32 deckt die dringenden Fälle vor Ort ab, weniger dringende Fälle werden auf die Rückkehr der erkrankten Mitarbeiter*in verschoben.  Bei einer Einstellung einer dritten Person i.R. der Stundenaufstockung würde sich die Vertretungssituation bei unvorhersehbaren Ballungen, z.B. in Urlaubszeiten verbessern. Im Notfall kümmert sich die Leitung der Beratungsstelle in Pinneberg um eine anderweitige Vertretung oder um die Regelung dringendster Angelegenheiten.  In dringenden Fällen oder bei längeren Krankheitsausfällen können die Betreuten auch die Beratungsstelle in Pinneberg aufsuchen. Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Nach Beratung  Anlage/n ... Anlage/n:-          Antrag zur Aufstockung der Stundenanteile-          Kalkulation für eine Aufstockung der Personalkosten auf 60 Stunden inklusive der aktuellen Tarifsteigerung ab 1.1.2024 
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VO/320/437/24
Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren 07.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren zurückgestellt NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Der jährliche Zuschuss für den Seniorenbeirat beträgt seit dem Jahre 2012 unverändert 2.300 €. Zuletzt hatte der Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren in seiner Sitzung am 16.11.2017 einen Antrag des damaligen Seniorenbeirates auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses um 600 € auf 2.900 € abgelehnt. In diesem Zuge wurde dem Seniorenbeirat die Möglichkeit aufgezeigt, Zuschüsse für Einzelveranstaltungen beantragen zu können. Die Möglichkeit der Bezuschussung von Einzelveranstaltungen wurde vom Seniorenbeirat bisher nicht in Anspruch genommen.  Nunmehr beantragt der seit Ende letzten Jahres amtierende Seniorenbeirat, den jährlichen Zuschuss von bisher 2.300 € auf nunmehr 5.000 € zu erhöhen. Zur Begründung wird auf den dieser Vorlage beiliegenden Antrag verwiesen. Für die Beratung im Ausschuss informiert die Verwaltung darüber, dass der jährliche Zuschuss für den Kinder- und Jugendbeirat aus Gleichbehandlungsgründen ebenfalls 2.300 € beträgt.   Die Verwaltung weist grundsätzlich darauf hin, dass es sich bei Zuschüssen dieser Art um rein freiwillige Leistungen der Stadt Schenefeld ohne jegliche rechtliche Verpflichtung handelt. Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:nach Beratung Anlage/n ... Anlage/n:Antrag Seniorenbeirat 
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VO/320/436/24
Beratungsfolge ... Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren 07.03.2024 öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren ungeändert beschlossen NA Sachverhalt ... Sachverhalt:Urlaub, Krankheitsausfälle, Beschäftigungsverbote, hohe Personalfluktuation, unbesetzte Stellen, keine Vertretungskräfte, Fachkräftemangel, die Gründe für personelle Notsituationen sind in Kindertageseinrichtungen sehr vielfältig. Häufig werden diese Engpässe durch flexibles Reagieren der Mitarbeitenden weitestgehend aufgefangen. Allerdings ist es manchmal nicht möglich, innerhalb des jeweiligen Teams eine Vertretungslösung zu schaffen. Die Schließung einzelner Gruppen oder sogar einer Kindertageseinrichtung sollte wegen fehlender Fachkräfte möglichst vermieden werden und in Bezug auf das Kindeswohl nur das letzte Mittel sein. Um in Einzelfällen den Personalnotstand zu beheben, trägt die Stadt Schenefeld ausnahmsweise und nur auf Einzelantrag der jeweiligen Einrichtung die Kosten für den Einsatz von Zeitarbeitskräften. Über diese Verfahrensweise zwischen der Verwaltung und den Schenefelder Kindertagesstätten wurde zuvor in der Arbeitsgruppe Kindertagesstätten beraten. Die Arbeitsgruppe Kindertagesstätten hat sich dafür ausgesprochen, die Vorgehensweise für den Einsatz von Zeitarbeitskräften für beide Seiten einfacher zu gestalten. Es wurde darüber beraten, dass eine Antragstellung für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal bei der Verwaltung künftig erst erfolgen sollte, wenn die Mittel für die im jeweiligen Haushalt der Kindertagesstätte bereitgestellten pädagogischen Personalkosten überschritten werden.  Einigkeit bestand dahingehend, dass der Antragsvordruck künftig von der Verwaltung so angepasst wird, dass der Träger Auskunft über die Anzahl, den fehlenden wöchentlichen Stundenumfang und den Zeitraum der unbesetzten Stellen gibt. Zudem muss der Träger auch eine Tendenz abgeben, zu wann die Stellen erneut besetzt werden können. Sollte keine zeitnahe Tendenz abgegeben werden können, sind die Bemühungen des Trägers, die Stellen nach zu besetzen, der Verwaltung gegenüber nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfung der Betriebskostenabrechnungen der Kindertagesstätten ist der Träger zum Nachweis verpflichtet, dass eine Preisumfrage bei Zeitarbeitsfirmen vor Einstellung des jeweiligen Zeitarbeitspersonals erfolgt ist und die finanziell wirtschaftlichste Zeitarbeitsfirma den Zuschlag erhalten hat. Sollte eine Preisumfrage nicht erfolgt sein, können die entstandenen Mehrkosten nicht anerkannt werden. Darüber hinaus sind die Kosten für Zeitarbeitspersonal von den Kosten für „eigenes“ pädagogisches Personal abzugrenzen. Das gilt auch für Springerkräfte, die vom Träger an unterschiedlichen Standorten (auch außerhalb Schenefelds) eingesetzt werden, da dies keine dauerhaft am Standort beschäftigten Mitarbeiter*innen sind.  Es wird auch festgehalten, dass im Falle einer Überschreitung des Haushaltsansatzes für das pädagogische Personal auf die Höhe der Überschreitung keine Verwaltungskosten-pauschale berechnet wird. Grundsätzlich könnte die Änderung in der v. g. Vorgehensweise Auswirkungen auf die Regelungen in den Finanzierungsverträgen mit den Schenefelder Kindertagesstätten haben. Aus Sicht der Verwaltung wird der bestehenden Regelung im § 9 Abs. 5 der Finanzierungsverträge -„Der Bedarf von Zeitarbeit ist im Vorwege mit der Stadt abzustimmen.“- weiterhin Rechnung getragen, in dem jeweils die Notwendigkeit des Einsatzes von Zeitarbeitskräften der Verwaltung bekannt gegeben wird. Mit der v. g. Vorgehensweise ist eine grundsätzliche Abstimmung für 2024 mit der Stadt erfolgt. Da die Finanzierungsverträge am 31.12.2024 aufgrund der mit der Kita-Reform 2021 verbundenen Änderung der Finanzierungssystematik von Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein auslaufen, sieht die Verwaltung von dem Abschluss eines Änderungsvertrages zum derzeit geltenden Finanzierungsvertrag der Kindertageseinrichtungen ab.  Beschlussvorschlag ... Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren nimmt die Änderung der verwaltungsinternen Regelung zum Einsatz von Zeitarbeitspersonal an den Schenfelder Kindertagesstätten zur Kenntnis und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Anlage/n ...  

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